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Februar 2016

Dölsacher Dorfzeitung

Seite 13

Das Protokoll der Sitzung vom 23. September 2015

wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister

berichtet über folgende Themen:

– Das Projekt

Wasserleitung Obergöriach

konnte

fertig gestellt werden, die Straßensanierung erfolgt

aber erst nächstes Jahr. Damit konnte rasch ein

großes Problem behoben werden.

– Derzeit wird in Göriach im Bereich Gruber ein

Oberflächenwasserkanal

des Reidenbachls saniert.

Eine Weide und deren Wurzelwerk sind zu ent-

fernen.

– Aufgrund der guten Wetterlage ist man bei der

Sanierung des Blasiskerweges schon sehr weit

vorangekommen. Für nächste Woche sind erste

Asphaltierungsarbeiten geplant.

– Beim

Gemeindehaus

NEU werden bereits die

Außenanlagen hergestellt. Für die Parkplatzentwäs-

serung ist noch ein Oberflächenwasserkanal zu ver-

legen. Auch wird das Niveau des Parkplatzes noch

abgesenkt werden.

– Noch in diesem Jahr soll das Schützen- und Musik-

heim an das

Biomasseheizwerk

angeschlossen wer-

den. Das Land Tirol hat dafür eine Bedarfszuwei-

sung in der Höhe von 10.000,00 € zugesagt. Ebenso

soll auch das Pfadfinderheim angeschlossen werden.

– Bezüglich Förderung von

Sprachreisen

durch

höhere Schulen liegt ein Ansuchen vor. Dieses soll

bei der nächsten GR-Sitzung behandelt werden.

– Noch im November wird der Verkehrstechniker Huter

Geschwindigkeitsmessungen

in Gödnach und in

der Strassersiedlung durchführen.

Raumordnung Dölsach

a)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 211/1 und 211/2, KG Dölsach

(Peter Mair, Gemeinde Dölsach).

Herr Peter Mair beabsichtigt, auf seiner Gp. 211/2,

KG Dölsach, eine alte Mühle zu errichten. Der Bau-

platz weist aufgrund eines Zukaufs derzeit keine ein-

heitliche Flächenwidmung auf, sodass nachstehende

Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich

ist.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.

Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz

2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-

Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 2. No-

vember 2015, Zahl 707s211-1FWP.dwg, über die

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein-

de Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 211/1

und 211/2, KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch,

und zwar vom 18. November bis einschließlich

17. Dezember 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme

aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-

reich zweier Teilflächen des Grundstückes 211/1, KG

Dölsach, von derzeit Wohngebiet in künftig „Ver-

kehrsfläche“ nach § 53 Abs. 3 sowie im Bereich einer

Teilfläche des Grundstückes Nr. 211/2, KG Dölsach,

von derzeit Verkehrsfläche in künftig „Wohngebiet“

gemäß § 38 Abs. 1, TROG 2011 vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70

Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem

Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Dieser Punkt wurde unter Vorsitz von Vize-Bgm.

Martin Mayerl in Abwesenheit des Bürgermeisters be-

raten und beschlossen.

b)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gp. 239/21, KG Görtschach-Gödnach

(Martin Plotz und Viktoria Korber).

Die Eheleute Martin Plotz und Viktoria Korber planen

auf ihrer Gp. 239/21, KG Görtschach-Gödnach, die

Errichtung eines Wohnhauses mit Garage. Aufgrund

der Hanglage ist die Errichtung der Garage an der

Grundstücksgrenze nur eingeschränkt möglich.

Nachstehende Änderung des Bebauungsplanes wird

daher erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

GEMEINDERATSSITZUNGEN

MONTAG, 16. NOVEMBER 2015