Februar 2016
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 13
Das Protokoll der Sitzung vom 23. September 2015
wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister
berichtet über folgende Themen:
– Das Projekt
Wasserleitung Obergöriach
konnte
fertig gestellt werden, die Straßensanierung erfolgt
aber erst nächstes Jahr. Damit konnte rasch ein
großes Problem behoben werden.
– Derzeit wird in Göriach im Bereich Gruber ein
Oberflächenwasserkanal
des Reidenbachls saniert.
Eine Weide und deren Wurzelwerk sind zu ent-
fernen.
– Aufgrund der guten Wetterlage ist man bei der
Sanierung des Blasiskerweges schon sehr weit
vorangekommen. Für nächste Woche sind erste
Asphaltierungsarbeiten geplant.
– Beim
Gemeindehaus
NEU werden bereits die
Außenanlagen hergestellt. Für die Parkplatzentwäs-
serung ist noch ein Oberflächenwasserkanal zu ver-
legen. Auch wird das Niveau des Parkplatzes noch
abgesenkt werden.
– Noch in diesem Jahr soll das Schützen- und Musik-
heim an das
Biomasseheizwerk
angeschlossen wer-
den. Das Land Tirol hat dafür eine Bedarfszuwei-
sung in der Höhe von 10.000,00 € zugesagt. Ebenso
soll auch das Pfadfinderheim angeschlossen werden.
– Bezüglich Förderung von
Sprachreisen
durch
höhere Schulen liegt ein Ansuchen vor. Dieses soll
bei der nächsten GR-Sitzung behandelt werden.
– Noch im November wird der Verkehrstechniker Huter
Geschwindigkeitsmessungen
in Gödnach und in
der Strassersiedlung durchführen.
Raumordnung Dölsach
a)
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 211/1 und 211/2, KG Dölsach
(Peter Mair, Gemeinde Dölsach).
Herr Peter Mair beabsichtigt, auf seiner Gp. 211/2,
KG Dölsach, eine alte Mühle zu errichten. Der Bau-
platz weist aufgrund eines Zukaufs derzeit keine ein-
heitliche Flächenwidmung auf, sodass nachstehende
Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich
ist.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 2. No-
vember 2015, Zahl 707s211-1FWP.dwg, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein-
de Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr. 211/1
und 211/2, KG Dölsach, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 18. November bis einschließlich
17. Dezember 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich zweier Teilflächen des Grundstückes 211/1, KG
Dölsach, von derzeit Wohngebiet in künftig „Ver-
kehrsfläche“ nach § 53 Abs. 3 sowie im Bereich einer
Teilfläche des Grundstückes Nr. 211/2, KG Dölsach,
von derzeit Verkehrsfläche in künftig „Wohngebiet“
gemäß § 38 Abs. 1, TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70
Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Dieser Punkt wurde unter Vorsitz von Vize-Bgm.
Martin Mayerl in Abwesenheit des Bürgermeisters be-
raten und beschlossen.
b)
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gp. 239/21, KG Görtschach-Gödnach
(Martin Plotz und Viktoria Korber).
Die Eheleute Martin Plotz und Viktoria Korber planen
auf ihrer Gp. 239/21, KG Görtschach-Gödnach, die
Errichtung eines Wohnhauses mit Garage. Aufgrund
der Hanglage ist die Errichtung der Garage an der
Grundstücksgrenze nur eingeschränkt möglich.
Nachstehende Änderung des Bebauungsplanes wird
daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
GEMEINDERATSSITZUNGEN
MONTAG, 16. NOVEMBER 2015