Seite 14
Dölsacher Dorfzeitung
Februar 2016
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im Be-
reich des Grundstückes Nr. 239/21, KG Görtschach-
Gödnach, laut planlicher und schriftlicher Dar-
stellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr vom 29. Oktober 2015,
Zahl 707s239-21BBP.dwg, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 18. November bis einschließlich
17. Dezember 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c)
Änderung des ÖRK im Bereich der Gpn. 269/1,
271/5, 271/6 und 321/2 sowie Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 269/1, KG
Göriach (Alois Nußbaumer, Josef Nußbaumer,
Martin Mayerl).
Herr Alois Nußbaumer ersucht um Ausweisung eines
Bauplatzes im Bereich des landwirtschaftlichen
Nebengebäudes auf seiner Gp. 269/1, KG Göriach.
Der Bauplatz grenzt an bestehendes Wohngebiet an
und liegt nördlich der B 107 Großglocknerbundes-
straße. Nachstehende Änderung des ÖRK, des
Flächenwidmungsplanes sowie Erlassung eines Be-
bauungsplanes für diesen Bereich wird erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher bei einer Gegenstimme
(Hannes Weingartner) folgende Beschlüsse:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des Tiroler
Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56, den von der Architektengemeinschaft Dipl.-
Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbeiteten
Entwurf vom 2. November 2015, Zahl 707s269-1ROK.
dwg, über die Änderung des örtlichen Raumord-
nungskonzeptes der Gemeinde Dölsach im Bereich der
Grundstücke Nr. 269/1, 271/5, 271/6 und 321/2, KG
Göriach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom
18. November bis einschließlich 17. Dezember 2015,
zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach
vor:
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im
Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 269/1,
271/5 271/6 und 321/2, KG Göriach, von derzeit Frei-
haltefläche Landschaftsbild (FA) in künftig baulicher
Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Wohnen mit
Zähler Nr. 46 (W 46).
Die Beschreibung der Konzeptfläche bleibt unver-
ändert und lautet folgend:
„W 46“: Baulicher Entwicklungsbereich für Haupt-
nutzung Wohnen. Im Sinne des Orts- und Land-
schaftsbildes werden der Bewuchs und die Gelände-
formationen weitgehend zu erhalten sein. Die erstell-
te Bebauungsstudie, die Grundlage der Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes ist, nimmt darauf
Rücksicht. Der Abschluss einer privatrechtlichen Ver-
einbarung zur Sicherstellung von Erschließung und
Verfügbarkeit zum ortsüblichen Preis ist Vorausset-
zung für die Änderung des Flächenwidmungsplanes.
Der nördliche Teil der Grundstücke 321/2, 270 und
271/1 ist ein unbebaubarer, durch Gröfel gekenn-
zeichneter Hang. Im Sinne der Erhaltung des Cha-
rakters des Landschaftsteiles werden im Flächen-
widmungsplan und im Bebauungsplan entsprechende
Festlegungen getroffen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG
2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Örtlichen Raumordnungskon-
zeptes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 30. Sep-
tember 2015, Zahl 707s269-1FWP3.dwg, über die
Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein-
de Dölsach im Bereich des Grundstückes Nr. 269/1,
KG Göriach, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 18. November bis einschließlich 17. Dezember
2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 269/1, KG
Göriach, von derzeit Freiland in künftig „Wohngebiet“
gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011 vor.