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Seite 14

Dölsacher Dorfzeitung

Februar 2016

2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im Be-

reich des Grundstückes Nr. 239/21, KG Görtschach-

Gödnach, laut planlicher und schriftlicher Dar-

stellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.

Griessmann-Scherzer-Mayr vom 29. Oktober 2015,

Zahl 707s239-21BBP.dwg, durch vier Wochen hin-

durch, und zwar vom 18. November bis einschließlich

17. Dezember 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme

aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

c)

Änderung des ÖRK im Bereich der Gpn. 269/1,

271/5, 271/6 und 321/2 sowie Änderung des

Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines

Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 269/1, KG

Göriach (Alois Nußbaumer, Josef Nußbaumer,

Martin Mayerl).

Herr Alois Nußbaumer ersucht um Ausweisung eines

Bauplatzes im Bereich des landwirtschaftlichen

Nebengebäudes auf seiner Gp. 269/1, KG Göriach.

Der Bauplatz grenzt an bestehendes Wohngebiet an

und liegt nördlich der B 107 Großglocknerbundes-

straße. Nachstehende Änderung des ÖRK, des

Flächenwidmungsplanes sowie Erlassung eines Be-

bauungsplanes für diesen Bereich wird erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher bei einer Gegenstimme

(Hannes Weingartner) folgende Beschlüsse:

1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des Tiroler

Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl.

Nr. 56, den von der Architektengemeinschaft Dipl.-

Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbeiteten

Entwurf vom 2. November 2015, Zahl 707s269-1ROK.

dwg, über die Änderung des örtlichen Raumord-

nungskonzeptes der Gemeinde Dölsach im Bereich der

Grundstücke Nr. 269/1, 271/5, 271/6 und 321/2, KG

Göriach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom

18. November bis einschließlich 17. Dezember 2015,

zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen

Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach

vor:

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im

Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 269/1,

271/5 271/6 und 321/2, KG Göriach, von derzeit Frei-

haltefläche Landschaftsbild (FA) in künftig baulicher

Entwicklungsbereich für Hauptnutzung Wohnen mit

Zähler Nr. 46 (W 46).

Die Beschreibung der Konzeptfläche bleibt unver-

ändert und lautet folgend:

„W 46“: Baulicher Entwicklungsbereich für Haupt-

nutzung Wohnen. Im Sinne des Orts- und Land-

schaftsbildes werden der Bewuchs und die Gelände-

formationen weitgehend zu erhalten sein. Die erstell-

te Bebauungsstudie, die Grundlage der Änderung des

Örtlichen Raumordnungskonzeptes ist, nimmt darauf

Rücksicht. Der Abschluss einer privatrechtlichen Ver-

einbarung zur Sicherstellung von Erschließung und

Verfügbarkeit zum ortsüblichen Preis ist Vorausset-

zung für die Änderung des Flächenwidmungsplanes.

Der nördliche Teil der Grundstücke 321/2, 270 und

271/1 ist ein unbebaubarer, durch Gröfel gekenn-

zeichneter Hang. Im Sinne der Erhaltung des Cha-

rakters des Landschaftsteiles werden im Flächen-

widmungsplan und im Bebauungsplan entsprechende

Festlegungen getroffen.

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG

2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Örtlichen Raumordnungskon-

zeptes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

2) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.

Nr. 56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz

2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-

Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 30. Sep-

tember 2015, Zahl 707s269-1FWP3.dwg, über die

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemein-

de Dölsach im Bereich des Grundstückes Nr. 269/1,

KG Göriach, durch vier Wochen hindurch, und zwar

vom 18. November bis einschließlich 17. Dezember

2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-

reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 269/1, KG

Göriach, von derzeit Freiland in künftig „Wohngebiet“

gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011 vor.