FODN - 60/02/2015
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AUS DEM GEMEINDERAT
Gehsteigausscheidung Lana
Grundankauf Schneider Günther, Ergänzung zum Be-
schluss vom 25. März 2014
Der Gemeinderat hat am 25. März 2014 bereits den Grund-
ankauf von Schneider Günther für die Gehsteigausscheidung
bei der Haltestelle Lana beschlossen und zwar mit € 10,00/
m². Nun würde Bürgermeister Unterweger vorschlagen, dass
wie bei anderen Grundankäufen durch die Gemeinde Kals, für
Flächen die an das Bauland angrenzen, diese mit € 20,00 ab-
zugelten sind. Damit würde kein Ungleichgewicht entstehen.
Überbauung Öffentliches Gut
Ansuchen Holzer Franz, Oberpeischlach 14, um Überbau-
ung der Gp. 3504, Öffentliches Gut, Wege für Mistplatz-
überdachung
Holzer Franz in Oberpeischlach 14 plant den derzeitigen Mist-
platz zu überdachen. Bei einer Begehung mit der Baubehörde
wurde festgestellt, dass das Dach über seine Grundstücks-
grenze auf das öffentliche Gut, Wege hinausragt.
Nun hat sich nach der Vermessung herausgestellt, dass es sich
lediglich um 1 m² handelt und stellt er ein Ansuchen um Über-
bauung dieser Fläche.
Beratung u. Beschlussfassung Ankauf Beleuchtungs-
körper am Glocknerhaus für Ortskern und Schule
Die derzeitige Außenbeleuchtung beim Glocknerhaus im Be-
reich Stiegen Abgang und Eingang Friedhof ist noch nicht
befriedigend und wurde in einer gemeinsamen Begehung mit
Arch. Schneider eine Lampe und der passende Standort ausge-
sucht. Nun liegt das Angebot der Fa. Elektro Duregger aus Li-
enz vom 27.04.2015 mit € 2.484,00 netto für das Modell Siteco
Tubular 2, LED 18 W vor.
Ein Schüler mit Sehbehinderung wechselt in die Hauptschule
und ist dafür die Ausstattung einer Schulklasse mit ausrei-
chender Beleuchtung nötig. Dafür liegen 2 Varianten vor, die
Ausstattung mit Leuchtstoffröhren € 4.796,68 brutto und mit
LED 500 lux € 6.249,34 brutto. Die Fa. Duregger empfiehlt,
aufgrund der ausgereiften Leuchten, die LED Variante, Ener-
giearbeitskreisobmann Trenkwalder Robert ebenfalls. Bei
der Umrüstung in der Volksschule vor 4 Jahren war die LED
Variante technisch noch nicht so ausgereift und konnte nicht
empfohlen werden.
Ebenfalls ist die Adaptierung einer weiteren Klasse der NMS
mit Beamer und Leinwand und die Montage der Kamera not-
wendig. Preis dafür € 1.737,73 brutto, abgerechnet wird nach
tatsächlichem Aufwand.
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung
von Baukostenzuschüssen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Baukosten-
zuschüsse nach Vorschreibung des Erschließungskostenbei-
trages (gewerbliche Bauten 50 %, sonstige 40 % wie bisher):
Erschließungsbeiträge € 37.346,34, davon Baukostenzuschüs-
se von € 15.082,99 somit vereinnahme die Gemeinde einen
Restbetrag von € 22.263,35.
Es wird im Juni 2015 in Kals das AmtsleiterInnentreffen, or-
ganisiert durch die Bezirkshauptfrau Dr. Olga Reisner, statt-
finden. Bei dieser Gelegenheit sollte auch über die neuen Sätze
von Erschließungskosten (gravierende Erhöhung des Faktors
durch Amt der Tiroler Landesregierung vom 1.1.2015) beraten
werden. Für Kals sollte dann eine neue Verordnung über die
Festlegung der Erschließungskosten erlassen werden.
Verlegung Kanalstrang
Vereinbarung mit Oberhauser Anton, Großdorf 46, über
Gestattung Verlegung Kanalstrang auf Gp. 3853/8
Die Gemeinde Kals am Großglockner hat am 6. Mai 2015 von
Oberhauser Anton die Zustim-mung für den Bau und Betrieb
eines Abwasserstranges (für Aufschließung BV Redlich Dani-
ela und Gp. 3853/8) durch dessen Grundstück 3853/8 erhalten.
Die Kosten für eine spätere Verle-gung sind von der Gemein-
de Kals zu tragen. Der GR beschließt dies einstimmig.
Gestattung Redlich Daniela um Straßenquerung
für Stromanschluss
Daniela Redlich hat ein Ansuchen um Gestattung für Stra-
ßenquerung für den Stromanschluss bei ihrem Bauvorhaben
gestellt. Die Arbeiten werden durch die TIWAG Netz AG
durchgeführt. Der Gemeinderat beschließt die Gestattung des
Ansuchens.
Beschlussfassung Kontokorrentkredit über
EUR 25.000,00 bei der RB Matrei-Kals lt. TGO
Wie schon in den letzten Jahren praktiziert, wird es wahr-
scheinlich wieder notwendig einen Kontokorrentkredit aufzu-
nehmen um die Ausgaben des Haushalts rechtzeitig leisten zu
können. Gemäß § 84 TGO ist dies möglich und soll der Kredit
bis zu einem Gesamtbetrag von € 125.000,- bei der Raiffei-
senbank Matrei-Kals aufgenommen werden. Die Höhe beträgt
ein Zehntel der jährlichen Gemeindeabgaben und Abgabener-
tragsanteile nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre, das
sind 2010-2014 (Gemeindeabgaben € 987.830,58 und Abga-
benertragsanteile € 5.257.041,06 in Summe € 6.244.871,64,
davon 10 % somit € 624.487,17, was einen Durchschnitt pro
Jahr von € 124.897,43 ergibt – also rd. € 125.000,--) zu den
folgenden Konditionen: 3-Monats Euribor zuzüglich einen
Aufschlag von 2%-Punkte; Aufrundung 0,125 %-Punkte; die
Anpassung erfolgt vierteljährlich; Kontoführungsentgelt bei
Abschluss € 9,54.
Einstimmiger Beschluss: der Bürgermeister wird gem. § 84
Abs. 3 ermächtigt, je nach Erfor-dernis einen Kontokorrent-
kredit bei der Raiffeisenbank Matrei-Kals höchstens bis zum
Gesamt-betrag eines Zehntels der jährlichen Gemeindeabga-
ben und Abgabenertragsanteile nach dem Durchschnitt der
letzten 5 Jahre, das sind € 125.000 zu den o.a. Bedingungen
aufzunehmen.