Previous Page  7 / 88 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 88 Next Page
Page Background

FODN - 60/02/2015

7

AUS DEM GEMEINDERAT

Gehsteigausscheidung Lana

Grundankauf Schneider Günther, Ergänzung zum Be-

schluss vom 25. März 2014

Der Gemeinderat hat am 25. März 2014 bereits den Grund-

ankauf von Schneider Günther für die Gehsteigausscheidung

bei der Haltestelle Lana beschlossen und zwar mit € 10,00/

m². Nun würde Bürgermeister Unterweger vorschlagen, dass

wie bei anderen Grundankäufen durch die Gemeinde Kals, für

Flächen die an das Bauland angrenzen, diese mit € 20,00 ab-

zugelten sind. Damit würde kein Ungleichgewicht entstehen.

Überbauung Öffentliches Gut

Ansuchen Holzer Franz, Oberpeischlach 14, um Überbau-

ung der Gp. 3504, Öffentliches Gut, Wege für Mistplatz-

überdachung

Holzer Franz in Oberpeischlach 14 plant den derzeitigen Mist-

platz zu überdachen. Bei einer Begehung mit der Baubehörde

wurde festgestellt, dass das Dach über seine Grundstücks-

grenze auf das öffentliche Gut, Wege hinausragt.

Nun hat sich nach der Vermessung herausgestellt, dass es sich

lediglich um 1 m² handelt und stellt er ein Ansuchen um Über-

bauung dieser Fläche.

Beratung u. Beschlussfassung Ankauf Beleuchtungs-

körper am Glocknerhaus für Ortskern und Schule

Die derzeitige Außenbeleuchtung beim Glocknerhaus im Be-

reich Stiegen Abgang und Eingang Friedhof ist noch nicht

befriedigend und wurde in einer gemeinsamen Begehung mit

Arch. Schneider eine Lampe und der passende Standort ausge-

sucht. Nun liegt das Angebot der Fa. Elektro Duregger aus Li-

enz vom 27.04.2015 mit € 2.484,00 netto für das Modell Siteco

Tubular 2, LED 18 W vor.

Ein Schüler mit Sehbehinderung wechselt in die Hauptschule

und ist dafür die Ausstattung einer Schulklasse mit ausrei-

chender Beleuchtung nötig. Dafür liegen 2 Varianten vor, die

Ausstattung mit Leuchtstoffröhren € 4.796,68 brutto und mit

LED 500 lux € 6.249,34 brutto. Die Fa. Duregger empfiehlt,

aufgrund der ausgereiften Leuchten, die LED Variante, Ener-

giearbeitskreisobmann Trenkwalder Robert ebenfalls. Bei

der Umrüstung in der Volksschule vor 4 Jahren war die LED

Variante technisch noch nicht so ausgereift und konnte nicht

empfohlen werden.

Ebenfalls ist die Adaptierung einer weiteren Klasse der NMS

mit Beamer und Leinwand und die Montage der Kamera not-

wendig. Preis dafür € 1.737,73 brutto, abgerechnet wird nach

tatsächlichem Aufwand.

Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung

von Baukostenzuschüssen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Baukosten-

zuschüsse nach Vorschreibung des Erschließungskostenbei-

trages (gewerbliche Bauten 50 %, sonstige 40 % wie bisher):

Erschließungsbeiträge € 37.346,34, davon Baukostenzuschüs-

se von € 15.082,99 somit vereinnahme die Gemeinde einen

Restbetrag von € 22.263,35.

Es wird im Juni 2015 in Kals das AmtsleiterInnentreffen, or-

ganisiert durch die Bezirkshauptfrau Dr. Olga Reisner, statt-

finden. Bei dieser Gelegenheit sollte auch über die neuen Sätze

von Erschließungskosten (gravierende Erhöhung des Faktors

durch Amt der Tiroler Landesregierung vom 1.1.2015) beraten

werden. Für Kals sollte dann eine neue Verordnung über die

Festlegung der Erschließungskosten erlassen werden.

Verlegung Kanalstrang

Vereinbarung mit Oberhauser Anton, Großdorf 46, über

Gestattung Verlegung Kanalstrang auf Gp. 3853/8

Die Gemeinde Kals am Großglockner hat am 6. Mai 2015 von

Oberhauser Anton die Zustim-mung für den Bau und Betrieb

eines Abwasserstranges (für Aufschließung BV Redlich Dani-

ela und Gp. 3853/8) durch dessen Grundstück 3853/8 erhalten.

Die Kosten für eine spätere Verle-gung sind von der Gemein-

de Kals zu tragen. Der GR beschließt dies einstimmig.

Gestattung Redlich Daniela um Straßenquerung

für Stromanschluss

Daniela Redlich hat ein Ansuchen um Gestattung für Stra-

ßenquerung für den Stromanschluss bei ihrem Bauvorhaben

gestellt. Die Arbeiten werden durch die TIWAG Netz AG

durchgeführt. Der Gemeinderat beschließt die Gestattung des

Ansuchens.

Beschlussfassung Kontokorrentkredit über

EUR 25.000,00 bei der RB Matrei-Kals lt. TGO

Wie schon in den letzten Jahren praktiziert, wird es wahr-

scheinlich wieder notwendig einen Kontokorrentkredit aufzu-

nehmen um die Ausgaben des Haushalts rechtzeitig leisten zu

können. Gemäß § 84 TGO ist dies möglich und soll der Kredit

bis zu einem Gesamtbetrag von € 125.000,- bei der Raiffei-

senbank Matrei-Kals aufgenommen werden. Die Höhe beträgt

ein Zehntel der jährlichen Gemeindeabgaben und Abgabener-

tragsanteile nach dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre, das

sind 2010-2014 (Gemeindeabgaben € 987.830,58 und Abga-

benertragsanteile € 5.257.041,06 in Summe € 6.244.871,64,

davon 10 % somit € 624.487,17, was einen Durchschnitt pro

Jahr von € 124.897,43 ergibt – also rd. € 125.000,--) zu den

folgenden Konditionen: 3-Monats Euribor zuzüglich einen

Aufschlag von 2%-Punkte; Aufrundung 0,125 %-Punkte; die

Anpassung erfolgt vierteljährlich; Kontoführungsentgelt bei

Abschluss € 9,54.

Einstimmiger Beschluss: der Bürgermeister wird gem. § 84

Abs. 3 ermächtigt, je nach Erfor-dernis einen Kontokorrent-

kredit bei der Raiffeisenbank Matrei-Kals höchstens bis zum

Gesamt-betrag eines Zehntels der jährlichen Gemeindeabga-

ben und Abgabenertragsanteile nach dem Durchschnitt der

letzten 5 Jahre, das sind € 125.000 zu den o.a. Bedingungen

aufzunehmen.