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FODN - 60/02/2015
AUS DEM GEMEINDERAT
wird. Damit ist sie im Sinne des TROG 2011, LGBl. 56/2011,
zulässig. Im Übrigen wird die offene Bauweise festgelegt. Die
Straßen- und Baufluchtlinie folgt den Grundstücksgrenzen zu
Gst. 3506/1, die Baufluchtlinie folgt den bestehenden Gebäu-
den (Wohngebäude auf dem Gst. .416, Wirtschaftsgebäude auf
dem Gst. .415).
(87) im Bereich des Gst. 3415/10 (künftig Gste. 3415/12,
3415/13, 3415/14 und 3415/15, KG Kals, Baugründe War-
scher Christoph, Käufer: Wibmer Ingemar
Geplant ist die Bildung von 4 Bauplätzen. Dafür wurde der
Flächenwidmungsplan geändert. Der gegenständliche Bereich
ist durch einen Steinschlagdamm gesichert. Dieser ist hin-
sichtlich seiner Wirksamkeit vom Landesgeologen prüfen zu
lassen und allenfalls anzupassen. Dazu wird auf die Stellung-
nahme der Wildbach- und Lawinenverbauung zur Änderung
des Flächenwidmungsplanes verwiesen (GZl. 749/34-2015
vom 02.06.2015).
Bezogen auf den baulichen Entwicklungsbereich ist es jeden-
falls möglich, die Dichtevorgaben einzuhalten (zumindest
mehr als geringfügiger Anteil an verdichteten Bauformen).
Die Grundstücksgrößen im Planungsbereich liegen zwischen
300 und 368 m². Festgelegt wird die offene Bauweise, das
0,4-fache der Höhe des Punktes, mindestens 3,0 m, als erfor-
derlicher Grenzabstand. Aufgrund der Topographie (Lage der
Straße zu den Grundstücken) und im Sinne einer bodenspa-
renden Bebauung mit entsprechend geringen Grundstücks-
breiten wird eine Höhenlage festgelegt, welche der Höhe der
Straße auf Grundstück 3405/5, KG Kals am Großglockner,
entspricht. Zugelassen werden zwei oberirdische Geschoße,
der höchste Punkt des Gebäudes liegt 8,80 m über der Höhen-
lage. Aufgrund der Festlegungen wird eine Bebauung sicher-
gestellt, welche zweckmäßig, auf die sozialen Bedürfnisse der
Bevölkerung abgestimmt und bodensparend ist und weder das
Orts- und Straßenbild noch die Leichtigkeit und Sicherheit des
Verkehrs beeinträchtigt.
Für alle Bebauungspläne gilt: der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage der Entwürfe für alle Flächen in der KG
Kals am Großglockner, entsprechend dem Planentwurf der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer
– Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15.
Beschlussfassung über Änderung des Flächenwidmungspla-
nes und Auflage des Entwurfes entsprechend dem jeweiligen
Planentwurf der Arch. Gemeinschaft Dipl. Ingre Griessmann-
Scherzer-Mayr:
(115) im Bereich einer Teilfläche des Gp. 3968/1, KG Kals
am Großglockner (Schnell Rupert) von dzt. Freiland und
Gp. .807 (Schnell Maria) von dzt. SF Hofstelle in landwirt-
schaftliches Mischgebiet
Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des Flächen-
widmungsplanes im Bereich der Grundstücke 3968/1 und
.807, KG Kals am Großglockner, folgende Stellungnahme ab:
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem
Gst. 3968/1 durch einen Sohn des Eigentümers. Im örtlichen
Raumordnungskonzept befindet sich eine Fläche von ca. 450
m² innerhalb der Baulandgrenze (baulicher Entwicklungsbe-
reich „L5“). Da der Bedarf gegeben ist und der Bereich als
baulicher Entwicklungsbereich festgelegt ist, führt die Än-
derung des Flächenwidmungsplanes zu keinem Widerspruch
zum örtlichen Raumordnungskonzept Aufgrund der Ausfor-
mung des baulichen Entwicklungsbereiches soll der künftige
Bauplatz Richtung Westen über die Baulandgrenze hinaus
erweitert werden. Dies ist im Sinne einer zweckmäßigen Be-
bauung nachvollziehbar. Da es sich um Abstandsfläche han-
delt, führt auch das zu keinem Widerspruch zum ÖRK. Im
Zuge der Vorbereitung der gegenständlichen Änderung des
Flächenwidmungsplanes wurde festgestellt, dass das Gst.
.807, KG Kals am Großglockner, als Sonderfläche Hofstelle
gewidmet ist. Tatsächlich handelt es sich um ein Wohnhaus,
das nicht Teil einer Hofstelle ist. Dieser Fehler wird im Zuge
der gegenständlichen Änderung des Flächenwidmungsplanes
korrigiert.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des
Grundstückes 3968/1, KG Kals am Großglockner, von derzeit
Freiland nach § 41, in künftig landwirtschaftliches Mischge-
biet nach § 40, Abs. 5, und im Bereich des Grundstückes .807,
KG Kals am Großglockner, von derzeit Sonderfläche Hofstelle
nach § 44, in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet nach §
40, Abs. 5, alle TROG 2011, LGBl. 56/2011.
Verlegung Temblerweg
Beratung und Beschlussfassung Verlegung Temblerweg,
Übertragung Gemeingebrauch und Dienstbarkeitsplan
Auf Antrag von Peter Tembler wird die Verlegung des Temb-
lerweges gewünscht. Dazu erfolgte bereits am 9. Juli 2014 ein
Gemeinderatsbeschluss, dass dies auf Kosten der Gemeinde
erfolgt. Im Zuge von Baumaßnahmen von Peter Tembler wur-
de die Wegverlegung veranlasst und muss nun der Gemeinge-
brauch vom bisherigen Temblerweg östlich des Temblerhofes
auf den neuen Gemeindeweg westlich des Temblerhofes über-
tragen werden. Um die Anbindung des Gemeindeweges zum
Weg über die Dorfer Felder zu gewährleisten, sowie die Zu-
fahrt zum Sender, der auf der Gp. 4625 liegt, wird eine Dienst-
barkeit des Gehens und Fahrens zu Gunsten der Gemeinde
Kals eingetragen, mit der Erstellung eines diesbezüglichen
Vertrages wird Dr. Seirer beauftragt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Übertragung des
Gemeingebrauchs wie angeführt, ebenfalls die Sicherstellung
der Dienstbarkeit mittels Servitutsvertrag auf Plangrundlage
vom Servitutsplan II vom Vermessungsbüro DI Rudolf Neu-
mayr vom 29. Juni 2015, GZl. 5886/2015.
Schulische Tagesbetreuung, Anschaffung
diverser Einrichtungsgegenstände
Ab Schuljahr 2015/16 wird auch die schulische Ganztagesbe-
treuung im Schulzentrum angeboten (Anmeldungen 14 Kinder
aufgrund einer Abfrage in VS + NMS). Bgm. Unterweger und
Jans Petra von der Verwaltung sowie VDir. Michaela Troger
haben sich diesbezüglich zwei Einrichtungen angeschaut und
zwar Zentrum Egger-Lienz und NMS Debant. Für die Nach-