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FODN - 60/02/2015

AUS DEM GEMEINDERAT

wird. Damit ist sie im Sinne des TROG 2011, LGBl. 56/2011,

zulässig. Im Übrigen wird die offene Bauweise festgelegt. Die

Straßen- und Baufluchtlinie folgt den Grundstücksgrenzen zu

Gst. 3506/1, die Baufluchtlinie folgt den bestehenden Gebäu-

den (Wohngebäude auf dem Gst. .416, Wirtschaftsgebäude auf

dem Gst. .415).

(87) im Bereich des Gst. 3415/10 (künftig Gste. 3415/12,

3415/13, 3415/14 und 3415/15, KG Kals, Baugründe War-

scher Christoph, Käufer: Wibmer Ingemar

Geplant ist die Bildung von 4 Bauplätzen. Dafür wurde der

Flächenwidmungsplan geändert. Der gegenständliche Bereich

ist durch einen Steinschlagdamm gesichert. Dieser ist hin-

sichtlich seiner Wirksamkeit vom Landesgeologen prüfen zu

lassen und allenfalls anzupassen. Dazu wird auf die Stellung-

nahme der Wildbach- und Lawinenverbauung zur Änderung

des Flächenwidmungsplanes verwiesen (GZl. 749/34-2015

vom 02.06.2015).

Bezogen auf den baulichen Entwicklungsbereich ist es jeden-

falls möglich, die Dichtevorgaben einzuhalten (zumindest

mehr als geringfügiger Anteil an verdichteten Bauformen).

Die Grundstücksgrößen im Planungsbereich liegen zwischen

300 und 368 m². Festgelegt wird die offene Bauweise, das

0,4-fache der Höhe des Punktes, mindestens 3,0 m, als erfor-

derlicher Grenzabstand. Aufgrund der Topographie (Lage der

Straße zu den Grundstücken) und im Sinne einer bodenspa-

renden Bebauung mit entsprechend geringen Grundstücks-

breiten wird eine Höhenlage festgelegt, welche der Höhe der

Straße auf Grundstück 3405/5, KG Kals am Großglockner,

entspricht. Zugelassen werden zwei oberirdische Geschoße,

der höchste Punkt des Gebäudes liegt 8,80 m über der Höhen-

lage. Aufgrund der Festlegungen wird eine Bebauung sicher-

gestellt, welche zweckmäßig, auf die sozialen Bedürfnisse der

Bevölkerung abgestimmt und bodensparend ist und weder das

Orts- und Straßenbild noch die Leichtigkeit und Sicherheit des

Verkehrs beeinträchtigt.

Für alle Bebauungspläne gilt: der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage der Entwürfe für alle Flächen in der KG

Kals am Großglockner, entsprechend dem Planentwurf der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer

– Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15.

Beschlussfassung über Änderung des Flächenwidmungspla-

nes und Auflage des Entwurfes entsprechend dem jeweiligen

Planentwurf der Arch. Gemeinschaft Dipl. Ingre Griessmann-

Scherzer-Mayr:

(115) im Bereich einer Teilfläche des Gp. 3968/1, KG Kals

am Großglockner (Schnell Rupert) von dzt. Freiland und

Gp. .807 (Schnell Maria) von dzt. SF Hofstelle in landwirt-

schaftliches Mischgebiet

Der örtliche Raumplaner gibt zur Änderung des Flächen-

widmungsplanes im Bereich der Grundstücke 3968/1 und

.807, KG Kals am Großglockner, folgende Stellungnahme ab:

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem

Gst. 3968/1 durch einen Sohn des Eigentümers. Im örtlichen

Raumordnungskonzept befindet sich eine Fläche von ca. 450

m² innerhalb der Baulandgrenze (baulicher Entwicklungsbe-

reich „L5“). Da der Bedarf gegeben ist und der Bereich als

baulicher Entwicklungsbereich festgelegt ist, führt die Än-

derung des Flächenwidmungsplanes zu keinem Widerspruch

zum örtlichen Raumordnungskonzept Aufgrund der Ausfor-

mung des baulichen Entwicklungsbereiches soll der künftige

Bauplatz Richtung Westen über die Baulandgrenze hinaus

erweitert werden. Dies ist im Sinne einer zweckmäßigen Be-

bauung nachvollziehbar. Da es sich um Abstandsfläche han-

delt, führt auch das zu keinem Widerspruch zum ÖRK. Im

Zuge der Vorbereitung der gegenständlichen Änderung des

Flächenwidmungsplanes wurde festgestellt, dass das Gst.

.807, KG Kals am Großglockner, als Sonderfläche Hofstelle

gewidmet ist. Tatsächlich handelt es sich um ein Wohnhaus,

das nicht Teil einer Hofstelle ist. Dieser Fehler wird im Zuge

der gegenständlichen Änderung des Flächenwidmungsplanes

korrigiert.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des

Grundstückes 3968/1, KG Kals am Großglockner, von derzeit

Freiland nach § 41, in künftig landwirtschaftliches Mischge-

biet nach § 40, Abs. 5, und im Bereich des Grundstückes .807,

KG Kals am Großglockner, von derzeit Sonderfläche Hofstelle

nach § 44, in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet nach §

40, Abs. 5, alle TROG 2011, LGBl. 56/2011.

Verlegung Temblerweg

Beratung und Beschlussfassung Verlegung Temblerweg,

Übertragung Gemeingebrauch und Dienstbarkeitsplan

Auf Antrag von Peter Tembler wird die Verlegung des Temb-

lerweges gewünscht. Dazu erfolgte bereits am 9. Juli 2014 ein

Gemeinderatsbeschluss, dass dies auf Kosten der Gemeinde

erfolgt. Im Zuge von Baumaßnahmen von Peter Tembler wur-

de die Wegverlegung veranlasst und muss nun der Gemeinge-

brauch vom bisherigen Temblerweg östlich des Temblerhofes

auf den neuen Gemeindeweg westlich des Temblerhofes über-

tragen werden. Um die Anbindung des Gemeindeweges zum

Weg über die Dorfer Felder zu gewährleisten, sowie die Zu-

fahrt zum Sender, der auf der Gp. 4625 liegt, wird eine Dienst-

barkeit des Gehens und Fahrens zu Gunsten der Gemeinde

Kals eingetragen, mit der Erstellung eines diesbezüglichen

Vertrages wird Dr. Seirer beauftragt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Übertragung des

Gemeingebrauchs wie angeführt, ebenfalls die Sicherstellung

der Dienstbarkeit mittels Servitutsvertrag auf Plangrundlage

vom Servitutsplan II vom Vermessungsbüro DI Rudolf Neu-

mayr vom 29. Juni 2015, GZl. 5886/2015.

Schulische Tagesbetreuung, Anschaffung

diverser Einrichtungsgegenstände

Ab Schuljahr 2015/16 wird auch die schulische Ganztagesbe-

treuung im Schulzentrum angeboten (Anmeldungen 14 Kinder

aufgrund einer Abfrage in VS + NMS). Bgm. Unterweger und

Jans Petra von der Verwaltung sowie VDir. Michaela Troger

haben sich diesbezüglich zwei Einrichtungen angeschaut und

zwar Zentrum Egger-Lienz und NMS Debant. Für die Nach-