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CHRONIK

PUSTERTALER VOLLTREFFER

OKTOBER/NOVEMBER 2018

6

Das Projekt für die neue,

über 5 km lange Talabfahrt für

das Skigebiet Rosskopf in der

Gemeinde Sterzing war von der

Landesregierung im Zuge des

UVP-Verfahrens bereits imAu-

gust 2017 genehmigt worden.

Nun suchte die Rosskopf

GmbH um Genehmigung einer

Variante des ursprünglichen

Projektes an: Diese sieht eine

Änderung des Trassenverlaufs

im oberen Abschnitt, eine Tras-

senvariante im Bereich Tschö-

ferstraße, die Reduzierung der

Geländebewegungen im Pis-

tenbereich unterhalb der Auto-

bahn und die Errichtung einer

Druckerhöhungsstation für die

Beschneiungsanlage vor. Im

oberen Bereich betreffen die

Änderungen die Anbindung an

die Piste „Favorit“: Hier zeigte

sich, dass eine direktere Anbin-

dung einfach zu realisieren ist,

ohne dabei die Quellschutzzone

der Quelle „Kaltes Wasser“ zu

berühren. Im Bereich der Bach-

querung des Tschöferbachs soll

nicht mehr die bestehende Stra-

ßenbrücke saniert und erwei-

tert, sondern eine eigene

Brücke für die Piste errichtet

werden.

Im Zuge der Ausführungspla-

nung wurde zudem deutlich,

dass die Errichtung einer Druck-

erhöhungsstation auf circa

1:350 Meter Meereshöhe tech-

nisch sinnvoll ist. Damit könne

auf den Ausbau der Pumpstation

beim Sessellift „Stock“ sowie

auf eine doppelte Leitung im

oberen Pistenabschnitt der

neuen Talabfahrt verzichtet wer-

den.

Der Umweltbeirat des Lan-

des begutachtete das Varianten-

projekt in seiner Sitzung vom

26. September und erteilte

seine Zustimmung mit einer

Reihe von Auflagen. Diese

sehen unter anderem eine Tras-

senverkürzung vor, um den

Waldflächenverlust und die

Erdbewegungsarbeiten zu mini-

mieren. Der genaue Trassen-

verlauf sei mit der Forstbehörde

zu vereinbaren. Die von der

Erdbewegung betroffenen Flä-

chen seien nach beendeter Ar-

beit wiederum dauerhaft zu be-

grünen. Überschüssiges Mate-

rial müsse der Geländeform

entsprechend verteilt werden.

Zudem dürfen die Arbeiten den

Wasserabfluss in keiner Weise

beeinträchtigen.

Eine Gruppe von Wanderern

beobachtete unlängst eine grö-

ßere Anzahl von Motocrossfah-

rern im hochalpinen Tal von An-

tersasc auf dem Zwölferkofel

(Crëp dales Dodesc), berichtet

der Direktor des Forstinspekto-

rats Bruneck, Silvester Regele:

In dem engen Tal entwickelte

sich ein extrem starker Lärmpe-

gel, der von den senkrechten

Felswänden widerhallte. Die

Forstbehörde schritt gemeinsam

mit Carabinieri-Beamten des

Gadertales ein und verhängte

eine Verwaltungsstrafe wegen

Verstoßes gegen das Fahrverbot

und wegen Lärmbelästigung.

Trotz des Verbotes sind

immer wieder Motocrossfahrer

auf Wald- und Almflächen un-

terwegs. Mit ihren Motorrädern

verursachen sie nicht nur Schä-

den an den empfindlichen

Wald- und Almböden. Durch

Luftverunreinigung und Lärm

werden auch Wildtiere und

Wanderer stark gestört.

Das Gebiet, das im Sinne des

Landschaftsschutzes oder des

Forstgesetzes geschützt ist – und

das ist nahezu die gesamte Lan-

desfläche Südtirols –, darf gemäß

Landesgesetz Nummer 10 aus

dem Jahr 1990 nicht mit Kraft-

fahrzeugen befahren werden.

Außer: Der Grundeigentümer

gibt dafür eine schriftliche Er-

laubnis und die Forstbehörde er-

teilt eine entsprechende Bewilli-

gung. Das kommt aber nur selten

vor, erklärt Florian Blaas, Direk-

tor im Landesamt für Forstver-

waltung. Auf jeden Fall muss

dabei der Fahrer die Geschwin-

digkeit des Fahrzeuges den Ei-

genschaften und dem Zustand

des Geländes und der Straße an-

passen, um überflüssige Schäden,

Störungen, Verunreinigungen

und Lärm zu vermeiden und um

die Sicherheit von Personen und

Tieren sicherzustellen.

Bei Zuwiderhandeln werden

von der Forstbehörde Verwal-

tungsstrafen im Ausmaß von

200 € verhängt, in Naturparks

werden die Strafen um 50 % er-

höht. Die Landesgesetzgebung

sieht weiters die verwaltungs-

behördliche Beschlagnahme

des Fahrzeugs vor, falls die Per-

son, die den Verstoß beging,

versucht, sich der Kontrolle zu

entziehen, ihr Fahrverhalten

eine Gefahr für die Unversehrt-

heit von Personen darstellt oder

sie ein Fahrzeug ohne Kennzei-

chen oder mit gefälschtem

Kennzeichen fährt.

Motorfahrzeuge dürfen außerhalb von Straßen und auf gesperrten

Wegen nicht fahren, ermahnt die Forstbehörde. Foto: LPA/pixabay

Skigebiet Rosskopf: Variante

für Talabfahrt genehmigt

Die Landesregierung stimmte dem Variantenprojekt für den Ausbau

der Talabfahrt Rosskopf und der Beschneiungsanlage zu.

Keine freie Fahrt für

Motorfahrzeuge in

freiem Gelände

Angesichts von Motocrossfahrern im Antersasc-

Tal erinnert die Forstbehörde daran, dass abseits

von Straßen und auf gesperrten Wegen nicht ge-

fahren werden darf.

Neue

Talab-

fahrt

Ross-

kopf:

Die von

der Va-

riante

betrof-

fenen

Ab-

schnitte

sind auf

dem

Über-

sichts-

plan in

brauner

Farbe

zu

sehen.

Foto:

LPA/

Landes-

umwelt-

agentur