CHRONIK
PUSTERTALER VOLLTREFFER
OKTOBER/NOVEMBER 2018
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Das Projekt für die neue,
über 5 km lange Talabfahrt für
das Skigebiet Rosskopf in der
Gemeinde Sterzing war von der
Landesregierung im Zuge des
UVP-Verfahrens bereits imAu-
gust 2017 genehmigt worden.
Nun suchte die Rosskopf
GmbH um Genehmigung einer
Variante des ursprünglichen
Projektes an: Diese sieht eine
Änderung des Trassenverlaufs
im oberen Abschnitt, eine Tras-
senvariante im Bereich Tschö-
ferstraße, die Reduzierung der
Geländebewegungen im Pis-
tenbereich unterhalb der Auto-
bahn und die Errichtung einer
Druckerhöhungsstation für die
Beschneiungsanlage vor. Im
oberen Bereich betreffen die
Änderungen die Anbindung an
die Piste „Favorit“: Hier zeigte
sich, dass eine direktere Anbin-
dung einfach zu realisieren ist,
ohne dabei die Quellschutzzone
der Quelle „Kaltes Wasser“ zu
berühren. Im Bereich der Bach-
querung des Tschöferbachs soll
nicht mehr die bestehende Stra-
ßenbrücke saniert und erwei-
tert, sondern eine eigene
Brücke für die Piste errichtet
werden.
Im Zuge der Ausführungspla-
nung wurde zudem deutlich,
dass die Errichtung einer Druck-
erhöhungsstation auf circa
1:350 Meter Meereshöhe tech-
nisch sinnvoll ist. Damit könne
auf den Ausbau der Pumpstation
beim Sessellift „Stock“ sowie
auf eine doppelte Leitung im
oberen Pistenabschnitt der
neuen Talabfahrt verzichtet wer-
den.
Der Umweltbeirat des Lan-
des begutachtete das Varianten-
projekt in seiner Sitzung vom
26. September und erteilte
seine Zustimmung mit einer
Reihe von Auflagen. Diese
sehen unter anderem eine Tras-
senverkürzung vor, um den
Waldflächenverlust und die
Erdbewegungsarbeiten zu mini-
mieren. Der genaue Trassen-
verlauf sei mit der Forstbehörde
zu vereinbaren. Die von der
Erdbewegung betroffenen Flä-
chen seien nach beendeter Ar-
beit wiederum dauerhaft zu be-
grünen. Überschüssiges Mate-
rial müsse der Geländeform
entsprechend verteilt werden.
Zudem dürfen die Arbeiten den
Wasserabfluss in keiner Weise
beeinträchtigen.
Eine Gruppe von Wanderern
beobachtete unlängst eine grö-
ßere Anzahl von Motocrossfah-
rern im hochalpinen Tal von An-
tersasc auf dem Zwölferkofel
(Crëp dales Dodesc), berichtet
der Direktor des Forstinspekto-
rats Bruneck, Silvester Regele:
In dem engen Tal entwickelte
sich ein extrem starker Lärmpe-
gel, der von den senkrechten
Felswänden widerhallte. Die
Forstbehörde schritt gemeinsam
mit Carabinieri-Beamten des
Gadertales ein und verhängte
eine Verwaltungsstrafe wegen
Verstoßes gegen das Fahrverbot
und wegen Lärmbelästigung.
Trotz des Verbotes sind
immer wieder Motocrossfahrer
auf Wald- und Almflächen un-
terwegs. Mit ihren Motorrädern
verursachen sie nicht nur Schä-
den an den empfindlichen
Wald- und Almböden. Durch
Luftverunreinigung und Lärm
werden auch Wildtiere und
Wanderer stark gestört.
Das Gebiet, das im Sinne des
Landschaftsschutzes oder des
Forstgesetzes geschützt ist – und
das ist nahezu die gesamte Lan-
desfläche Südtirols –, darf gemäß
Landesgesetz Nummer 10 aus
dem Jahr 1990 nicht mit Kraft-
fahrzeugen befahren werden.
Außer: Der Grundeigentümer
gibt dafür eine schriftliche Er-
laubnis und die Forstbehörde er-
teilt eine entsprechende Bewilli-
gung. Das kommt aber nur selten
vor, erklärt Florian Blaas, Direk-
tor im Landesamt für Forstver-
waltung. Auf jeden Fall muss
dabei der Fahrer die Geschwin-
digkeit des Fahrzeuges den Ei-
genschaften und dem Zustand
des Geländes und der Straße an-
passen, um überflüssige Schäden,
Störungen, Verunreinigungen
und Lärm zu vermeiden und um
die Sicherheit von Personen und
Tieren sicherzustellen.
Bei Zuwiderhandeln werden
von der Forstbehörde Verwal-
tungsstrafen im Ausmaß von
200 € verhängt, in Naturparks
werden die Strafen um 50 % er-
höht. Die Landesgesetzgebung
sieht weiters die verwaltungs-
behördliche Beschlagnahme
des Fahrzeugs vor, falls die Per-
son, die den Verstoß beging,
versucht, sich der Kontrolle zu
entziehen, ihr Fahrverhalten
eine Gefahr für die Unversehrt-
heit von Personen darstellt oder
sie ein Fahrzeug ohne Kennzei-
chen oder mit gefälschtem
Kennzeichen fährt.
Motorfahrzeuge dürfen außerhalb von Straßen und auf gesperrten
Wegen nicht fahren, ermahnt die Forstbehörde. Foto: LPA/pixabay
Skigebiet Rosskopf: Variante
für Talabfahrt genehmigt
Die Landesregierung stimmte dem Variantenprojekt für den Ausbau
der Talabfahrt Rosskopf und der Beschneiungsanlage zu.
Keine freie Fahrt für
Motorfahrzeuge in
freiem Gelände
Angesichts von Motocrossfahrern im Antersasc-
Tal erinnert die Forstbehörde daran, dass abseits
von Straßen und auf gesperrten Wegen nicht ge-
fahren werden darf.
Neue
Talab-
fahrt
Ross-
kopf:
Die von
der Va-
riante
betrof-
fenen
Ab-
schnitte
sind auf
dem
Über-
sichts-
plan in
brauner
Farbe
zu
sehen.
Foto:
LPA/
Landes-
umwelt-
agentur