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WIRTSCHAFT

PUSTERTALER VOLLTREFFER

JÄNNER/FEBER 2017

26

Schon im Juni des Vorjahres

stellte Bürgermeister Friedrich

Mittermair (Prags) eine Bau-

konzession für die Errichtung

eines Wendehammers (Wende-

anlage), von Parkplätzen und

eines Gehweges aus. Damit

sollte das Problem des wilden

Parkens am Pragser Wildsees

gelöst werden. Denn Ge-

meinde und Ordnungshüter

stuften die Park- und Verkehrs-

situation als problematisch ein.

Doch Anfang Juli legte Josef

Ploner gegen diese Baukon-

zession eine Beschwerde bei

der Landesregierung und beim

Verwaltungsgericht ein. Der

Bauleitplan wurde von der Ge-

meinde in Folge abgeändert.

Eine neue Baukonzession

wurde vom Bürgermeister am

24. November ausgestellt.

Abgelehnt

Vor diesem Hintergrund

musste die Landesregierung

über den Rekurs von Josef Plo-

ner entscheiden. Sie beschloss,

dass die Beschwerde nun aus

zwei Gründen nicht angenom-

men werden kann: Erstens, weil

sich der Rekurs gegen eine Bau-

konzession richtet, die in der

Zwischenzeit durch eine neue

Baukonzession ersetzt wurde.

Zweitens hatte Ploner zur selben

Zeit auch beim Verwaltungsge-

richt in Bozen einen Rekurs ein-

gereicht. Bei Letzterem gilt das

konsolidierte Prinzip der Rechts-

sprechung: Die Zuständigkeit

der Gerichtsbarkeit muss be-

rücksichtigt werden.

Pragser Wildsee:

Beschwerde abgelehnt

Das Land lehnte die Beschwerde gegen den Bau

eines Parkplatzes beim Pragser Wildsees ab.

Der Pragser Wildsee ist ein be-

liebtes Ausflugsziel. Dement-

sprechend groß ist der Bedarf

an Parkraum.

Am Sitz der Banca d‘Italia-

Filiale in Bozen wurden die

Papiere von Vertretern der

Raiffeisen Landesbank Südti-

rol und des Raiffeisenverban-

des überreicht. Damit wurde

ein weiterer Meilenstein auf

dem Weg zur Raiffeisen-

gruppe Südtirol gesetzt.

Das Einreichprojekt enthält

sämtliche Dokumente, die in

den letzten Monaten erarbeitet

wurden und mit denen die

Gründung der Raiffeisengruppe

Südtirol besiegelt werden soll.

Mit der erfolgten Übergabe

können nun die Unterlagen

einer Vorabprüfung unterzogen

werden. Seit 4. November läuft

die vom Gesetzgeber vorgege-

bene 18-monatige Frist, inner-

halb der sich die italienischen

Genossenschaftsbanken neu

organisieren müssen. Bekannt-

lich gelang es, in das staatliche

Reformwerk eine Passage auf-

zunehmen, die es den Süd-

tiroler Raiffeisenkassen ermög-

licht, einen eigenen unabhängi-

gen Weg zu gehen. Dies ist

allerdings nur die rechtliche

Voraussetzung. Es gilt nun den

Beweis anzutreten, dass

dieses Ziel auch faktisch er-

reicht werden kann.

Die nächsten Schritte

Durch die erfolgte Übergabe

beginnt die Phase des Austau-

sches mit der Banca d‘Italia zur

Erarbeitung der definitiven In-

halte der Dokumente. Nach er-

folgter Abstimmung kann der An-

trag um Genehmigung offiziell

gestellt werden. In der Zwischen-

zeit wird bereits intensiv an der

organisatorischen Umsetzung

der Raiffeisengruppe gearbeitet.

Raiffeisengruppe Südtirol:

Weiterer Meilenstein gesetzt

Unterlagen für die Gründung der Raiffeisengruppe Südtirol wurden nun

zur Vorabprüfung vorgelegt.

Kinesiologie-

Ausbildung

BRAIN GYM

®

ab 21. Jänner in Osttirol

Brain Gym

®

ist eine sehr

effektive, kinesiologische

Methode, mit der jeder seine

Lern-, Konzentrations- und

Gehirnleistung aktivieren und

verbessern kann. Lernen ist ein

vielschichtiger Prozess, der

nicht nur im Kopf stattfindet.

Vielmehr ist unser gesamter

Organismus daran beteiligt.

Dr. Paul Dennison, der Begrün-

der von Brain Gym

®

, entwickelte

gezielte Bewegungen und Be-

wegungsabfolgen mittels derer

über die Nervenbahnen entspre-

chende Gehirnteile aktiviert

werden – einzelne Bereiche des

Gehirns können dadurch besser

zusammenarbeiten.

Für Kinder erweist sich Brain

Gym

®

als hilfreich bei: Auf-

merksamkeits- und Konzentra-

tionsproblemen, Prüfungsangst,

Motivationsproblemen, Teil-

leistungsschwächen (Lese-,

Rechtschreib- oder Rechen-

schwäche), Auffälligkeiten in

Sprache, Bewegung und Verhal-

ten, Hyperaktivität. Erwachsene

profitieren von Brain Gym

®

zur

Stressreduzierung, Steigerung

der Leistungsfähigkeit, Stärkung

des Selbstvertrauens und des

Selbstwertgefühls, Steigerung

von Motivation und Kreativität

und damit mehr Lebensfreude,

Erreichung neuer Ziele.

LehrerInnen/Kindergarten-

pä-dagogen erzielen mehr Ruhe

und Konzentration in der

Gruppe und erfahren selber

eine wohltuende Balance durch

diese Übungen.

Termine: Samstag, 21. und

Sonntag. 22. Jänner, Samstag,

28. und Sonntag, 29. Jänner,

Samstag, 4. und Sonntag,

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. Fragen

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Herta Meirer, Tel. +43(0)

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lernpaedagogik@

gmail.com

105240

Somit stehen in diesem Jahr

290.000 € zur Verfügung. Was

die Vergütung von Wildschä-

den angeht, so unterscheidet

man zwischen allgemeinen

Wildschäden und jenen, die

von geschützten Tierarten

verursacht wurden. In Folge

wurden Mindestbeträge neu

vorgesehen oder angehoben.

Der Mindestbeitrag liegt künf-

tig bei 2.000 € für Maßnahmen

in Obst- und Rebanlagen und

bei 500 € für Schäden an an-

deren Kulturen. Bisher galt ein

einheitlicher Mindestbetrag

von 500 €.

Kleinraubtiere

Wenn Kleinraubtiere (Rotfuchs,

Fischotter…) Schäden anrichten,

gibt es künftig mindestens 200 €

statt 100 €, während bei Groß-

raubwild (Luchs, Wolf, Bär) kein

Mindestschadensbetrag vorgege-

ben wird. Die Beihilfen für Wild-

schäden belaufen sich nach wie

vor auf bis zu 80 % der anerkann-

ten Kosten. Wenn die Schäden

von Bär & Co verursacht wurden,

können bis zu 100 % vergütet

werden. Allerdings muss nachge-

wiesen werden, dass ein Mindest-

maß an Vorbeugemaßnahmen ge-

troffen wurde. Die Beihilfen wer-

den dann auf der Grundlage einer

Rangordnung ausbezahlt, wobei

Großraubwildschäden, Schäden

trotz Vorbeugemaßnahmen, und

Schäden an Standorten mit star-

kem Wildvorkommen Vorrang ein-

geräumt wird.

Vorbeugemaßnahmen

Was die Vorbeugemaßnah-

men angeht, so werden die gel-

tenden Beitragssätze beibehal-

ten. Vorgesehen sind 40 % für

Wildzäune und Wildroste. Für

gemeinschaftliche Anlagen wird

der Beitrag um 5 % auf 45 %

angehoben. Für Zaunsysteme

zum Schutz vor Großraubtieren

können Zuschüsse von bis zu

70 % gewährt werden.

Im vergangenen Jahr wurden 225

Ansuchen um Wildschadenvergü-

tung eingereicht, von denen elf

Großraubwild betrafen. Der Scha-

densbetrag belief sich auf 67.000 €.

Neue Regeln für Vergütung vonWildschäden

Seitens des Landes gibt es eine Neuregelung für die

Gewährung von Beihilfen zur Verhütung und Vergü-

tung von Wildschäden. Das Land gewährt heuer

wieder Beiträge zur Vorbeugung von Wildschäden.

Hirsche und Rehe verursachen

häufig Verbissschäden.