WIRTSCHAFT
PUSTERTALER VOLLTREFFER
JÄNNER/FEBER 2017
26
Schon im Juni des Vorjahres
stellte Bürgermeister Friedrich
Mittermair (Prags) eine Bau-
konzession für die Errichtung
eines Wendehammers (Wende-
anlage), von Parkplätzen und
eines Gehweges aus. Damit
sollte das Problem des wilden
Parkens am Pragser Wildsees
gelöst werden. Denn Ge-
meinde und Ordnungshüter
stuften die Park- und Verkehrs-
situation als problematisch ein.
Doch Anfang Juli legte Josef
Ploner gegen diese Baukon-
zession eine Beschwerde bei
der Landesregierung und beim
Verwaltungsgericht ein. Der
Bauleitplan wurde von der Ge-
meinde in Folge abgeändert.
Eine neue Baukonzession
wurde vom Bürgermeister am
24. November ausgestellt.
Abgelehnt
Vor diesem Hintergrund
musste die Landesregierung
über den Rekurs von Josef Plo-
ner entscheiden. Sie beschloss,
dass die Beschwerde nun aus
zwei Gründen nicht angenom-
men werden kann: Erstens, weil
sich der Rekurs gegen eine Bau-
konzession richtet, die in der
Zwischenzeit durch eine neue
Baukonzession ersetzt wurde.
Zweitens hatte Ploner zur selben
Zeit auch beim Verwaltungsge-
richt in Bozen einen Rekurs ein-
gereicht. Bei Letzterem gilt das
konsolidierte Prinzip der Rechts-
sprechung: Die Zuständigkeit
der Gerichtsbarkeit muss be-
rücksichtigt werden.
Pragser Wildsee:
Beschwerde abgelehnt
Das Land lehnte die Beschwerde gegen den Bau
eines Parkplatzes beim Pragser Wildsees ab.
Der Pragser Wildsee ist ein be-
liebtes Ausflugsziel. Dement-
sprechend groß ist der Bedarf
an Parkraum.
Am Sitz der Banca d‘Italia-
Filiale in Bozen wurden die
Papiere von Vertretern der
Raiffeisen Landesbank Südti-
rol und des Raiffeisenverban-
des überreicht. Damit wurde
ein weiterer Meilenstein auf
dem Weg zur Raiffeisen-
gruppe Südtirol gesetzt.
Das Einreichprojekt enthält
sämtliche Dokumente, die in
den letzten Monaten erarbeitet
wurden und mit denen die
Gründung der Raiffeisengruppe
Südtirol besiegelt werden soll.
Mit der erfolgten Übergabe
können nun die Unterlagen
einer Vorabprüfung unterzogen
werden. Seit 4. November läuft
die vom Gesetzgeber vorgege-
bene 18-monatige Frist, inner-
halb der sich die italienischen
Genossenschaftsbanken neu
organisieren müssen. Bekannt-
lich gelang es, in das staatliche
Reformwerk eine Passage auf-
zunehmen, die es den Süd-
tiroler Raiffeisenkassen ermög-
licht, einen eigenen unabhängi-
gen Weg zu gehen. Dies ist
allerdings nur die rechtliche
Voraussetzung. Es gilt nun den
Beweis anzutreten, dass
dieses Ziel auch faktisch er-
reicht werden kann.
Die nächsten Schritte
Durch die erfolgte Übergabe
beginnt die Phase des Austau-
sches mit der Banca d‘Italia zur
Erarbeitung der definitiven In-
halte der Dokumente. Nach er-
folgter Abstimmung kann der An-
trag um Genehmigung offiziell
gestellt werden. In der Zwischen-
zeit wird bereits intensiv an der
organisatorischen Umsetzung
der Raiffeisengruppe gearbeitet.
Raiffeisengruppe Südtirol:
Weiterer Meilenstein gesetzt
Unterlagen für die Gründung der Raiffeisengruppe Südtirol wurden nun
zur Vorabprüfung vorgelegt.
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Somit stehen in diesem Jahr
290.000 € zur Verfügung. Was
die Vergütung von Wildschä-
den angeht, so unterscheidet
man zwischen allgemeinen
Wildschäden und jenen, die
von geschützten Tierarten
verursacht wurden. In Folge
wurden Mindestbeträge neu
vorgesehen oder angehoben.
Der Mindestbeitrag liegt künf-
tig bei 2.000 € für Maßnahmen
in Obst- und Rebanlagen und
bei 500 € für Schäden an an-
deren Kulturen. Bisher galt ein
einheitlicher Mindestbetrag
von 500 €.
Kleinraubtiere
Wenn Kleinraubtiere (Rotfuchs,
Fischotter…) Schäden anrichten,
gibt es künftig mindestens 200 €
statt 100 €, während bei Groß-
raubwild (Luchs, Wolf, Bär) kein
Mindestschadensbetrag vorgege-
ben wird. Die Beihilfen für Wild-
schäden belaufen sich nach wie
vor auf bis zu 80 % der anerkann-
ten Kosten. Wenn die Schäden
von Bär & Co verursacht wurden,
können bis zu 100 % vergütet
werden. Allerdings muss nachge-
wiesen werden, dass ein Mindest-
maß an Vorbeugemaßnahmen ge-
troffen wurde. Die Beihilfen wer-
den dann auf der Grundlage einer
Rangordnung ausbezahlt, wobei
Großraubwildschäden, Schäden
trotz Vorbeugemaßnahmen, und
Schäden an Standorten mit star-
kem Wildvorkommen Vorrang ein-
geräumt wird.
Vorbeugemaßnahmen
Was die Vorbeugemaßnah-
men angeht, so werden die gel-
tenden Beitragssätze beibehal-
ten. Vorgesehen sind 40 % für
Wildzäune und Wildroste. Für
gemeinschaftliche Anlagen wird
der Beitrag um 5 % auf 45 %
angehoben. Für Zaunsysteme
zum Schutz vor Großraubtieren
können Zuschüsse von bis zu
70 % gewährt werden.
Im vergangenen Jahr wurden 225
Ansuchen um Wildschadenvergü-
tung eingereicht, von denen elf
Großraubwild betrafen. Der Scha-
densbetrag belief sich auf 67.000 €.
Neue Regeln für Vergütung vonWildschäden
Seitens des Landes gibt es eine Neuregelung für die
Gewährung von Beihilfen zur Verhütung und Vergü-
tung von Wildschäden. Das Land gewährt heuer
wieder Beiträge zur Vorbeugung von Wildschäden.
Hirsche und Rehe verursachen
häufig Verbissschäden.