VP 2015 03 - page 23

WIRTSCHAFT
PUSTERTALER VOLLTREFFER
MÄRZ/APRIL 2015
23
Durchgeführt werden kön-
nen in Zukunft Flüge im öffent-
lichen Interesse, wie zu Wis-
senschafts-, Forschungs-,
oder Studienzwecken, zu pro-
tokollarischen Zwecken, für
den Transport von Personen
zur Durchführung von Lokal-
augenscheinen, für redaktio-
nelle Luftaufnahmen (bei Groß-
veranstaltungen oder Sendun-
gen kulturellen Inhalts), zu
Ausbildungszwecken, für Film-
aufnahmen und als Versor-
gungsflüge für Schutzhütten.
Landeflächen
Was die Landeflächen in
den sensiblen Gebieten be-
trifft, dürfen diese sich nicht in
der Nähe von Naturparken,
Natura 2000-Schutzgebieten,
Biotopen und Schutzhäusern
befinden und werden von der
Landesregierung nach der
Einholung einer bindenden
Stellungnahme der betroffe-
nen Gemeinden und nach
Ermächtigung der staatlichen
Zivilluftfahrtbehörde ENAC
benannt. Die vier von der
Landesregierung bestimmten
Landeflächen über 1.600
Meter befinden sich auf dem
Grödner Joch, auf dem Speik-
boden (Ahrntal, Sonnklar), auf
dem Kronplatz und in Kurzras-
Schnals.
Kürzeste Flugroute
„Wie bisher muss die
kürzeste Flugroute und -dauer
gewählt werden“, so Mussner.
Des Weiteren definierte die
Landesregierung die Trasse
der Flugkorridore, und zwar
am Reschenpass, im Schnals-
tal, Marauntal/Proveis/Laurein,
am Gampenpass, am Tim-
melsjoch, im Wipptal/Pfitsch,
am Sellajoch, am Campo-
longo-Pass und in Gadertal/
St. Kassian.
Ausdrücklich verboten ist –
wie im entsprechenden
Landesgesetz Nr. 15 vom
27. Oktober 1997 vorgesehen
– weiterhin das Heliskiing.
Saftige Strafen
Sollten sich die Hubschrau-
berunternehmen an die vorge-
gebene Regelung dieser Ver-
ordnung nicht halten, drohen
Strafen zwischen 2.000 und
4.000 €. Die Übertretungen
werden von den zuständigen
Forstbehörden festgestellt.
„Wird über einen Naturpark
geflogen, muss zudem die
Meldung auch an die Landes-
abteilung Natur, Landschaft
und Raumentwicklung
erfolgen“, sagt Mussner.
Hubschrauberflüge neu geregelt
Die Landesregierung Südtirol erließ eine Neuregelung
für Hubschrauberflüge in geschützten Gebieten. „Durch
die Errichtung von Flugkorridoren und genau definier-
ten Landeflächen wollen wir die Umweltbelastung in
sensiblen Gebieten weiterhin so gering wie möglich hal-
ten“, erklärt der zuständige Landesrat Florian Mussner.
Das Land, einschließlich
des Bereichs Berufs- und
Fachschulen, bezahlt im Jahr
rund 70.000 Rechnungen.
Schließt man die Landeskör-
perschaften mit ein, sind es
gar 150.000, wobei 30.000 al-
lein auf das Wohnbauinstitut
fallen.
Mit 31. März wird nun in der
öffentlichen Verwaltung ein
Kapitel zugeschlagen, jenes
der Rechnungen auf Papier.
Mit April führt auch das Land
Südtirol die elektronische
Rechnung ein. Alle bis Ende
März ausgefertigten Rech-
nungen auf Papier wird die
Landesverwaltung bis zum
30. Juni begleichen.
Papierrechnung ist Vergangenheit
Ab April müssen Unternehmen, Gesellschaften und
Freiberufler, die Lieferungen und Dienstleistungen für
die Landesverwaltung Südtirol oder in deren Auftrag
tätigen, ihre Rechnung ausschließlich in elektronischer
Form vorlegen.
Astat-Kurzmeldungen
• Im vergangenen Jahr
waren in Südtirol 134.700
Männer und 108.900
Frauen erwerbstätig. Auf
Arbeitsuche befanden
sich dagegen im Jahres-
mittel 6.300 Männer und
5.000 Frauen. Die Arbeits-
losenquote betrug dem-
nach 4,4 % (4,5% bei den
Männern und 4,3% bei
den Frauen).
• Derzeit gibt es 342 Kin-
dergärten in Südtirol, die
von 16.183 Kindern be-
sucht werden. Im laufen-
den Schuljahr sind
2.118 ausländische Kin-
der eingeschrieben. Das
entspricht einer Quote
von 13,1 Ausländern je
100 eingeschriebenen
Kindern.
• Insgesamt 20.560 Verfah-
ren und damit um 23,1 %
mehr als 2012 wurden
2013 am Landesgericht
und dessen Außenstellen
eröffnet. An den Friedens-
gerichten wurde hingegen
mit 7.176 eröffneten
Verfahren im gleichen
Zeitraum ein Minus von
10,9 % verzeichnet.
natürlich Tracht.
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61310
Hubschrauberflüge sind in Südtirols geschützten Gebieten nur
mehr in Flugkorridoren möglich.
Mit 1. April wird die eFaktu-
rierung verpflichtend.
Foto: LPA
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