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Heizkostenzuschuss

Sept. 2018

Antrags- bzw. zuschussberechtigt

sind

alle Personen mit aufrechtem Haupt-

wohnsitz in Tirol gem. § 3 Tiroler Min-

destsicherungsgesetz (TMSG).

Nicht antrags- bzw.

zuschussberechtigt sind:

• Personen, die zum Zeitpunkt der

Antragstellung eine laufende Min-

destsicherungs/Grundversorgungs-

leistung beziehen;

• BewohnerInnen von Wohn- und

Pflegeheimen, Behinderteneinrich-

tungen, Schüler- und Studentenhei-

men.

Für die Gewährung gelten folgende

Netto-Einkommensgrenzen:

• €

890,00

pro Monat für allein ste-

hende Personen;

1.360,00

pro Monat für Ehepaare

und Lebensgemeinschaften;

• €

220,00

pro Monat zusätzlich für

das 1. und 2. und

140,00

für je-

des weitere im gemeinsamen Haus-

halt lebende unterhaltsberechtigte

Kind mit Anspruch auf Familienbei-

hilfe;

• €

490,00

pro Monat für die

ers-

te weitere

erwachsene Person im

Haushalt

• €

330,00

pro Monat für

jede weitere

erwachsene Person im Haushalt

Bei der Ermittlung des monatlichen Ein-

kommens sind alle Einkünfte, die den

im gemeinsamen Haushalt

lebenden/

gemeldeten

Personen zufließen, zu be-

rücksichtigten.

Das monatliche Einkommen ist ohne

Anrechnung der Sonderzahlungen (13.

und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkom-

men, die nur 12 x jährlich bezogen wer-

den (z. B. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pen-

sionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld),

sind auf 14 Bezüge umzurechnen.

Bei der Ermittlung des monatlichen

Einkommens sind nicht anzurechnen:

• Pflegegeldbezüge;

• Familienbeihilfen;

• Wohn- und Mietzinsbeihilfen;

• Einkommen der minderjährigen Kin-

der im gemeinsamen Haushalt;

• Witwengrundrenten nach dem

KOVG;

• Beschädigtengrundrente nach dem

KOVG einschließlich der Erhöhung

nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG;

• Rentenleistung nach dem Heimop-

ferrentengesetz;

• Erhöhte Ausgleichszulagenbezüge.

Bei der Ermittlung des mtl. Einkom-

mens sind in Abzug zu bringen:

• zu leistende Unterhaltszahlungen/

Alimente, soweit sie gerichtlich fest-

gelegt sind.

Höhe des Heizkostenzuschusses:

Die Höhe des Heizkostenzuschusses

beträgt einmalig

225,-- pro Haushalt.

Verfahren:

Um die Gewährung eines Heizkosten-

zuschusses ist unter Verwendung des

vorgesehenen Antragsformulars im Zeit-

raum

vom 1. Juli bis 31. Dez. 2018

anzusuchen.

AntragstellerInnen haben ausschließlich

das unter

https://tinyurl.com/hkz2018

herunterladbare Formular zu verwen-

den, welches ausgefüllt, unterschrieben

und mit den erforderlichen aktuellen

Unterlagen (auch MindestpensionistIn-

nen) beim zuständigen Gemeindeamt

einzureichen ist. Die Gemeinde über-

prüft die melderechtlichen Angaben im

Antrag und leitet diesen mit den erfor-

derlichen Unterlagen an das Land Tirol

weiter.

Für

PensionistInnen mit Bezug der

Ausgleichszulage

, denen im vergange-

nen Jahr der Antrag auf Heizkostenzu-

schuss des Landes bewilligt wurde, ist

auf Grund der Datenschutzgrundverord-

nung keine gesonderte Antragstellung

mittels Personenliste über das Gemein-

deamt mehr möglich. Diesem Personen-

kreis übermittelt die Behörde persönlich

ein Antragsformular. Die Anträge sind

bei der jeweils zuständigen Wohnsitzge-

meinde einzureichen.

Dem Ansuchen sind folgende Unterla-

gen in Kopie anzuschließen:

• Monatliche Einkommensnachweise

aller im gem. Haushalt gemelde-

ter Personen (inkl. Einkommen der

volljährigen Kinder im gemeinsamen

Haushalt);

• Ggf. Nachweis über Bezug von Fami-

lienbeihilfe / Alimente.

Heizkostenzuschuss des Landes

Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2018/19 nach Maßgabe der folgenden Richtlinien wieder

einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten.

Foto © Tim Reckmann / PIXELIO