6
Heizkostenzuschuss
Sept. 2018
Antrags- bzw. zuschussberechtigt
sind
alle Personen mit aufrechtem Haupt-
wohnsitz in Tirol gem. § 3 Tiroler Min-
destsicherungsgesetz (TMSG).
Nicht antrags- bzw.
zuschussberechtigt sind:
• Personen, die zum Zeitpunkt der
Antragstellung eine laufende Min-
destsicherungs/Grundversorgungs-
leistung beziehen;
• BewohnerInnen von Wohn- und
Pflegeheimen, Behinderteneinrich-
tungen, Schüler- und Studentenhei-
men.
Für die Gewährung gelten folgende
Netto-Einkommensgrenzen:
• €
890,00
pro Monat für allein ste-
hende Personen;
•
€
1.360,00
pro Monat für Ehepaare
und Lebensgemeinschaften;
• €
220,00
pro Monat zusätzlich für
das 1. und 2. und
€
140,00
für je-
des weitere im gemeinsamen Haus-
halt lebende unterhaltsberechtigte
Kind mit Anspruch auf Familienbei-
hilfe;
• €
490,00
pro Monat für die
ers-
te weitere
erwachsene Person im
Haushalt
• €
330,00
pro Monat für
jede weitere
erwachsene Person im Haushalt
Bei der Ermittlung des monatlichen Ein-
kommens sind alle Einkünfte, die den
im gemeinsamen Haushalt
lebenden/
gemeldeten
Personen zufließen, zu be-
rücksichtigten.
Das monatliche Einkommen ist ohne
Anrechnung der Sonderzahlungen (13.
und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkom-
men, die nur 12 x jährlich bezogen wer-
den (z. B. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pen-
sionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld),
sind auf 14 Bezüge umzurechnen.
Bei der Ermittlung des monatlichen
Einkommens sind nicht anzurechnen:
• Pflegegeldbezüge;
• Familienbeihilfen;
• Wohn- und Mietzinsbeihilfen;
• Einkommen der minderjährigen Kin-
der im gemeinsamen Haushalt;
• Witwengrundrenten nach dem
KOVG;
• Beschädigtengrundrente nach dem
KOVG einschließlich der Erhöhung
nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG;
• Rentenleistung nach dem Heimop-
ferrentengesetz;
• Erhöhte Ausgleichszulagenbezüge.
Bei der Ermittlung des mtl. Einkom-
mens sind in Abzug zu bringen:
• zu leistende Unterhaltszahlungen/
Alimente, soweit sie gerichtlich fest-
gelegt sind.
Höhe des Heizkostenzuschusses:
Die Höhe des Heizkostenzuschusses
beträgt einmalig
€
225,-- pro Haushalt.
Verfahren:
Um die Gewährung eines Heizkosten-
zuschusses ist unter Verwendung des
vorgesehenen Antragsformulars im Zeit-
raum
vom 1. Juli bis 31. Dez. 2018
anzusuchen.
AntragstellerInnen haben ausschließlich
das unter
https://tinyurl.com/hkz2018herunterladbare Formular zu verwen-
den, welches ausgefüllt, unterschrieben
und mit den erforderlichen aktuellen
Unterlagen (auch MindestpensionistIn-
nen) beim zuständigen Gemeindeamt
einzureichen ist. Die Gemeinde über-
prüft die melderechtlichen Angaben im
Antrag und leitet diesen mit den erfor-
derlichen Unterlagen an das Land Tirol
weiter.
Für
PensionistInnen mit Bezug der
Ausgleichszulage
, denen im vergange-
nen Jahr der Antrag auf Heizkostenzu-
schuss des Landes bewilligt wurde, ist
auf Grund der Datenschutzgrundverord-
nung keine gesonderte Antragstellung
mittels Personenliste über das Gemein-
deamt mehr möglich. Diesem Personen-
kreis übermittelt die Behörde persönlich
ein Antragsformular. Die Anträge sind
bei der jeweils zuständigen Wohnsitzge-
meinde einzureichen.
Dem Ansuchen sind folgende Unterla-
gen in Kopie anzuschließen:
• Monatliche Einkommensnachweise
aller im gem. Haushalt gemelde-
ter Personen (inkl. Einkommen der
volljährigen Kinder im gemeinsamen
Haushalt);
• Ggf. Nachweis über Bezug von Fami-
lienbeihilfe / Alimente.
Heizkostenzuschuss des Landes
Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2018/19 nach Maßgabe der folgenden Richtlinien wieder
einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten.
Foto © Tim Reckmann / PIXELIO