Sept. 2018
GR-Beschlüsse
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Bericht aus der Gemeindestube
Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates
Sitzung vom 21.06.2018
Der Gemeinderat hat im Bereich Kreit-
hof folgende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes einstimmig beschlossen:
Umwidmung Grundstücke Gp. 1638
(rund 348 m²) und Gp. 1816, (rund 3
m²), beide KG Tristach, je von Freiland
§ 41 in Sonderfläche standortgebun-
den § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung:
Gasthof mit Landwirtschaft.
Aufgrund des § 43, Abs. 1, lit. b, Zi.
1 Straßenverkehrsordnung (StVO) i.V.m.
§ 20, Abs. 2a StVO und § 94d, Zi. 4
StVO hat der Gemeinderat die Verord-
nung einer Geschwindigkeitsbegren-
zung von 30 km/h („Zone 30“) für
den Siedlungsbereich Keilspitzweg,
Sandspitzweg, Moosweg, Althuberweg
und Mutschlechnerweg und die Wohn-
siedlung Wasserweg, Lärchenweg und
Erlenweg sowie die Anordnung diver-
ser Verkehrszeichen gemäß des mit
14.05.2018 datierten „Verkehrstechni-
schen Gutachtens“ des Ingenieurbüros
für Verkehrswesen Huter Hirschhuber
OG, Erlerstraße 3, 6060 Hall i.T., ein-
stimmig beschlossen bzw. hat der Ge-
meinderat die Umsetzung sämtlicher im
vorhin genannten Gutachten enthalte-
nen verkehrstechnischen Empfehlungen
einstimmig verordnet. Diese Verordnung
tritt nach Ablauf der Kundmachungsfrist,
frühestens jedochmit der Anbringung der
erforderlichen Verkehrszeichen in Kraft.
Der Gemeinderat hat eingehende Be-
ratungen über das anzuwendende Ver-
fahren zur Sanierung undichter Kanä-
le im Bereich des Schutzgebietes des
Tiefbrunnens Tratte geführt. Mögliche
Verfahren sind die Neuverlegung von
Rohren oder eine sogenannte Inliner-
Sanierung (dabei wird ein mit Harz
getränkter Glasfasergewebeschlauch in
den Bestandskanal eingeführt und auf-
geblasen, der harzgetränkte Schlauch
härtet z.B. mittels UV-Licht an der In-
nenwand des Rohres aus). Die diesbe-
zügliche Auftragsvergabe wurde an den
Gemeindevorstand delegiert.
Der Gemeinderat hat im Zusammen-
hang mit der notwendigen Sanierung
des Daches des Kindergartens Tristach
Überlegungen bezügl. der Errichtung
eines nordseitigen Zubaues beim Volks-
schulgebäude auf Niveau des Oberge-
schoßes angestellt. Nach eingehender
Beratung wurde dieses Ansinnen jedoch
verworfen, zumal bei der Dachsanie-
rung mit einer ca. 70%igen Förderquote
gerechnet und somit die daraus resultie-
rende effektive Kostenbelastung für die
Gemeinde als gering bezeichnet werden
kann. Es wurde die Dachsanierung mit
geschätzten Kosten in Höhe von ca.
€
100.000,-- einstimmig beschlossen
(Umsetzung August 2018);
Zum Projekt „Mülleinhausung an der
Westseite des Gemeindezentrums“
wird von der der Fa. Horst Idl, Metall-
bau GmbH, 9990 Nußdorf-Debant, ein
Kostenvoranschlag eingeholt und soll
dieses den optischen Gesamteindruck
beim Eingang zur Küche der Dorfstube
verbessernde Bauvorhaben in der Folge
ehestmöglich umgesetzt werden.
Das Projekt „Oberflächenwasserentsor-
gung Seebachstraße“ soll 2018 umge-
setzt werden. Evt. erforderliche Nach-
besserungen sollen 2019 durchgeführt
werden.
Ein Teil der 2018 erforderlichen Stra-
ßensanierungen soll im Zuge des LWL-
Ausbaues erfolgen. Am westlichen Ende
des Griesweges sollen im Zuge des
LWL-Ausbaues zwei zusätzliche Stra-
ßenlampen errichtet werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen,
die
Kindergartenleite-
rin, Frau Hopfgartner Sabine gemäß
§ 92a Gemeinde-Vertragsbedienste-
tengesetz 2012 im Rahmen eines
5-jährigen, vom 01.09.2018 bis zum
31.08.2023 dauernden Sabbatical
im Zeitraum vom 01.09.2022 bis
31.08.2023 vom Dienst freizustellen.
Für die Dauer der 5-jährigen Rahmen-
zeit gebührt nach § 49a Gemeinde-
Vertragsbedienstetengesetz 2012 das
Monatsentgelt im Ausmaß von 80 v. H.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, Frau Angelika Ortner, wh.
in 9772 Dellach im Drautal, befristet
auf das Kindergartenjahr 2018/19 wie
gehabt bzw. nach Maßgabe der Rege-
lungen im dzt. bestehenden Dienstver-
trag als Pädagogische Fachkraft für die
Kleinkindgruppe im Kindergarten der
Gemeinde Tristach zu beschäftigen.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, Frau Veronika von Veh-Thal-
meier, wh. in 9900 Lienz, befristet auf
das Kindergartenjahr 2018/19 wie ge-
habt bzw. nach Maßgabe der Regelun-
gen im dzt. bestehenden Dienstvertrag
als Assistenzkraft im Kindergarten der
Gemeinde Tristach zu beschäftigen.
Der Gemeinderat hat den einstimmigen
Beschluss gefasst, Frau Kröll Ilse, wh.
in 9963 St. Jakob in Defereggen, auch
im kommenden Schuljahr 2018/19
als Schulassistentin zu den bisherigen
Bedingungen zu beschäftigen. Da die
zweite Schulassistentin, Frau Moser Pe-
tra, wh. in 9781 Oberdrauburg, für das
Schuljahr 2018/19 nicht mehr zur Ver-
fügung steht, wird die dadurch vakant
gewordene Stelle ausgeschrieben.
Gem. vorliegender Ansuchen hat der
Gemeinderat die Gewährung von För-
derungen für die Anschaffung von
Impressum:
Auflage:
730 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
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Zoier, Mag. Georg Neudert.
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Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. Dez. 2018
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desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
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