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Sept. 2018

GR-Beschlüsse

3

Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates

Sitzung vom 21.06.2018

Der Gemeinderat hat im Bereich Kreit-

hof folgende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes einstimmig beschlossen:

Umwidmung Grundstücke Gp. 1638

(rund 348 m²) und Gp. 1816, (rund 3

m²), beide KG Tristach, je von Freiland

§ 41 in Sonderfläche standortgebun-

den § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung:

Gasthof mit Landwirtschaft.

Aufgrund des § 43, Abs. 1, lit. b, Zi.

1 Straßenverkehrsordnung (StVO) i.V.m.

§ 20, Abs. 2a StVO und § 94d, Zi. 4

StVO hat der Gemeinderat die Verord-

nung einer Geschwindigkeitsbegren-

zung von 30 km/h („Zone 30“) für

den Siedlungsbereich Keilspitzweg,

Sandspitzweg, Moosweg, Althuberweg

und Mutschlechnerweg und die Wohn-

siedlung Wasserweg, Lärchenweg und

Erlenweg sowie die Anordnung diver-

ser Verkehrszeichen gemäß des mit

14.05.2018 datierten „Verkehrstechni-

schen Gutachtens“ des Ingenieurbüros

für Verkehrswesen Huter Hirschhuber

OG, Erlerstraße 3, 6060 Hall i.T., ein-

stimmig beschlossen bzw. hat der Ge-

meinderat die Umsetzung sämtlicher im

vorhin genannten Gutachten enthalte-

nen verkehrstechnischen Empfehlungen

einstimmig verordnet. Diese Verordnung

tritt nach Ablauf der Kundmachungsfrist,

frühestens jedochmit der Anbringung der

erforderlichen Verkehrszeichen in Kraft.

Der Gemeinderat hat eingehende Be-

ratungen über das anzuwendende Ver-

fahren zur Sanierung undichter Kanä-

le im Bereich des Schutzgebietes des

Tiefbrunnens Tratte geführt. Mögliche

Verfahren sind die Neuverlegung von

Rohren oder eine sogenannte Inliner-

Sanierung (dabei wird ein mit Harz

getränkter Glasfasergewebeschlauch in

den Bestandskanal eingeführt und auf-

geblasen, der harzgetränkte Schlauch

härtet z.B. mittels UV-Licht an der In-

nenwand des Rohres aus). Die diesbe-

zügliche Auftragsvergabe wurde an den

Gemeindevorstand delegiert.

Der Gemeinderat hat im Zusammen-

hang mit der notwendigen Sanierung

des Daches des Kindergartens Tristach

Überlegungen bezügl. der Errichtung

eines nordseitigen Zubaues beim Volks-

schulgebäude auf Niveau des Oberge-

schoßes angestellt. Nach eingehender

Beratung wurde dieses Ansinnen jedoch

verworfen, zumal bei der Dachsanie-

rung mit einer ca. 70%igen Förderquote

gerechnet und somit die daraus resultie-

rende effektive Kostenbelastung für die

Gemeinde als gering bezeichnet werden

kann. Es wurde die Dachsanierung mit

geschätzten Kosten in Höhe von ca.

100.000,-- einstimmig beschlossen

(Umsetzung August 2018);

Zum Projekt „Mülleinhausung an der

Westseite des Gemeindezentrums“

wird von der der Fa. Horst Idl, Metall-

bau GmbH, 9990 Nußdorf-Debant, ein

Kostenvoranschlag eingeholt und soll

dieses den optischen Gesamteindruck

beim Eingang zur Küche der Dorfstube

verbessernde Bauvorhaben in der Folge

ehestmöglich umgesetzt werden.

Das Projekt „Oberflächenwasserentsor-

gung Seebachstraße“ soll 2018 umge-

setzt werden. Evt. erforderliche Nach-

besserungen sollen 2019 durchgeführt

werden.

Ein Teil der 2018 erforderlichen Stra-

ßensanierungen soll im Zuge des LWL-

Ausbaues erfolgen. Am westlichen Ende

des Griesweges sollen im Zuge des

LWL-Ausbaues zwei zusätzliche Stra-

ßenlampen errichtet werden.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen,

die

Kindergartenleite-

rin, Frau Hopfgartner Sabine gemäß

§ 92a Gemeinde-Vertragsbedienste-

tengesetz 2012 im Rahmen eines

5-jährigen, vom 01.09.2018 bis zum

31.08.2023 dauernden Sabbatical

im Zeitraum vom 01.09.2022 bis

31.08.2023 vom Dienst freizustellen.

Für die Dauer der 5-jährigen Rahmen-

zeit gebührt nach § 49a Gemeinde-

Vertragsbedienstetengesetz 2012 das

Monatsentgelt im Ausmaß von 80 v. H.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, Frau Angelika Ortner, wh.

in 9772 Dellach im Drautal, befristet

auf das Kindergartenjahr 2018/19 wie

gehabt bzw. nach Maßgabe der Rege-

lungen im dzt. bestehenden Dienstver-

trag als Pädagogische Fachkraft für die

Kleinkindgruppe im Kindergarten der

Gemeinde Tristach zu beschäftigen.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, Frau Veronika von Veh-Thal-

meier, wh. in 9900 Lienz, befristet auf

das Kindergartenjahr 2018/19 wie ge-

habt bzw. nach Maßgabe der Regelun-

gen im dzt. bestehenden Dienstvertrag

als Assistenzkraft im Kindergarten der

Gemeinde Tristach zu beschäftigen.

Der Gemeinderat hat den einstimmigen

Beschluss gefasst, Frau Kröll Ilse, wh.

in 9963 St. Jakob in Defereggen, auch

im kommenden Schuljahr 2018/19

als Schulassistentin zu den bisherigen

Bedingungen zu beschäftigen. Da die

zweite Schulassistentin, Frau Moser Pe-

tra, wh. in 9781 Oberdrauburg, für das

Schuljahr 2018/19 nicht mehr zur Ver-

fügung steht, wird die dadurch vakant

gewordene Stelle ausgeschrieben.

Gem. vorliegender Ansuchen hat der

Gemeinderat die Gewährung von För-

derungen für die Anschaffung von

Impressum:

Auflage:

730 Stück. Ergeht an alle Haushalte

der Gemeinde Tristach.

Herausgeber

und für den

Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-

germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:

buergermeister@tristach.at,

Tel.0650/5495540.

Layout:

GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.

Satz:

Hannes Hofer.

Druck:

Oberdruck Digital

Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Burgl Kofler, Franz

Zoier, Mag. Georg Neudert.

Anzeigeninfo:

GRAFIK

ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-

fice@grafikzloebl.at

.

Hinweise, Reaktionen und

Vorschläge bitte an:

Mag. Georg Neudert, Althu-

berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,

E-Mail:

cebs.ital@netway.at

. Sämtliche Fo-

tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.

Redaktionsschluss nächste

Ausgabe:

1. Dez. 2018

Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe

desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis

Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach

vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.