fende Zusammenarbeit ist für mich ein ganz zentrales Anlie-
gen. Projekte wie die Verwaltungsgemeinschaft Osttirol sind
wegweisend für regionale Schwerpunktsetzung und effizien-
ten Einsatz finanzieller und personeller Ressourcen. Solche
Kooperationen haben Vorbildcharakter und Zukunft, denn sie
weisen in die richtige Richtung und sind zum Vorteil der Bür-
gerinnen und Bürger.“
Ziele der „Baurechtsverwaltung Osttirol“
Mit dieser Verwaltungskooperation können gleich mehre-
re Ziele erreicht werden:
• Qualitätssicherung und Erhöhung der Rechtssicherheit in
Bauverfahren
• vereinfachte Abwicklung von Bauverfahren
• Nutzung von Synergien
• Entlastung der Gemeindeämter als örtliche Bauämter
• Beitrag zum Ausbau der gemeindeübergreifenden
Zusammenarbeit
Durch den Einsatz von juristisch und bautechnisch ausgebilde-
tem Personal soll ein einheitlicher Gesetzesvollzug gewährlei-
stet sowie das Bürgerservice optimiert und dadurch die
Qualität der Dienstleistung gesteigert werden. Wichtig ist,
dass dabei die Gemeindeautonomie vollständig erhalten
bleibt: Der Bürgermeister ist und bleibt Baubehörde. Die
Abwicklung des Bauverfahrens erfolgt aber nicht mehr im
eigenen Gemeindeamt, sondern über das Kommunal Manage-
ment Center Osttirol KMCO.
Durch die gemeinsame Anlaufstelle der Verwaltungskoopera-
tion entstehen sowohl für die Bürgermeister und Gemeinde-
ämter der Mitgliedsgemeinden als auch für die
BauwerberInnen zahlreiche Vorteile: die Rechtssicherheit im
Bauverfahren wird erhöht; die Qualität und Homogenität der
Bauverfahren wird gesteigert und gesichert; emotionalen
Begegnungen wird vorgebeugt; optimales Bürgerservice wird
gewährleistet; die Gemeindeverwaltung wird entlastet und es
entsteht damit ein Zeitgewinn für Gemeindeamt und Bürger-
meister zugunsten der zahlreichen anderen Aufgaben der
Gemeindeverwaltung.
Gemeinde Assling ist Standort der Baurechtsverwaltung
Sitzgemeinde der Verwaltungskooperation ist die Gemeinde
Assling mit Bürgermeister Bernhard Schneider, MBA. Als
Geschäftsstellenleiter fungiert Gemeindeamtsleiter Mag. (FH)
Florian Müller. Die Finanzierung der Verwaltungskooperation
ist für drei Jahre gewährleistet. In weiterer Folge sollen fol-
gende
Fachbereiche
ebenso in der Verwaltungsgemeinschaft
behandelt werden:
DSVGO – Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbe-
auftragten
Personalwesen inkl. Lohnverrechnung
Veranstaltungswesen
Finanz- und Rechnungswesen
Allgemeine Servicedienste
Durch die Spezialisierung in den einzelnen Fachbereichen
wird die Qualität gesteigert, ein einheitlicher Vollzug gewähr-
leistet, sowie der Verfahrenslauf optimiert.
Land schafft rechtlichen Rahmen - Gemeinden nutzen
Verwaltungskooperation
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die nunmehrige
Umsetzung wurden von der Tiroler Landesregierung bereits
2015 im Zuge der Verankerung der Verwaltungsgemeinschaf-
ten in der TGO und der Möglichkeit der „Dienstzuweisung“ (§
18a G-VBG im Jänner 2017) geschaffen. Mit einer Auftakt-
veranstaltung, die 2017 in der Gemeinde Assling stattfand,
wurde der Weg zur Verwaltungsgemeinschaft Osttirol einge-
leitet. Der Kooperationsvertrag, der im Mai 2018 vereinbart
wurde, regelt - beruhend auf den jeweiligen Gemeinderatsbe-
schlüssen - die Zusammenarbeit der elf beteiligten Gemeinden
Abfaltersbach, Assling, Gaimberg, Iselsberg-Stronach, Kar-
titsch, Nikolsdorf, Oberlienz, Obertilliach, Prägraten, Schlai-
ten und St. Johann im Walde.
Mit 04.06.2018 ist die Vereinbarung in Kraft getreten und die
Aufsichtsbehörde hat die Anzeige der Verwaltungskoopera-
tion zur Kenntnis genommen.
Seite 6
06/2018
Fortsetzung von Seite 5: Gemeinsame Baurechtsverwaltung
Bgm. Bernhard Schneider, Bgm.-Stv. Harald Stocker, Gemeindeamts-
leiter Florian Müller, LR Tratter, Mag. Dr. Alexandra Gollmitzer-Thaler
(Juristin) und den Bürgermeistern der elf an der Verwaltungskoopera-
tion teilnehmenden Gemeinden.
Freuen sich über die Verwaltungskooperation: Bgm. Scherer (Obertilli-
ach), LR Tratter, Mag. Dr. Alexandra Gollmitzer-Thaler, Bgm. Bern-
hard Schneider