Previous Page  5 / 36 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 5 / 36 Next Page
Page Background

Der Bezirk Lienz ist geprägt von Kleingemeinden. In den

meisten der Gemeinden sind maximal zwei bis drei Perso-

nen mit der Gemeindeverwaltung beschäftigt.

Um den stetig wachsenden und komplexer werdenden Aufga-

ben gewachsen zu sein, wurde bereits im November 2013 eine

Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Ziel die Erhebung von Mög-

lichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit in verschie-

denen Bereichen war.

Im Zuge von Bürgermeisterkonferenzen, Verbandsversamm-

lungen und Amtsleitertagungen wurde schließlich dem Baube-

reich höchste Priorität zugesprochen.

Es handelt sich dabei um einen sehr genau definierten und

abgegrenzten Aufgabenbereich, dessen Herausforderungen

von allen Gemeinden bewältigt werden müssen.

Zusammenarbeit sichert Infrastruktur im ländlichen

Raum

Bereits 2015 wurde in der Verbandsversammlung des

Gemeindeverbandes „Bausachverständige und Steuerprüfer“

das Leaderprojekt „Verwaltungskooperation Osttirol“

beschlossen und eine Steuerungs- und Projektgruppe instal-

liert, die eine Zusammenarbeit im Bereich des Baurechts

untersuchte und damit eine erfolgreiche Innovation auf den

Weg brachte: die gemeinsame Baurechtsverwaltung von ins-

gesamt elf Gemeinden.

Ausdrücklich begrüßt und finanziell gefördert wurde das

zukunftsweisende Vorhaben vom Land Tirol. Gemeindelan-

desrat Johannes Tratter, der sich seit Jahren für den Ausbau

der interkommunalen Kooperation stark macht, freut sich über

die erfolgreiche Entwicklung in Osttirol: „Gemeindeübergrei-

Änderung Flächenwidmungsplan KG Oberassling - Stefan

Lukasser, Bichl

Geplant ist die Errichtung eines landwirtschaftlichen Neben-

gebäudes in Holzbauweise als Lager für landwirtschaftliche

Geräte und Erzeugnisse.

Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan, Ände-

rung Flächenwidmungsplan im Bereich VS/KG Assling

Es soll ein Lagerraum als Zubau zwischen Kindergarten und

Volksschule errichtet werden. Das Bauvorhaben tritt im Orts-

bild nicht in Erscheinung, d.h. eine Beeinträchtigung des Orts-

und Straßenbildes kann ausgeschlossen werden. Ebenso hat

der geplante Zubau keinen Einfluss auf die Leichtigkeit und

Sicherheit des Verkehrs.

Verzicht öffentliches Durchfahrtsrecht auf Teilfläche des

Gst 151/1 KG Thal

Im Zuge des Bauvorhabens der Errichtung einer Gastgarten-

überdachung beim Gasthof Aue muss eine Grundteilung vor-

genommen werden, damit das Bauvorhaben verwirklicht

werden kann. Bei der Grundteilung wird ein Teilbereich der

Gp. 151/1 KG Thal der Gp. 365 KG Thal zugeschrieben. Auf

der Gp. 151/1 besteht für die Gemeinde Assling ein öffentli-

ches Durchfahrtsrecht. Um nun diese Teilung durchführen zu

können, muss für den Teilbereich der Gp. 151/1, der an die

Gp. 365 fällt, eine Freilassungserklärung durch die Gemeinde

Assling erfolgen. Nach Vergleich der Servitutsurkunde mit der

Teilungsurkunde des DI Rudolf Neumayr, GZl. 8262/2018

vom 22.03.2018 kann lt. Vermessungskanzlei Neumayr die

Freilassungserklärung erfolgen, da das Servitut davon nicht

berührt wird.

Verzicht Vorkaufsrecht betreffend EZ 141 KG 85036 Thal

Beim seinerzeitigen Verkauf der Grundparzelle an Roland

Jungmann hat die Gemeinde Assling ein Vorkaufsrecht eintra-

gen lassen. Da bis heute keine Bebauung vorliegt, hätte die

Gemeinde Assling die Möglichkeit, dieses Grundstück zurück

zu kaufen. Da kein Bedarf für den Rückkauf gegeben ist, wird

auf das Vorkaufrecht verzichtet.

Durchführung der Teilungsurkunden der Vermessungs-

kanzlei DI Neumayr, GZlen 8360/2018 und 8360/2018A

Im Zuge des Bauvorhabens betreffend Erweiterung des Recy-

clinghofes wird eine Grundteilung notwendig. Gleichzeitig

strebt man mit Herrn Günther Gietl einen flächengleichen

Grundtausch an (210 m²). Die Durchführung der entsprechen-

den Teilungsurkunden wird beschlossen.

Finanzierung Bauvorhaben „Optimierung Recyclinghof

Gewerbezone“ und „Zubau Bauhof Oberassling“

Die Gesamtkosten für beide Bauvorhaben betragen ca. €

625.000. Grundlage für diese Kalkulation bildet die Kosten-

aufstellung des Ingenieurbüros DI Arnold Bodner. Abzüglich

der Eigenmittel (ca. € 300.000) der Gemeinde Assling bleibt

ein Finanzierungsbedarf von € 320.000 offen. Dieser offene

Betrag wird zunächst mit einem Kontokorrentkredit bedeckt.

Tarife Freizeitzentrum ViTHAL

Die Tarife für das Jahr 2018 werden beschlossen, weiters wird

die Festlegung der Tarife des Schwimmbades Vithal an den

Bürgermeister delegiert.

Umwandlung Leasingvertrag mit der Kommunal Leasing

GmbH in Darlehen

Der zuständigen Berater stellte fest: In der Barwertberechnung

des Leasingvertrages (Laufzeit bis 31.12.2035) ist zu erken-

nen, dass sich aufgrund der Vorsteuerkorrektur bei einer vor-

zeitigen Auflösung mit Stichtag 31.03.2018 ein geldmäßiger

Vorteil idHv. € 136.151,29 ergeben würde. Dieser Vorteil

kann aber frühestens per 01.01.2021 lukriert werden. Für den

zum Stichtag 31.12.2020 aushaftenden Betrag (laut derzeitiger

Berechnung ca. € 1.500.000,—) soll dann ein Bankdarlehen

aufgenommen werden. Da in Zukunft steigende Zinsen zu

erwarten sind, wird das Darlehen bereits jetzt ausgeschrieben.

Seite 5

06/2018

Fortsetzung von Seite 4: Aus dem GR

Fortsetzung nächste Seite

Elf OsttirolerGemeinden setzen gemeinsame Baurechtsverwaltung um

Kompetenzen bündeln - personelle Resourcen optimal einsetzen