Der Bezirk Lienz ist geprägt von Kleingemeinden. In den
meisten der Gemeinden sind maximal zwei bis drei Perso-
nen mit der Gemeindeverwaltung beschäftigt.
Um den stetig wachsenden und komplexer werdenden Aufga-
ben gewachsen zu sein, wurde bereits im November 2013 eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Ziel die Erhebung von Mög-
lichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit in verschie-
denen Bereichen war.
Im Zuge von Bürgermeisterkonferenzen, Verbandsversamm-
lungen und Amtsleitertagungen wurde schließlich dem Baube-
reich höchste Priorität zugesprochen.
Es handelt sich dabei um einen sehr genau definierten und
abgegrenzten Aufgabenbereich, dessen Herausforderungen
von allen Gemeinden bewältigt werden müssen.
Zusammenarbeit sichert Infrastruktur im ländlichen
Raum
Bereits 2015 wurde in der Verbandsversammlung des
Gemeindeverbandes „Bausachverständige und Steuerprüfer“
das Leaderprojekt „Verwaltungskooperation Osttirol“
beschlossen und eine Steuerungs- und Projektgruppe instal-
liert, die eine Zusammenarbeit im Bereich des Baurechts
untersuchte und damit eine erfolgreiche Innovation auf den
Weg brachte: die gemeinsame Baurechtsverwaltung von ins-
gesamt elf Gemeinden.
Ausdrücklich begrüßt und finanziell gefördert wurde das
zukunftsweisende Vorhaben vom Land Tirol. Gemeindelan-
desrat Johannes Tratter, der sich seit Jahren für den Ausbau
der interkommunalen Kooperation stark macht, freut sich über
die erfolgreiche Entwicklung in Osttirol: „Gemeindeübergrei-
Änderung Flächenwidmungsplan KG Oberassling - Stefan
Lukasser, Bichl
Geplant ist die Errichtung eines landwirtschaftlichen Neben-
gebäudes in Holzbauweise als Lager für landwirtschaftliche
Geräte und Erzeugnisse.
Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan, Ände-
rung Flächenwidmungsplan im Bereich VS/KG Assling
Es soll ein Lagerraum als Zubau zwischen Kindergarten und
Volksschule errichtet werden. Das Bauvorhaben tritt im Orts-
bild nicht in Erscheinung, d.h. eine Beeinträchtigung des Orts-
und Straßenbildes kann ausgeschlossen werden. Ebenso hat
der geplante Zubau keinen Einfluss auf die Leichtigkeit und
Sicherheit des Verkehrs.
Verzicht öffentliches Durchfahrtsrecht auf Teilfläche des
Gst 151/1 KG Thal
Im Zuge des Bauvorhabens der Errichtung einer Gastgarten-
überdachung beim Gasthof Aue muss eine Grundteilung vor-
genommen werden, damit das Bauvorhaben verwirklicht
werden kann. Bei der Grundteilung wird ein Teilbereich der
Gp. 151/1 KG Thal der Gp. 365 KG Thal zugeschrieben. Auf
der Gp. 151/1 besteht für die Gemeinde Assling ein öffentli-
ches Durchfahrtsrecht. Um nun diese Teilung durchführen zu
können, muss für den Teilbereich der Gp. 151/1, der an die
Gp. 365 fällt, eine Freilassungserklärung durch die Gemeinde
Assling erfolgen. Nach Vergleich der Servitutsurkunde mit der
Teilungsurkunde des DI Rudolf Neumayr, GZl. 8262/2018
vom 22.03.2018 kann lt. Vermessungskanzlei Neumayr die
Freilassungserklärung erfolgen, da das Servitut davon nicht
berührt wird.
Verzicht Vorkaufsrecht betreffend EZ 141 KG 85036 Thal
Beim seinerzeitigen Verkauf der Grundparzelle an Roland
Jungmann hat die Gemeinde Assling ein Vorkaufsrecht eintra-
gen lassen. Da bis heute keine Bebauung vorliegt, hätte die
Gemeinde Assling die Möglichkeit, dieses Grundstück zurück
zu kaufen. Da kein Bedarf für den Rückkauf gegeben ist, wird
auf das Vorkaufrecht verzichtet.
Durchführung der Teilungsurkunden der Vermessungs-
kanzlei DI Neumayr, GZlen 8360/2018 und 8360/2018A
Im Zuge des Bauvorhabens betreffend Erweiterung des Recy-
clinghofes wird eine Grundteilung notwendig. Gleichzeitig
strebt man mit Herrn Günther Gietl einen flächengleichen
Grundtausch an (210 m²). Die Durchführung der entsprechen-
den Teilungsurkunden wird beschlossen.
Finanzierung Bauvorhaben „Optimierung Recyclinghof
Gewerbezone“ und „Zubau Bauhof Oberassling“
Die Gesamtkosten für beide Bauvorhaben betragen ca. €
625.000. Grundlage für diese Kalkulation bildet die Kosten-
aufstellung des Ingenieurbüros DI Arnold Bodner. Abzüglich
der Eigenmittel (ca. € 300.000) der Gemeinde Assling bleibt
ein Finanzierungsbedarf von € 320.000 offen. Dieser offene
Betrag wird zunächst mit einem Kontokorrentkredit bedeckt.
Tarife Freizeitzentrum ViTHAL
Die Tarife für das Jahr 2018 werden beschlossen, weiters wird
die Festlegung der Tarife des Schwimmbades Vithal an den
Bürgermeister delegiert.
Umwandlung Leasingvertrag mit der Kommunal Leasing
GmbH in Darlehen
Der zuständigen Berater stellte fest: In der Barwertberechnung
des Leasingvertrages (Laufzeit bis 31.12.2035) ist zu erken-
nen, dass sich aufgrund der Vorsteuerkorrektur bei einer vor-
zeitigen Auflösung mit Stichtag 31.03.2018 ein geldmäßiger
Vorteil idHv. € 136.151,29 ergeben würde. Dieser Vorteil
kann aber frühestens per 01.01.2021 lukriert werden. Für den
zum Stichtag 31.12.2020 aushaftenden Betrag (laut derzeitiger
Berechnung ca. € 1.500.000,—) soll dann ein Bankdarlehen
aufgenommen werden. Da in Zukunft steigende Zinsen zu
erwarten sind, wird das Darlehen bereits jetzt ausgeschrieben.
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06/2018
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Elf OsttirolerGemeinden setzen gemeinsame Baurechtsverwaltung um
Kompetenzen bündeln - personelle Resourcen optimal einsetzen