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Änderung Bebauungsplan im Bereich

der Fa. Theurl Leimholzbau

Geplant ist, die bestehende Betriebshalle

um 56 m Richtung Osten zu erweitern.

Dazu wird die Auflage eines Bebau-

ungsplanes beschlossen.

Änderung Flächenwidmungsplan im

Bereich „Liendler“ - Martina Holzer

Geplant sind die Errichtung von Zubau-

ten im Zuge der Sanierung des bestehen-

den Wohn- und Wirtschaftsgebäudes.

Zwischen dem Entwurf der letzten Flä-

chenwidmungsplanänderung und dem

grundbücherlich durchgeführten Grund-

teilungsplan gibt es Unterschiede, wes-

halb das Gst 773 nicht einheitlich

gewidmet und damit die Erteilung einer

Baugenehmigung nicht möglich ist.

Deshalb muss der Flächenwidmungplan

geändert werden.

GV Bezirksaltenheime Lienz - Ände-

rung der Vereinbarung über die Bil-

dung des Gemeindeverbandes

Das Amt der Tiroler Landesregierung

hat mitgeteilt, dass die bestehende Ver-

bandssatzung nicht mehr den aktuellen

gesetzlichen Vorschriften entspricht, die

Änderungen müssen von allen Ver-

bandsgemeinde beschlossen werden.

Außerdem ist der Inhalt der bestehenden

Vereinbarung über die Bildung des

Gemeindeverbandes zu kontrollieren.

Diese Vereinbarung hat nach geltenden

gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls

den Namen der angehörenden Gemein-

den, den Namen und den Sitz des

Gemeindeverbandes und die Bezeich-

nung seiner Aufgaben zu enthalten.

Da die Gemeinden des Verwaltungsbe-

zirkes Lienz nicht namentlich genannt

waren, war dies zu ändern.

Auch die Aufgabe des Gemeindeverban-

des (bisher: „Errichtung, Erhaltung und

Betrieb von Altenheimen samt ange-

schlossenen Pflegheimen“) wurde in der

Änderung der Vereinbarung den tatsäch-

lichen Verhältnissen angepasst (neu:

„Aufgabe ist die Neuerrichtung, der Zu-

und Umbau, die Generalsanierung sowie

die Instandhaltung und die Betriebsfüh-

rung von Alten- und Pflegeheimen im

Bezirk Lienz“).

GV Bezirksaltenheime Lienz - Erlas-

sung einer neuen Satzung

Wie vorhin erwähnt, ist die Satzung des

Gemeindeverbandes den aktuellen

gesetzlichen Vorschriften anzupassen.

Diese Änderung und insbesondere die

Thematik der in der Satzung zu veran-

kernden Kostenbeitragsregelung für den

Investitionsaufwand wurden seit dem

Jahr 2014 in mehreren Sitzungen der

Verbandsorgane erörtert. Der Beschluss

der

Verbandsversammlung

vom

22.12.2017 berücksichtigt die Anpas-

sung der bisherigen Satzungsbestim-

mungen

an

die

gesetzlichen

Bestimmungen der TGO 2001. Dieser

Beschluss wird vom Gemeinderat Ass-

ling genehmigt.

Projekt „RegioNet“ - Auftragsverga-

be Entstörung passive Breitbandin-

frastruktur

und

Herstellung

Objektanschlüsse

In der Verbandsversammlung des Pla-

nungsverbandes Lienzer Talboden (kurz

PV 36) wurde auf Empfehlung der

Breitbandkoordination des Landes

Tirols ein Anbieterverfahren hinsicht-

lich der Entstörung der passiven Breit-

bandinfrastruktur

und

für

die

Herstellung von Objektanschlüssen in

den Gemeinden des PV 36 durchgeführt.

Die Dienstleistung „Entstörung der pas-

siven Breitbandinfrastruktur“ wird an

die Fa. STW Spleißtechnik West GmbH

und die Dienstleistung „Herstellung von

Objektanschlüssen“ an das Elektrowerk

Assling vergeben.

Energieleitbild 2050 und dazugehöri-

ge Maßnahmen

Visionen des vom e5-Ausschuss

gemeinsam mit der Energie Tirol aus-

gearbeiteten Energieleitbildes 2050:



keine fossile Energieträger mehr –

Energiegewinnung aus heimischen

Ressourcen



alle Gebäude sind Passivhäuser



öffentlicher Verkehr bringt Asslinger

Bevölkerung/Gäste kostengünstig rund

um die Uhr auf Abruf ans Ziel



privater/betrieblicher Kfz-Bestand redu-

ziert sich auf 70% und wird ausschließlich

mit erneuerbaren Energien betrieben



regionale Produkte, Lebensmittel und

Dienstleistungen decken den Asslinger

Bedarf zu einem großen Teil (30%)

selbst ab



bis 2050 wird jährlich 1 Mio. Euro an

fossilen Energieimporten zur Schaffung

und Erhaltung von „Green Jobs“ umge-

wandelt



Nutzung

und

Inw

ertsetzung alter Bauten belebt die Orts-

kerne, erhält das Ortsbild und vermeidet

zusätzliche Flächenversiegelung



Assling: die Gemeinde der Energie-

experten

Zur Umsetzung wurden Gemeinde-

ratsbeschlüsse zu folgenden Punkten

gefasst:



Energieauflagen für Bauleute – pri-

vatrechtliche Vereinbarung



Garantieerklärung eines Bauwerbers

bei Änderungen des Bebauungs–

und/oder Flächenwidmungsplanes



Grundsatzbeschluss zu einem nach-

haltigen Beschaffungskonzept



Grundsatzbeschluss zu nachhaltigen

Gemeindegebäuden

Zusätzliche Beschlüsse:



freiwilliger Verzicht auf Glyphosat

als Pflanzenvernichtungsmittel



Druck von 100 Stk. Broschüre „Ener-

gieleitbild“

Das Energieleitbild ist auf der Gemein-

dehomepage unter Ortsportrait/E

5/Energieleitbild ersichtlich.

Optimierung Recyclinghof und

Zubau beim Bauhof in Oberassling

Ein „Osttiroler Recyclinghof“ kann

nicht realisiert werden, da rund ein Drit-

tel der Gemeinden gegen das Projekt

waren. Somit wird die Gemeinde selber

für eine zeitgemäße Müllentsorgung

durch Optimierung des Recyclinghofes

und einen Zubau beim Bauhof sorgen.

Erste Kostenvoranschläge und Planun-

gen gehen von Gesamtkosten idHv. ca. €

750.000,— und einer Bedarfszuweisung

von mind. 50 % aus.

Der neu gebildete „Ausschuss für die

Optimierung des Recyclinghofes und

den Zubau beim Bauhof in Oberassling“

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05/2018

Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 14.02.2018

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