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GR-Beschlüsse | Vortrag
Dez. 2017
Der Jungbauernschaft/Landjugend
Tristach wurde für das Jahr 2017 eine
finanzielle Unterstützung in Höhe von
€
400,-- mit einstimmigem Beschluss
gewährt.
Zwei Antragstellern/-innen wurde
ein finanzieller Zuschuss in Höhe von
je
€
75,-- für den Ankauf von E-Bikes
(Elektro-Fahrrädern) gem. gültigen
Förderrichtlinien mit einstimmigem
Beschluss gewährt.
Der Gemeinderat hat die vorge-
tragene Kassenprüfungsniederschrift
Nr. 02/2017 zur Kenntnis genommen.
Festgestellte Überschreitungen im
Gesamtbetrag von
€
5.739,27 sowie
die diesbezügliche Bedeckung durch
Mehreinnahmen bei diversen Haus-
haltspositionen wurden einstimmig
genehmigt.
Die Gemeinderatspartei „Top Team
Tristach (TTT)“ hat einen schriftlichen
Antrag zur Fassung eines ablehnenden
Gemeinderatsbeschlusses betr. Um-
fahrung Lienz über das Gemeindege-
biet von Tristach eingebracht. Der Ge-
meinderat hat sich einhellig gegen eine
solche Umfahrung ausgesprochen und
festgestellt, dass ein diesbezüglicher
ablehnender Gemeinderatsbeschluss
vor Jahren bereits gefasst wurde.
Sitzung vom 23.11.2017
Der Gemeinderat hat folgende Än-
derung des Flächenwidmungsplanes
der Gemeinde Tristach einstimmig
beschlossen (Auflage und Beschluss):
• Umwidmung Gp. 155 (rund 10
m²) von Freiland § 41 TROG 2016
in Landwirtschaftliches Mischge-
biet § 40 (5) • Weiters Gp. 159
(rund 188 m²) von Freiland § 41 in
Landwirtschaftliches
Mischgebiet
§ 40 (5).
Der Gemeinderat hat folgende Än-
derung des Flächenwidmungsplanes
der Gemeinde Tristach einstimmig
beschlossen (Auflage und Beschluss):
• Umwidmung Gp. 1707 (rund 14 m²)
von Wohngebiet § 38 (1) TROG 2016
in Freiland § 41 • Weiters Gp. 592
(rund 400 m²) von Freiland § 41 in
Wohngebiet § 38 (1).
Der Gemeinderat hat gem. § 66 Abs.
1 TROG 2016 einstimmig beschlossen,
den vom Raumplaner Dr. Thomas Kra-
nebitter, ausgearbeiteten Entwurf über
die Erlassung eines Bebauungsplanes
vom 18.10.2017, GZl. 1870ruv/2017,
im Bereich der Grundstücke Gp. 818/1,
823/1, 823/2 und 1766, alle KG Tris-
tach, durch vier Wochen hindurch zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2
leg. cit. der Beschluss über die Erlas-
sung dieses Bebauungsplanes gefasst.
Das vom Bürgermeister vorgestell-
te Projekt „Gemeinsame Altstoffsam-
melzentren (ASZ) in Osttirol“ wird vom
Gemeinderat grundsätzlich unterstützt
(mehrheitlicher Beschluss). Dies im-
pliziert jedoch nicht, dass seitens der
Gemeinde Tristach evt. ein diesbezügl.
Investitionskostenbeitrag und/oder evt.
ein Kostenbeitrag zum laufenden Be-
trieb geleistet wird.
Der Gemeinderat hat grundsätzliche
Richtlinien für die Widmung von Frei-
zeitwohnsitzen mehrheitlich beschlos-
sen. Nähere Auskünfte dazu erteilt das
Gemeindeamt Tristach unter Tel. +43
4852 63700 und E-Mail gemeinde@
tristach.gv.at.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich
beschlossen, den Tiefbrunnen Tratte in
das Datenmanagementsystem der Was-
serversorgungsanlage Tristach einzubin-
den. Zu einem diesbezügl. vorliegenden
Offert der Wasser Tirol - Wasserdienst-
leistungs-GmbH, 6020 Innsbruck, über
€
8.976,-- netto soll ein Vergleichsan-
gebot eingeholt werden.
Zur Vorfinanzierung der LWL-Er-
schließung des Bereiches Tristacher
See hat der Gemeinderat einstimmig
beschlossen, einen Kontokorrentkre-
dit vom Bestbieter einer diesbezügl.
durchgeführten Ausschreibung, der
RLB Tirol AG, Bankstelle 9900 Lienz,
wie folgt aufzunehmen: Kreditrahmen:
€
250.000,--; Laufzeit: bis31.12.2018;
Zinssatz: 0,690 % p.a. (Aufschlag auf
den 3-Monats-EURIBOR). Zur Sicher-
stellung ist eine aufsichtsbehördliche
Genehmigung einzuholen. Siehe dazu
auch separate Kundmachung nach § 60
TGO 2001 an der Amtstafel sowie im
Internet unter
www.tristach.gv.at.Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen: Die Gemeinde Tristach
bekennt sich zum Klimaschutz und tritt
dem Verein „Klimabündnis Tirol“ per
01.01.2018 bei. Der nach der Ein-
wohnerzahl errechnete jährliche Mit-
gliedsbeitrag beträgt für das Jahr 2018
€
482,--. „Klimabündnis Tirol“ verfolgt
zwei Ziele: Schutz des Regenwaldes und
Reduktion von Treibhausgas-Emissio-
nen. Die Aufgaben von Klimabündnis-
Gemeinden sind: • Stetige Verringerung
der Treibhausgas-Emissionen • Erhal-
tung des Lebensraumes „Regenwald“ •
Bewusstseinsbildung in der Gemeinde
• Benennung einer Ansprechperson
• Unterstützung in Form eines jährli-
chen Mitgliedsbeitrages • Kommuni-
kation der Klimabündnis-Mitgliedschaft
(„Tu‘ Gutes und rede darüber!“).
Vortrag
Kooperator Siegmund Bichler
erzählt aus seinem Leben
„Vom Bergbauer zum Priester“
Mittwoch, 24.1.2018, 20:00 Uhr
Kleiner Gemeindesaal in Tristach
Freier Eintritt!
Die Bücherei Tristach
und die Glaubensgruppe Tristach
freuen sich auf Ihren Besuch.
Impressum:
Auflage:
700 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
Oberdruck Digital
Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Burgl Kofler, Franz
Zoier, Mag. Georg Neudert.
Anzeigeninfo:
GRAFIK
ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-
fice@grafikzloebl.at.
Hinweise, Reaktionen und
Vorschläge bitte an:
Mag. Georg Neudert, Althu-
berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,
E-Mail:
cebs.ital@netway.at. Sämtliche Fo-
tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. März 2018
Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe
desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis
Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach
vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.