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GR-Beschlüsse | Vortrag

Dez. 2017

Der Jungbauernschaft/Landjugend

Tristach wurde für das Jahr 2017 eine

finanzielle Unterstützung in Höhe von

400,-- mit einstimmigem Beschluss

gewährt.

Zwei Antragstellern/-innen wurde

ein finanzieller Zuschuss in Höhe von

je

75,-- für den Ankauf von E-Bikes

(Elektro-Fahrrädern) gem. gültigen

Förderrichtlinien mit einstimmigem

Beschluss gewährt.

Der Gemeinderat hat die vorge-

tragene Kassenprüfungsniederschrift

Nr. 02/2017 zur Kenntnis genommen.

Festgestellte Überschreitungen im

Gesamtbetrag von

5.739,27 sowie

die diesbezügliche Bedeckung durch

Mehreinnahmen bei diversen Haus-

haltspositionen wurden einstimmig

genehmigt.

Die Gemeinderatspartei „Top Team

Tristach (TTT)“ hat einen schriftlichen

Antrag zur Fassung eines ablehnenden

Gemeinderatsbeschlusses betr. Um-

fahrung Lienz über das Gemeindege-

biet von Tristach eingebracht. Der Ge-

meinderat hat sich einhellig gegen eine

solche Umfahrung ausgesprochen und

festgestellt, dass ein diesbezüglicher

ablehnender Gemeinderatsbeschluss

vor Jahren bereits gefasst wurde.

Sitzung vom 23.11.2017

Der Gemeinderat hat folgende Än-

derung des Flächenwidmungsplanes

der Gemeinde Tristach einstimmig

beschlossen (Auflage und Beschluss):

• Umwidmung Gp. 155 (rund 10

m²) von Freiland § 41 TROG 2016

in Landwirtschaftliches Mischge-

biet § 40 (5) • Weiters Gp. 159

(rund 188 m²) von Freiland § 41 in

Landwirtschaftliches

Mischgebiet

§ 40 (5).

Der Gemeinderat hat folgende Än-

derung des Flächenwidmungsplanes

der Gemeinde Tristach einstimmig

beschlossen (Auflage und Beschluss):

• Umwidmung Gp. 1707 (rund 14 m²)

von Wohngebiet § 38 (1) TROG 2016

in Freiland § 41 • Weiters Gp. 592

(rund 400 m²) von Freiland § 41 in

Wohngebiet § 38 (1).

Der Gemeinderat hat gem. § 66 Abs.

1 TROG 2016 einstimmig beschlossen,

den vom Raumplaner Dr. Thomas Kra-

nebitter, ausgearbeiteten Entwurf über

die Erlassung eines Bebauungsplanes

vom 18.10.2017, GZl. 1870ruv/2017,

im Bereich der Grundstücke Gp. 818/1,

823/1, 823/2 und 1766, alle KG Tris-

tach, durch vier Wochen hindurch zur

öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2

leg. cit. der Beschluss über die Erlas-

sung dieses Bebauungsplanes gefasst.

Das vom Bürgermeister vorgestell-

te Projekt „Gemeinsame Altstoffsam-

melzentren (ASZ) in Osttirol“ wird vom

Gemeinderat grundsätzlich unterstützt

(mehrheitlicher Beschluss). Dies im-

pliziert jedoch nicht, dass seitens der

Gemeinde Tristach evt. ein diesbezügl.

Investitionskostenbeitrag und/oder evt.

ein Kostenbeitrag zum laufenden Be-

trieb geleistet wird.

Der Gemeinderat hat grundsätzliche

Richtlinien für die Widmung von Frei-

zeitwohnsitzen mehrheitlich beschlos-

sen. Nähere Auskünfte dazu erteilt das

Gemeindeamt Tristach unter Tel. +43

4852 63700 und E-Mail gemeinde@

tristach.gv.at

.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich

beschlossen, den Tiefbrunnen Tratte in

das Datenmanagementsystem der Was-

serversorgungsanlage Tristach einzubin-

den. Zu einem diesbezügl. vorliegenden

Offert der Wasser Tirol - Wasserdienst-

leistungs-GmbH, 6020 Innsbruck, über

8.976,-- netto soll ein Vergleichsan-

gebot eingeholt werden.

Zur Vorfinanzierung der LWL-Er-

schließung des Bereiches Tristacher

See hat der Gemeinderat einstimmig

beschlossen, einen Kontokorrentkre-

dit vom Bestbieter einer diesbezügl.

durchgeführten Ausschreibung, der

RLB Tirol AG, Bankstelle 9900 Lienz,

wie folgt aufzunehmen: Kreditrahmen:

250.000,--; Laufzeit: bis31.12.2018;

Zinssatz: 0,690 % p.a. (Aufschlag auf

den 3-Monats-EURIBOR). Zur Sicher-

stellung ist eine aufsichtsbehördliche

Genehmigung einzuholen. Siehe dazu

auch separate Kundmachung nach § 60

TGO 2001 an der Amtstafel sowie im

Internet unter

www.tristach.gv.at.

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen: Die Gemeinde Tristach

bekennt sich zum Klimaschutz und tritt

dem Verein „Klimabündnis Tirol“ per

01.01.2018 bei. Der nach der Ein-

wohnerzahl errechnete jährliche Mit-

gliedsbeitrag beträgt für das Jahr 2018

482,--. „Klimabündnis Tirol“ verfolgt

zwei Ziele: Schutz des Regenwaldes und

Reduktion von Treibhausgas-Emissio-

nen. Die Aufgaben von Klimabündnis-

Gemeinden sind: • Stetige Verringerung

der Treibhausgas-Emissionen • Erhal-

tung des Lebensraumes „Regenwald“ •

Bewusstseinsbildung in der Gemeinde

• Benennung einer Ansprechperson

• Unterstützung in Form eines jährli-

chen Mitgliedsbeitrages • Kommuni-

kation der Klimabündnis-Mitgliedschaft

(„Tu‘ Gutes und rede darüber!“).

Vortrag

Kooperator Siegmund Bichler

erzählt aus seinem Leben

„Vom Bergbauer zum Priester“

Mittwoch, 24.1.2018, 20:00 Uhr

Kleiner Gemeindesaal in Tristach

Freier Eintritt!

Die Bücherei Tristach

und die Glaubensgruppe Tristach

freuen sich auf Ihren Besuch.

Impressum:

Auflage:

700 Stück. Ergeht an alle Haushalte

der Gemeinde Tristach.

Herausgeber

und für den

Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-

germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:

buergermeister@tristach.at,

Tel.0650/5495540.

Layout:

GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.

Satz:

Hannes Hofer.

Druck:

Oberdruck Digital

Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Burgl Kofler, Franz

Zoier, Mag. Georg Neudert.

Anzeigeninfo:

GRAFIK

ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-

fice@grafikzloebl.at

.

Hinweise, Reaktionen und

Vorschläge bitte an:

Mag. Georg Neudert, Althu-

berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,

E-Mail:

cebs.ital@netway.at

. Sämtliche Fo-

tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.

Redaktionsschluss nächste

Ausgabe:

1. März 2018

Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe

desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis

Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach

vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.