BLICK
Ein
8
Aus der Gemeindestube
Nachdem die Marktgemeinde Sillian im Mai
2017 im Zentrum von Sillian auf diversen
Parkplätzen die Parkraumbewirtschaftung
eingeführt hat, kann man nun auf eine
mehrmonatige Erfahrung zurückblicken.
Leider hat Herr Roman TSCHURTSCHEN-
TALER Anfang September 2017 die Zusage
für die Mitnutzung seines Parkplatzes zwi-
schen B100 und dem Spielplatz mangels
wirtschaftlichem Erfolg zurückgezogen und
hierauf den Parkplatz für die Öffentlichkeit
gesperrt.
Die Parkraumbewirtschaftung gilt aber wei-
terhin auf dem Parkplatz vor dem ORTNER-
Haus, sowie westlich und nördlich vom
Gemeindehaus und auf dem gesamten
Marktplatz.
Die Kurzparkzone wird schon mit der Auf-
stellung des Schildes gekennzeichnet,
diese kann mit blauer Bodenmarkierung
zusätzlich markiert werden.
Die Kurzparkzone gilt aber nur für mehr-
spurige Kraftfahrzeuge, dort abgestellte
Motorräder sind frei. Auch Kraftfahrzeuge
mit einem Behindertenausweis sind befreit
und können unbeschränkt stehen bleiben.
Es wird nochmals daran erinnert, dass die
Parkabgabepflicht von Montag bis Freitag
jeweils von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
am Samstag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
gilt. Je 1 Parkautomat steht an der West-
seite vom Marktplatz und am Nordwesteck
vom Spielplatz. Die Parkabgabe beträgt
mindestens € 0,50 für die erste Stunde.
Die weitere Parkdauer kann selbst gewählt
werden, wobei eine maximale Parkdauer
von 4 Stunden vorgegeben ist.
Das Halten bis zu zehn Minuten gilt noch
nicht als Parken. Das Anbringen einer Park-
scheibe im Fahrzeug befreit allerdings nicht
von der Abgabepflicht.
Da von der Bezirksverwaltungsbehörde
(BH-Lienz) mehrere Aufsichtsorgane zur
Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung be-
stellt wurden, führen diese Personen auch
regelmäßig Kontrollen durch. Bei Vergehen
gegen die Parkabgabe wird eine Strafver-
fügung in Höhe von € 20,-- ausgestellt und
bei Nichtbezahlung innerhalb von 3 Wochen
Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft
erstattet. Diese schreibt dann einen Betrag
von € 30,-- vor.
In diesem Zusammenhang wird nochmals
klargestellt, dass die Aufsichtsorgane von
der BH-Lienz bestellt und angelobt wurden.
Sie sind daher verpflichtet festgestellte Ver-
gehen zu ahnden.
Ihr Bürgermeister Hermann MITTEREGGER
Information über Parkraumbewirtschaftung im Zentrum von Sillian
B100
113
88
87
88a
106
100
99
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104
95
101
93
86
114
103
10
11
102
94
90
Amt der Tiroler Landesregierung
30.10.2017
Quelle: Land Tirol, BEV
Erstellungsdatum:
Keine Rechtsauskunft, keine Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit.
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