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BLICK

Ein

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Aus der Gemeindestube

Nachdem die Marktgemeinde Sillian im Mai

2017 im Zentrum von Sillian auf diversen

Parkplätzen die Parkraumbewirtschaftung

eingeführt hat, kann man nun auf eine

mehrmonatige Erfahrung zurückblicken.

Leider hat Herr Roman TSCHURTSCHEN-

TALER Anfang September 2017 die Zusage

für die Mitnutzung seines Parkplatzes zwi-

schen B100 und dem Spielplatz mangels

wirtschaftlichem Erfolg zurückgezogen und

hierauf den Parkplatz für die Öffentlichkeit

gesperrt.

Die Parkraumbewirtschaftung gilt aber wei-

terhin auf dem Parkplatz vor dem ORTNER-

Haus, sowie westlich und nördlich vom

Gemeindehaus und auf dem gesamten

Marktplatz.

Die Kurzparkzone wird schon mit der Auf-

stellung des Schildes gekennzeichnet,

diese kann mit blauer Bodenmarkierung

zusätzlich markiert werden.

Die Kurzparkzone gilt aber nur für mehr-

spurige Kraftfahrzeuge, dort abgestellte

Motorräder sind frei. Auch Kraftfahrzeuge

mit einem Behindertenausweis sind befreit

und können unbeschränkt stehen bleiben.

Es wird nochmals daran erinnert, dass die

Parkabgabepflicht von Montag bis Freitag

jeweils von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr und

am Samstag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

gilt. Je 1 Parkautomat steht an der West-

seite vom Marktplatz und am Nordwesteck

vom Spielplatz. Die Parkabgabe beträgt

mindestens € 0,50 für die erste Stunde.

Die weitere Parkdauer kann selbst gewählt

werden, wobei eine maximale Parkdauer

von 4 Stunden vorgegeben ist.

Das Halten bis zu zehn Minuten gilt noch

nicht als Parken. Das Anbringen einer Park-

scheibe im Fahrzeug befreit allerdings nicht

von der Abgabepflicht.

Da von der Bezirksverwaltungsbehörde

(BH-Lienz) mehrere Aufsichtsorgane zur

Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung be-

stellt wurden, führen diese Personen auch

regelmäßig Kontrollen durch. Bei Vergehen

gegen die Parkabgabe wird eine Strafver-

fügung in Höhe von € 20,-- ausgestellt und

bei Nichtbezahlung innerhalb von 3 Wochen

Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft

erstattet. Diese schreibt dann einen Betrag

von € 30,-- vor.

In diesem Zusammenhang wird nochmals

klargestellt, dass die Aufsichtsorgane von

der BH-Lienz bestellt und angelobt wurden.

Sie sind daher verpflichtet festgestellte Ver-

gehen zu ahnden.

Ihr Bürgermeister Hermann MITTEREGGER

Information über Parkraumbewirtschaftung im Zentrum von Sillian

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Amt der Tiroler Landesregierung

30.10.2017

Quelle: Land Tirol, BEV

Erstellungsdatum:

Keine Rechtsauskunft, keine Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit.

tiris

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159,246.53

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