BLICK
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Öffnungszeiten für das Marktgemeindeamt Sillian
Mutter-Eltern-Beratung:
jeden 1. Mittwoch im Monat von 08.30 - 10.30 Uhr
jeden 3. Mittwoch im Monat von 08.30 - 09.30 Uhr
Sitzungszimmer der Gemeinde - Erdgeschoß
Erziehungsberatung des Landes Tirol - Außenstelle Lienz:
Mag. Gerlinde Burger: 18.01., 15.02., 15.03., 19.04., 17.05., 21.06., 16.08.,
20.09., 18.10., 15.11., 20.12.2018 jeweils von 08:45 - 11:45 Uhr
Sitzungszimmer der Gemeinde – Erdgeschoß
Österreichischer Zivil-Invalidenverband:
Zeitweise 3. Dienstag im Monat von 09.00 - 11.00 Uhr nur laut Aushang
Sozialversicherungsanstalt der Bauern:
11.01., 08.02., 12.04., 12.07., 09.08., 11.10., 15.11.2018
jeweils von 09.00 bis 11.00 Uhr
Sitzungszimmer der Gemeinde - Erdgeschoß
Bezirksforstinspektion Osttirol:
Förster Ing. Thomas Gradnig
für die Gemeinden des Försterbezirkes Sillian-Gailtal (Sillian, Heinfels, Kar-
titsch, Obertilliach und Untertilliach)
jeden Montag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Förster Konrad Leiter
für die Gemeinden des Försterbezirkes Pustertal-Villgratental (Anras, Abfal-
tersbach, Strassen, Ausservillgraten und Innervillgraten)
jeden Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Sprechtage der Notare:
Dr. Hans-Peter Falkner
jeweils ungerade Woche dienstags von 10.00 - 12.00 Uhr
Mag. Markus Mayr
jeweils gerade Woche dienstags von 10.00 - 12.00 Uhr
Sitzungszimmer der Gemeinde - Erdgeschoß
Öffnungszeiten der Marktgemeinde Sillian:
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
ist nachmittags kein Parteienverkehr
Aus der Gemeindestube
05.07.2017
• Es wird einstimmig beschlossen, ab
1. Juni 2017 das neue VVT-Monats-
Ticket für öffentliche Verkehrsmittel
für Gesamttirol zum Preis von jeweils
€ 205,80 durch die Marktgemeinde
Sillian anzukaufen und den Gemeinde-
bürgernInnen weiterhin kostenlos zur
Verfügung zu stellen.
• Über Ersuchen der FREIWILLIGEN FEU-
ERWEHR ARNBACH wird einstimmig
beschlossen, folgende Anschaffung von
Feuerwehrbekleidung zu genehmigen:
Fa. ROSENBAUER um € 1.474,73 netto,
Fa. TEXPORT um € 7.414,20 brutto.
• Das Ansuchen der BIOMASSE VER-
ARBEITUNGS- und HEIZGEN.m.b.H.
Sillian-Hochpustertal, um Verkauf von
Teilflächen aus den gemeindeeige-
nen Gpn. 1133/1 und 217, jeweils KG
Sillian – Bereich Kühstille – wird u.a.
wegen einer Empfehlung der BFI ein-
stimmig abgelehnt.
• Hinsichtlich Gemeinderatsbeschluss
vom 3. Mai 2017 über die Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 739/1, 739/2 und 739/5
– Gewerbegebiet Arnbach-Huben - von
derzeit „ALLGEMEINES MISCHGEBIET“
mit eingeschränkter Mischnutzung in
künftig GEWERBE- und INDUSTRIE-
GEBIET, eingeschränkt auf emissions-
arme Kleinbetriebe – wird nach Vorla-
ge einer eingelangten Stellungnahme
mehrheitlich (1 NEIN-Stimme und 1
Stimmenthaltung) beschlossen, die
Widmungsänderung zu bestätigen.
• Weiters wird mehrheitlich (1 Stimment-
haltung, 1 NEIN-Stimme) beschlossen,
wegen der in Anspruch genommenen
RECHTSFREUNDLICHEN BERATUNG
zum Einspruch gegen die Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich des Gewerbegebiets Arnbach-
Huben die von der AWZ Rechtsanwälte
GmbH. in Innsbruck zu erwartenden
Kosten in Höhe von netto € 3.987,50
Auszüge aus den Gemeinderatsbeschlüssen