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Juli 2017

‘s Blatt‘l

Seite 7

Für Baueingaben sind nach der

Unterscheidung Bewilligungs- oder

Anzeigepflicht nachfolgende Unter-

lagen beizubringen. Abhängig von

der Art der geplanten baulichen

Maßnahme, der Örtlichkeit des Bau-

platzes oder eines etwaigen Denk-

malschutzes können gegebenen-

falls ergänzende Unterlagen erfor-

derlich sein.

Sollten Zweifel bestehen, ob ein

Bauvorhaben nach der Tiroler Bau-

ordnung bewilligungspflichtig oder

lediglich anzeigepflichtig ist, bitte mit

der Gemeinde Schlaiten/Baubehör-

de vor der Baueinreichung Kontakt

aufnehmen.

Beilagen für das Bauansuchen

Planunterlagen in dreifacher Ausfer-

tigung sowie die sonstigen zur Be-

urteilung der Zulässigkeit des Bau-

vorhabens nach den bau- und raum-

ordnungsrechtlichen

Vorschriften

erforderlichen Unterlagen.

Jedenfalls sind nachfolgende

Unterlagen einzureichen:

• Bauansuchen

(einfach) mit inte-

grierter Baubeschreibung (drei-

fach)

• Eigentumsnachweise

(Grund-

buchsauszug)

• wenn Bauwerber nicht Grundei-

gentümer:

Zustimmungserklä-

rung

des Grundeigentümers

• Nachweis einer rechtlich gesi-

cherten

Zufahrt

mit einer öffent-

lichen Verkehrsfläche

• bildliche Darstellung des 15-Meter

Anrainerkreises und ein Anrai-

nerverzeichnis

• Amtlicher

Lageplan

(dreifach)

laut Planunterlagenverordnung

• Baupläne

gemäß Planunterla-

genverordnung 1998 (dreifach)

• Berechnungen der

Baumassen

,

getrennt nach Bestand, Neubau,

Abbruch

• statische Angaben

• Aufstellung über die

Bruttoge-

schoßflächen

• Energi eauswe i s /Wärmebe-

darfsberechnung

(dreifach)

Bauansuchen, Baubeschreibungen,

Lagepläne, Einreichpläne, Energie-

ausweise sind vom Bauwerber und

vom Planverfasser zu unterfertigen.

Beilagen für die Bauanzeige

Schriftlicher Antrag mit kurzer tech-

nischer Beschreibung

Planunterlagen gemäß Planunterla-

genverordnung (zweifach)

Unterlagen zur bau- und raumord-

nungsrechtlichen Beurteilung

Weitere Informationen in bau-

und feuerpolizeilichen Angele-

genheiten bitte im Gemeinde-

amt Schlaiten einholen (Tel.:

04853/5213).

Der Bürgermeister

Ludwig Pedarnig

Durch die Planung von Architekt

DI Paul Mandler soll westlich der

bereits bestehenden Kleinwohnan-

lage der OSG ein dreigeschoßiges

Gebäude mit voraussichtlich 9 Woh-

nungen errichtet werden. Angebo-

ten werden 2-, 3- und 4-Zimmer-

Wohnungen. Den Erdgeschoßwoh-

nungen sind Terrassen und Privat-

gärten zugeordnet, die Wohnungen

in den beiden Obergeschoßen erhal-

ten großzügige Balkone bzw. Log-

gien. Eine Tiefgarage bietet Platz für

mindestens ein Auto pro Wohnung.

Zwischen der bestehenden und der

neuen Wohnanlage soll ein schöner

Kinderspielplatz angelegt werden.

Alle Wohnungen werden barrierefrei

gestaltet und sind über ein Treppen-

haus mit Personenlift erschlossen.

Niedrig-energiebauweise,

Einbau

einer Komfortlüftungsanlage und

hochwertige Ausstattung zählen zum

Standard. Die Wohnungen werden

als Mietwohnungen mit Kaufoption

(Mietkaufwohnungen) angeboten.

Aus der Gemeindestube

Weitere Wohnanlage im Gantschfeld

Eine Fotomontage veranschaulicht die Lage der neu geplanten Wohnungsanlage

in der Gantschfeld-Siedlung. Blick von Richtung Gonzach in Richtung Ortszentrum

(Pfarrkirche).

In enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Schlaiten und der Osttiroler gemeinnützigen Woh-

nungs- und Siedlungsgenossenschaft (kurz OSG Lienz) entsteht im Gantschfeld eine weitere Wohnan-

lage.

Nähere Informationen sind bei der Gemeinde Schlaiten oder im Büro der OSG Lienz (Beda-Weber-Gasse 18,

9900 Lienz, 04852/65635-0,

buero@osg-lienz.at

,

www.osg-lienz.at)

erhältlich!

Merkblatt für Baueinreichung