Juli 2017
‘s Blatt‘l
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Für Baueingaben sind nach der
Unterscheidung Bewilligungs- oder
Anzeigepflicht nachfolgende Unter-
lagen beizubringen. Abhängig von
der Art der geplanten baulichen
Maßnahme, der Örtlichkeit des Bau-
platzes oder eines etwaigen Denk-
malschutzes können gegebenen-
falls ergänzende Unterlagen erfor-
derlich sein.
Sollten Zweifel bestehen, ob ein
Bauvorhaben nach der Tiroler Bau-
ordnung bewilligungspflichtig oder
lediglich anzeigepflichtig ist, bitte mit
der Gemeinde Schlaiten/Baubehör-
de vor der Baueinreichung Kontakt
aufnehmen.
Beilagen für das Bauansuchen
Planunterlagen in dreifacher Ausfer-
tigung sowie die sonstigen zur Be-
urteilung der Zulässigkeit des Bau-
vorhabens nach den bau- und raum-
ordnungsrechtlichen
Vorschriften
erforderlichen Unterlagen.
Jedenfalls sind nachfolgende
Unterlagen einzureichen:
• Bauansuchen
(einfach) mit inte-
grierter Baubeschreibung (drei-
fach)
• Eigentumsnachweise
(Grund-
buchsauszug)
• wenn Bauwerber nicht Grundei-
gentümer:
Zustimmungserklä-
rung
des Grundeigentümers
• Nachweis einer rechtlich gesi-
cherten
Zufahrt
mit einer öffent-
lichen Verkehrsfläche
• bildliche Darstellung des 15-Meter
Anrainerkreises und ein Anrai-
nerverzeichnis
• Amtlicher
Lageplan
(dreifach)
laut Planunterlagenverordnung
• Baupläne
gemäß Planunterla-
genverordnung 1998 (dreifach)
• Berechnungen der
Baumassen
,
getrennt nach Bestand, Neubau,
Abbruch
• statische Angaben
• Aufstellung über die
Bruttoge-
schoßflächen
• Energi eauswe i s /Wärmebe-
darfsberechnung
(dreifach)
Bauansuchen, Baubeschreibungen,
Lagepläne, Einreichpläne, Energie-
ausweise sind vom Bauwerber und
vom Planverfasser zu unterfertigen.
Beilagen für die Bauanzeige
Schriftlicher Antrag mit kurzer tech-
nischer Beschreibung
Planunterlagen gemäß Planunterla-
genverordnung (zweifach)
Unterlagen zur bau- und raumord-
nungsrechtlichen Beurteilung
Weitere Informationen in bau-
und feuerpolizeilichen Angele-
genheiten bitte im Gemeinde-
amt Schlaiten einholen (Tel.:
04853/5213).
Der Bürgermeister
Ludwig Pedarnig
Durch die Planung von Architekt
DI Paul Mandler soll westlich der
bereits bestehenden Kleinwohnan-
lage der OSG ein dreigeschoßiges
Gebäude mit voraussichtlich 9 Woh-
nungen errichtet werden. Angebo-
ten werden 2-, 3- und 4-Zimmer-
Wohnungen. Den Erdgeschoßwoh-
nungen sind Terrassen und Privat-
gärten zugeordnet, die Wohnungen
in den beiden Obergeschoßen erhal-
ten großzügige Balkone bzw. Log-
gien. Eine Tiefgarage bietet Platz für
mindestens ein Auto pro Wohnung.
Zwischen der bestehenden und der
neuen Wohnanlage soll ein schöner
Kinderspielplatz angelegt werden.
Alle Wohnungen werden barrierefrei
gestaltet und sind über ein Treppen-
haus mit Personenlift erschlossen.
Niedrig-energiebauweise,
Einbau
einer Komfortlüftungsanlage und
hochwertige Ausstattung zählen zum
Standard. Die Wohnungen werden
als Mietwohnungen mit Kaufoption
(Mietkaufwohnungen) angeboten.
Aus der Gemeindestube
Weitere Wohnanlage im Gantschfeld
Eine Fotomontage veranschaulicht die Lage der neu geplanten Wohnungsanlage
in der Gantschfeld-Siedlung. Blick von Richtung Gonzach in Richtung Ortszentrum
(Pfarrkirche).
In enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Schlaiten und der Osttiroler gemeinnützigen Woh-
nungs- und Siedlungsgenossenschaft (kurz OSG Lienz) entsteht im Gantschfeld eine weitere Wohnan-
lage.
Nähere Informationen sind bei der Gemeinde Schlaiten oder im Büro der OSG Lienz (Beda-Weber-Gasse 18,
9900 Lienz, 04852/65635-0,
buero@osg-lienz.at,
www.osg-lienz.at)erhältlich!
Merkblatt für Baueinreichung