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Neu ab 2017: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

warum eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung?

Um den Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der jährlichen

Arbeitnehmerveranlagung zu minimieren, soll unter bestimmten Voraussetzungen im Sinne

von Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit eine antragslose Arbeitnehmerveran-

lagung durchgeführt werden. Dies wird in der zweiten Jahreshälfte 2017 von Amts wegen

geschehen und zwar ohne Abgabe einer Steuererklärung.

Durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung werden Steuerzahlerinnen und

Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen ab dem zweiten Halbjahr 2017 in den

Genuss einer Steuererstattung kommen – unabhängig von einem Antrag auf Arbeit-

nehmerveranlagung. Betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die bis Juni 2017

keine Arbeitnehmerveranlagung für das Veranlagungsjahr 2016 gemacht haben, obwohl

sie in den Genuss einer Steuergutschrift kommen würden. Auf diese Weise wird die zu viel

einbehaltene Lohnsteuer automatisch refundiert.

wann kann eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgen?

Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung kann erfolgen, wenn

• bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht wurde,

• aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen

worden sind,

• die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und

• aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der

automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche

Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge

(z. B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend

gemacht werden.

wie erfahren Sie, ob Sie eine Steuergutschrift erhalten?

Die Finanzverwaltung wird in der zweiten Jahreshälfte 2017 an all jene Steuerzahlerinnen

und Steuerzahlern ein Schreiben verschicken, die von diesem Service profitieren werden. In

diesem Schreiben wird die Finanzverwaltung die ihr bekannten Kontodaten anführen und

die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ersuchen, diese zu überprüfen.

Sollten Ihre Kontodaten aktualisiert werden müssen, melden Sie dies bitte binnen vier

Wochen der Finanzverwaltung. Die Steuergutschrift wird dann auf dem Konto des

Steuerzahlers oder der Steuerzahlerin gutgeschrieben und es wird automatisch ein Bescheid

zugestellt.

Quelle:

www.bmf.gv.at

Alfons Monitzer

Der Amtslei ter informier t

ABwASSeRVeRBAND LIeNzeR TALBoDeN:

KADAVeR-ÜBeRNAhMezeITeN

Wie in der Mitgliederversammlung vom 27. April 2017 angeregt, werden nachstehend

die Kadaver-Übernahmezeiten des Abwasserverband des Lienzer Talboden neuerlich wie folgt

bekannt gegeben:

Montag bis Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr

Samstag, Sonntag/Feiertag 8.00 bis 11.30 Uhr

An diesen Tagen ist das Klärwerk mit nur einem

Diensthabenden besetzt. Aus zeittechnischen Gründen

ist daher eine telefonische Voranmeldung unter

04852-68267 unbedingt erforderlich.