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Rund ums Dorf Seite 9 August 2016

6. „Curatorium pro Agunto“

Bgm. Matthias Scherer bringt dem Gemeinderat das

Schreiben des Vereins „Curatorium pro Agunto“ vom

02.02.2016 (ErfNr. E-2016-142) bezüglich der Gewäh-

rung des Gemeindebeitrages für das Jahr 2016 zur

Kenntnis. Der Gemeindebeitrag soll je Einwohner €

0,20 betragen (Gemeinde Obertilliach – 689 EW zum

31.10.2013- insgesamt € 137,80). Dem Antrag war auch

ein Jahresrückblick 2015 angeschlossen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig (9 Stimmen) folgen-

den Beschluss:Dem Verein „Curatorium pro Agunto“

wird für das Jahr 2016 ein Betrag von € 137,80 als Zu-

schuss gewährt.

7. „Burg Heinfels“

Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass den Mit-

gliedern des Gemeinderates die Möglichkeit geboten

wurde, vor Ort eine Besichtigung zu den geplanten Sa-

nierungsmaßnahmen

Dabei wurde auch ein Nutzungskonzept vorgestellt, da-

mit verschiedene Bereiche der Burg „Heinfels“ nach der

Sanierung der Öffentlichkeit auch zugänglich sind.

Bürgermeister Scherer informiert weiter, dass sich der

Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.05.2015 bereits

mit der Beitragsleistung zur Burgsanierung befasst hat.

Im Rahmen dieser Sitzung wurde ein Gesamtnutzungs-

konzept (Nachnutzung – zugänglich für die Öffentlich-

keit) verlangt.

Den Mitgliedern des Gemeinderates hatten die Möglich-

keit sich am 14.11.2015 (Rundgang in der Burg Heinfels“)

und am 16.11.2015 (Vorstellung des „Sanierungs- und

Nutzungskonzept Burg Heinfels“) umfangreich über das

Projekt zu informieren. Bürgermeister Matthias Scherer

berichtet weiter, dass die Gemeinde Obertilliach auch

Mitglied beim Museumsverein „Burg Heinfels“ ist. Eine

Nachschusspflicht für mögliche Finanzierungslücken

wurden vertraglich ausgeschlossen.

Am Finanzierungskonzept hat sich gegenüber dem Mai

2015 nichts geändert. Geändert hat sich der Aufteilungs-

schlüssel für die restlichen Gemeinden des Oberlandes.

Die Aufteilung des Anteils der Gemeinden (€ 500.000)

sollte nunmehr nach folgendem Schlüssel erfolgen: 40 %

Heinfels, 25 % Sillian, 35 % restl. Gemeinden nach Bevöl-

kerungszahl. Für die Gemeinde Obertilliach ergibt sich

bei einer Einwohnerzahl von 697 ein Anteil von 3,92 %

oder € 19.600,00.

Der Gemeinderat fasst einstimmig (9 Stimmen) folgen-

den Beschluss:Die Gemeinde Obertilliach leistet für die

Sanierung der Burg „Heinfels“ einen Gesamtfinanzie-

rungsbeitrag in der Höhe von € 19.600,00 (3,92 % des

auf die Gemeinden entfallenden Finanzierungsbeitra-

ges). Die Auszahlung erfolgt in fünf Jahresraten, wobei

in den insgesamt € 19.600,00 ein Landeszuschuss von €

14.000 enthalten ist.

Konstituierende Sitzung

vom 17. März 2016

Der neu gewählte Bürgermeister Matthias Scherer er-

öffnet zur festgesetzten Zeit die konstituierende Sitzung

des neu gewählten Gemeinderates. Es sind alle Gemein-

deratsmitglieder anwesend. Somit ist die Beschlussfä-

higkeit gegeben.

Er begrüßt insbesondere die neu gewählten Mitglie-

der des Gemeinderates - Obererlacher Christine, Indrist

Hansjörg, Obererlacher Johann und Scherer Gerhard.

Das Ergebis der Gemeinderats- und Bürgermeisterwah-

len 2016 wurde vom 29.02.2016 bis 10.03.2016 kund-

gemacht. Innerhalb der Kundmachungsfrist wurde kein

Überprüfungsantrag gegen die Ermittlung des Wahler-

gebnisses gestellt.

Die Ersatzmitglieder werden bei einer Verhinderung von

Gemeinderatsmitgliedern an einer Gemeinderatssitzung

zu dieser eingeladen. Deshalb ist ein rechtzeitiger Hin-

derungsgrund im Gemeinderat zu melden, damit das Er-

satzmitglied eingeladen werden kann. Er bittet die neu

gewählten Gemeinderatsmitglieder um konstruktieve

Mitarbeit im Gemeinderat.

Die Mitglieder des Gemeinderates leisten gemäß § 28

Abs. 1 TGO 2001 vor dem Gemeinderat das Gelöbnis, in

Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich (Bun-

des-, Landes-, Gemeinde- und unmittelbar anwendbares

Gemeinschaftsrecht) zu befolgen, das Amt uneigennüt-

zig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Ge-

meinde Obertilliach und ihrer Bewohner nach besten

Wissen und Können zu fördern.

1. Festsetzung der Anzahl der weiteren stimmberechti-

gen Mitglieder des Gemeinderats

Der neu gewählte Gemeinderats setzt einstimmit fest,

dass außer dem Bürgermeister und dem Bürgermeister-

stellvertreter der Gemeindevorstand aus zwei weiteren

stimmberechtigten Mitgliedern besteht (insgesamt vier

Stellen im Gemeindevorstand- § 23 Abs. 4 TGO 2001 und

§ 76 lit. b TGWO 1994).

2. Festellung, ob die stimmberechtigten Mitglieder des

Gemeinderats im Falle ihrer Verhinderung durch Er-

satzmitglieder zu vertreten sind

Bürgermeister Matthias Scherer erläutert die Besetzung

im Gemeindevorstand und die Vertretung der stimmbe-

rechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes durch

Ersatzmitglieder. Dem Ersatzmitglied für den Bürger-

meister oder den Bürgermeisterstellvertreten kommen

nur die Befugnisse eines weiteren stimmberechtigen

Mitgliedes des Gemeindevorstandes zu. Die Vertretung

des Bürgermeisters in seiner Funktion als Bürgermeister

ist in § 31 Abs. 3 TGO geregelt. Durch die Möglichkeit der

Vertretung des Bürgermeisters von Gemeindevorstands-

mitgliedern durch Ersatzmitglieder soll insbesondere in