Rund ums Dorf Seite 9 August 2016
6. „Curatorium pro Agunto“
Bgm. Matthias Scherer bringt dem Gemeinderat das
Schreiben des Vereins „Curatorium pro Agunto“ vom
02.02.2016 (ErfNr. E-2016-142) bezüglich der Gewäh-
rung des Gemeindebeitrages für das Jahr 2016 zur
Kenntnis. Der Gemeindebeitrag soll je Einwohner €
0,20 betragen (Gemeinde Obertilliach – 689 EW zum
31.10.2013- insgesamt € 137,80). Dem Antrag war auch
ein Jahresrückblick 2015 angeschlossen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig (9 Stimmen) folgen-
den Beschluss:Dem Verein „Curatorium pro Agunto“
wird für das Jahr 2016 ein Betrag von € 137,80 als Zu-
schuss gewährt.
7. „Burg Heinfels“
Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass den Mit-
gliedern des Gemeinderates die Möglichkeit geboten
wurde, vor Ort eine Besichtigung zu den geplanten Sa-
nierungsmaßnahmen
Dabei wurde auch ein Nutzungskonzept vorgestellt, da-
mit verschiedene Bereiche der Burg „Heinfels“ nach der
Sanierung der Öffentlichkeit auch zugänglich sind.
Bürgermeister Scherer informiert weiter, dass sich der
Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.05.2015 bereits
mit der Beitragsleistung zur Burgsanierung befasst hat.
Im Rahmen dieser Sitzung wurde ein Gesamtnutzungs-
konzept (Nachnutzung – zugänglich für die Öffentlich-
keit) verlangt.
Den Mitgliedern des Gemeinderates hatten die Möglich-
keit sich am 14.11.2015 (Rundgang in der Burg Heinfels“)
und am 16.11.2015 (Vorstellung des „Sanierungs- und
Nutzungskonzept Burg Heinfels“) umfangreich über das
Projekt zu informieren. Bürgermeister Matthias Scherer
berichtet weiter, dass die Gemeinde Obertilliach auch
Mitglied beim Museumsverein „Burg Heinfels“ ist. Eine
Nachschusspflicht für mögliche Finanzierungslücken
wurden vertraglich ausgeschlossen.
Am Finanzierungskonzept hat sich gegenüber dem Mai
2015 nichts geändert. Geändert hat sich der Aufteilungs-
schlüssel für die restlichen Gemeinden des Oberlandes.
Die Aufteilung des Anteils der Gemeinden (€ 500.000)
sollte nunmehr nach folgendem Schlüssel erfolgen: 40 %
Heinfels, 25 % Sillian, 35 % restl. Gemeinden nach Bevöl-
kerungszahl. Für die Gemeinde Obertilliach ergibt sich
bei einer Einwohnerzahl von 697 ein Anteil von 3,92 %
oder € 19.600,00.
Der Gemeinderat fasst einstimmig (9 Stimmen) folgen-
den Beschluss:Die Gemeinde Obertilliach leistet für die
Sanierung der Burg „Heinfels“ einen Gesamtfinanzie-
rungsbeitrag in der Höhe von € 19.600,00 (3,92 % des
auf die Gemeinden entfallenden Finanzierungsbeitra-
ges). Die Auszahlung erfolgt in fünf Jahresraten, wobei
in den insgesamt € 19.600,00 ein Landeszuschuss von €
14.000 enthalten ist.
Konstituierende Sitzung
vom 17. März 2016
Der neu gewählte Bürgermeister Matthias Scherer er-
öffnet zur festgesetzten Zeit die konstituierende Sitzung
des neu gewählten Gemeinderates. Es sind alle Gemein-
deratsmitglieder anwesend. Somit ist die Beschlussfä-
higkeit gegeben.
Er begrüßt insbesondere die neu gewählten Mitglie-
der des Gemeinderates - Obererlacher Christine, Indrist
Hansjörg, Obererlacher Johann und Scherer Gerhard.
Das Ergebis der Gemeinderats- und Bürgermeisterwah-
len 2016 wurde vom 29.02.2016 bis 10.03.2016 kund-
gemacht. Innerhalb der Kundmachungsfrist wurde kein
Überprüfungsantrag gegen die Ermittlung des Wahler-
gebnisses gestellt.
Die Ersatzmitglieder werden bei einer Verhinderung von
Gemeinderatsmitgliedern an einer Gemeinderatssitzung
zu dieser eingeladen. Deshalb ist ein rechtzeitiger Hin-
derungsgrund im Gemeinderat zu melden, damit das Er-
satzmitglied eingeladen werden kann. Er bittet die neu
gewählten Gemeinderatsmitglieder um konstruktieve
Mitarbeit im Gemeinderat.
Die Mitglieder des Gemeinderates leisten gemäß § 28
Abs. 1 TGO 2001 vor dem Gemeinderat das Gelöbnis, in
Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich (Bun-
des-, Landes-, Gemeinde- und unmittelbar anwendbares
Gemeinschaftsrecht) zu befolgen, das Amt uneigennüt-
zig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Ge-
meinde Obertilliach und ihrer Bewohner nach besten
Wissen und Können zu fördern.
1. Festsetzung der Anzahl der weiteren stimmberechti-
gen Mitglieder des Gemeinderats
Der neu gewählte Gemeinderats setzt einstimmit fest,
dass außer dem Bürgermeister und dem Bürgermeister-
stellvertreter der Gemeindevorstand aus zwei weiteren
stimmberechtigten Mitgliedern besteht (insgesamt vier
Stellen im Gemeindevorstand- § 23 Abs. 4 TGO 2001 und
§ 76 lit. b TGWO 1994).
2. Festellung, ob die stimmberechtigten Mitglieder des
Gemeinderats im Falle ihrer Verhinderung durch Er-
satzmitglieder zu vertreten sind
Bürgermeister Matthias Scherer erläutert die Besetzung
im Gemeindevorstand und die Vertretung der stimmbe-
rechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes durch
Ersatzmitglieder. Dem Ersatzmitglied für den Bürger-
meister oder den Bürgermeisterstellvertreten kommen
nur die Befugnisse eines weiteren stimmberechtigen
Mitgliedes des Gemeindevorstandes zu. Die Vertretung
des Bürgermeisters in seiner Funktion als Bürgermeister
ist in § 31 Abs. 3 TGO geregelt. Durch die Möglichkeit der
Vertretung des Bürgermeisters von Gemeindevorstands-
mitgliedern durch Ersatzmitglieder soll insbesondere in