Rund ums Dorf Seite 11 August 2016
der Überprüfungsausschuss aus drei Mitgliedern zu
bestehen hat. Die Gemeinderatspartei „Gemeinsam für
Obertilliach“ hat Anspruch auf zwei Mitglieder und die
Gemeinderatspartei „Bauern und Wirtschaft“ Anspruch
auf ein Mitglied.
Die Gemeinderatspartei „Gemeinsam für Obertilliach“
macht folgende Mitglieder des Gemeinderats als Mit-
glieder des Überprüfungsausschusses namhaft:
GR. Johann OBERERLACHER
GR. Gerhard SCHERER
Die Gemeinderatspartei „Bauern und Wirtschaft“ macht
folgendes Mitglied des Gemeinderats als Mitglied des
Überprüfungsausschusses namhaft:
GR. Peter LIENHARTER
Der Überprüfungsausschuss besteht demnach aus:
- GR. Johann OBERERLACHER
- GR. Gerhard SCHERER
- GR. Peter LIENHARTER
Die Wahl des Obmannes des Überprüfungsausschus-
ses hat dieser Vorzunehmen. Die Mitglieder des Über-
prüfungsausschusses wählen aus ihrer Mitte Herrn GR.
Peter LIENHARTER
zum Obmann des Überprüfungsaus-
schusses.
7. Bestellung der Substanzverwalter, der Substanzver-
walter-Stellvertreter und des ersten Rechnungsprüfers
für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Nachbar-
schaft Leiten
Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass die Funk-
tionsperiode des Substanzverwalters, der Nachbarschaft
Leiten und Gemeindegutsagrargemeinschaft Nachbar-
schaft Bergen mit der konstituierenden Sitzung des neu
gewählten Gemeinderates endet. Es sind somit für die
zwei Gemeindegutsagrargemeinschaften wiederum der
Substanzverwalter, der Substanzverwalter-Stellvertreter
und er erste Rechnungsprüfer neu zu bestellen.
GR. MMag. Johannes Ganner gibt einen kurzen Bericht
über das Kapitel „Gemeindegutsagrargemeinschaften“.
Im Sinne von Obertilliach sollten entsprechende Lösun-
gen gefunden werden. Er erklärt, dass auch die Gemein-
deratsfranktion „Bauern und Wirtschaft“ an der Lösung
des Problems „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ mitar-
beiten sollen.
Die Entscheidungen des Landesagrarsenates und des
OGH werden ausführlich diskutiert- GR MMag. Johannes
Ganner (bisher Substanzverwalter der Gemeindegutsa-
grargemeinschaften) stellt im Wesentlichen fest, dass
höchstgerichtliches Entscheidungen vorliegen. Es muss
das Anliegen des Gemeinderatsder Gemeinde Obertil-
liach sein, eine für alle Beteiligten brauchbare Lösung,
zu finden.
Die Gemeinderatsfranktion „Bauern und Wirtschaft“
wird zur Mitarbeit eingeladen auch Funktionen zu über-
nehmen. Es soll ein Zeichen er Geschlossenheit zu den
Gemeindegutsagrargemeinscahften gesetzt werden.
Bürgermeister Matthias Scherer erklärt dazu, dass man
in Zunkunft auch Ergebnisse zustande bringen sollte.
Die Mitglieder der Gemeinderatsfraktion „Bauern und
Wirtschaft“ stehen für diese Funktionen nicht zur Ver-
fügung. In der Vergangenheit werden in dieser Sache
keine Lösungen im Gemeinderat gesucht (in der zweiten
oder dritten Gemeindratssitzung der letzten Periode hat
man sich bereits mit diesem Thema befasst - Lösungen
sind nicht zustande gekommen- an das Land Tirol hätte
man ein Schriftstück über die Situation der Agrargemein-
schaften übermitteln können.)
Der Gemeinderat diskutiert über den Informationsfluss
betreffend der Gemeindegutsagrargemeinschaften.
Trotz intensiven Gesprächen ist die Gemeinderatspartei
„Bauern und Wirtschaft“ nicht bereit als Substanzver-
walter, Stellvertreter oder Rechnungsprüfer zur Verfü-
gung zu stehen.
Bürgermeister Matthias Scherer erklärt, dass er im Sin-
ne der Gemeinde Obertilliach gehandelt hat und nicht
im eigenen Interesse. Jedem Mitglied des Gemeinde-
rates wäre es freigestanden ein Schriftstück über die
Situation der Agrargemeinschaften an das Land Tirol
zu übermitteln. Die Stellen für die Gemeindegutsagrar-
gemeinschaften sind jedenfalls zu besetzten. Er schlägt
aufgrund seiner fachlichen Kompetenz Herrn GR MMag.
Johannes Scherer als Substanzverwalter für die Gemein-
degutsagrargemeinschaften Bergen und Leiten vor.
Vom Gemeindrat werden gemäß § 36b Abs. 1 TFLG und
§ 36 Abs. 5 TFLG 1996 LGBl. 70/2014 aus seiner Mitte
für die Funktionsperiode des Gemeinderats folgende
Person für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Leiten
bestellt. Die Bestellung erfolgt jeweils in getrennten Ab-
stimmungen mit Handerheben. Die Vorgeschlagenen
haben nicht mitgestimmt. Das Abstimmungsergebnis ist
bei allen Abstimmungen identisch.
6 „FÜR-Stimmen“ / 4 Enthaltungen
(Enthaltung = Ablehnung gemäß § 45 Abs. 2 TGO 2001
GR. Markus Obererlacher, GR. Peter Lienharter, GR.
Hansjörg Indrist und GR. Christine Obererlacher)
Substanzverwalter:
GR. MMag. Johannes GANNER
1. Stellvertreter:
Bgm. Matthias SCHERER
2. Stellvertreter:
GR. Johann OBERERLACHER
1. Rechnungsprüfer:
GR. Peter OBRIST