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Rund ums Dorf Seite 10 August 2016

kleineren Gemeinde die Beschlussfähigkeit des Gemein-

devorstandes als Berufungslizenz in Angelegenheit des

eigenen Wirkungsbereiches gewährleistet werden. Der

neu gewählte Gemeindrats setzt einstimmig fest, dass

im Falle der Verhinderung der stimmberechtigten Mit-

glieder des Gemeindevorstandes eine Vertretung durch

Ersatzmitglieder zu erfolgen hat. (§ 28 Abs. 5 TGO 2001

und § 76 lit. c TGWO 1994)

3. Verteilung der Stellen des Gemeindevorstandes auf

die Gemeinderatsparteien

Das Ergebnis der Gemeinderats- und Bürgermeister-

wahlen 2016 (kungemacht am 29.02.1016) hat ergeben,

dass zwei Wahlvorschläge kundzumachen waren. Die

vier Stellen im Gemeindevorstand sind nach der verhält-

nismäßigen Stärke auf die Gemeinderatsparteilen aufzu-

teilen (§ 74 Abs. 2 TGWO 1994).

Demnach hat die Gemeinderatspartei „Gemeinsam für

Obertilliach ÖVP“ Anspruch auf drei und die Gemeinde-

ratspartei „Bauern und Wirtschaft“ Anspruch auf einen

Stelle im Gemeindevorstand (§ 76 lit. d TGWO 1994). Bei

der Gemeinderatspartei „Gemeinsam für Obertilliach

ÖVP“ ist eine Stelle im Gemeindevorstand bereits durch

den Bürgermeister besetzt.

4. Wahl des Bürgermeisterstellvertreters nach § 78

TGWO 1994

In der Gemeinde Obertilliach ist ein Bürgermeister-Stell-

vertreter zu wählen. Jede Gemeinderatspartei, die An-

spruch auf mindestens eine Stelle im Gemeindevorstand

hat, ist berechtigt, eines ihrer Mitglieder vorzuschlagen.

Dieses Recht steht der Gemeinderatspartei, der der Bür-

germeister angehört, nur dann zu, wenn sie Anspruch

auf mindestens zwei Stellen im Gemeindevorstand hat.

Von Gemeinderatspartei

„Gemeinsam für Obertilliach

ÖVP“

wird für die Wahl des Bürgermeisterstellvertreters

der Wahlvorschlag lautend auf

Andreas MITTERDORFER

(geb. 1967, Dorf 121)

eingebracht.

Von der Gemeinderatspartei „Bauern und Wirtschaft“

wird für die Wahl des Bürgermeisterstellvertreters kein

Wahlvorschlag eingebracht.

ABSTIMMUNGSERGEBNIS

abgegebene Stimmen: 11

gültige Stimmen:

6

ungültige Stimmen:

5 (leer)

6 Stimmen lautend auf

Andreas MITTERDORFER

, geb.

09.09.1967, Dorf 121

Herr Andreas MITTERDORFER, geb. 1967, Dorf 121, ist

somit mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen

Stimmen zum Bürgermeisterstellvertreter gewält wor-

den. Der neu gewählte Bürgermeisterstellvertreter be-

dankt sich für den Vertrauensbonus.

5. Namhaftmachung (Wahl) der weiteren Mitglieder

des Gemeindevorstandes

Namhaftmachung (Wahl) der weiteren stimmberech-

tigten Mitglieder in den Gemeindevorstand. Von der

Gemeinderatspartei „Gemeinsam für Obertilliach ÖVP“

wird für die noch offene Stelle im Gemeindevorstand das

nachstehend stimmberechtigte Mitglied schriftlich nam-

haft gemacht:

GR. MMag. Johannes GANNER

, geb. 1976, Dorf 3/2

Von der Gemeinderatspartei Bauern und Wirtschaft wird

für die ofenen Stellen im Gemeindevorstand das nach-

stehend stimmberechtigte Mitglied schriftlich namhaft

gemacht:

GR. Markus Obererlacher,

geb. 1975, Dorf 43/1

Der Gemeindevorstand besteht demnach aus:

- Bürgermeister Matthias SCHERER

- Bürgermeisterstellvertreter Andreas MITTERDORFER

- Gemeindevorstandsmitglied Markus OBERERLACHER

- Gemeindevorstandsmitglied MMag. Johannes GAN-

NER

Die Vertretung der stimmberechtigten Mitglieder im Ge-

meindevorstand durch Ersatzmitglieder erfolgt aufgrund

der gültigen schriftlichen Namhaftmachung durch die

Wählergruppen „Gemeinsam für Obertilliach ÖVP“ so-

wie „Bauern und Wirtschaft“ und lauten wie folgt:

- GR. Peter OBRIST

für Bgm. Matthias SCHERER

- GR. Johann OBERERLACHER

für Vize-Bgm. Andreas MITTERDORFER

- GR. Gerhard SCHERER

für GV MMag. Johannes GANNER

- GR. Hansjörg NIDRIST

für GV Markus OBERERLACHER

6. Namhaftmachung (Wahl) der Mitglieder in den

Überprüfungsausschuss

Bürgermeister Matthias Scherer erklärt, dass entsre-

chend den Bestimmungen des § 109 Abs. 1 TGO 2001

der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Überprüfungs-

ausschuss zu wählen hat. Dabei st wiederrum die ver-

hältnismäßie Stärke der Gemeinderatspartei zu berück-

sichtigen. Der Gemeinderat legt einstimmig fest, dass