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Rund ums Dorf Seite 6 August 2016

Gemeinderatssitzungen

Sitzung vom 21. Dezember 2015

1. Voranschlag für das Wirtschaftsjahr 2015

Im

ordentlichen

Haushalt sind vorgesehen:

Einnahmen von

EUR 1.770.000,00

Ausgaben von

EUR 1.770.000,00

Im

außerordentlichen

Haushalt sind vorgesehen:

Einnahmen von

EUR 719.700,00

Ausgaben von

EUR 719.700,00

Im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt sind die

Projekte „Gemeindestraßensanierungen“ „Errichtung des

Gehweges zum Langlauf- und Biathlonzentrum“, „Breit-

bandprojekt FTTH“, „Sanierung der gemeindeeigenen Ge-

bäude (Dachsanierungen, barrierefreie Erreichbarkeit des

Gemeindeamtes)“, „Abschluss der Errichtung der Ortska-

nalisation“ und „Errichtung des Recyclinghofes“ veran-

schlagt. Für deren Finanzierung sind im Voranschlag 2016

zum Teil Darlehensaufnahmen vorgesehen.

Im Bereich Breitbandprojekt FTTH sind die Kosten durch

die Gemeinden zu leisten. Federführend bei diesem Pro-

jekt ist der Planungsverband. Bürgermeister Scherer er-

läutert das Projekt näher.

Bei der Finanzierung des Recyclinghofes wurde gemein-

sam mit der Gemeinde Untertilliach mit den Vertretern

des Landes über höhere Bedarfszuweisungen verhandelt.

Der Dienstpostenplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird

dem Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis gebracht.Der

Gemeinderat diskutiert über mögliche Personalentschei-

dungen (Ferialpraktikanten, laufende Gemeindearbei-

ten). Im Voranschlag 2016 war wiederum, entsprechend

der Bestimmungen des § 88 Abs. 1, TGO 2001, ein mit-

telfristigen Finanz- und Investitionspläne zu erstellen bzw.

fortzuschreiben.

Die landesgesetzliche Verpflichtung ist im Zusammen-

hang mit dem Österreichischen Stabilitätspakt zu sehen,

in dem verankert ist, dass Bund, Länder und Gemein-

den jeweils Budgetprogramme erstellen, deren Zeitraum

das laufende, das vergangene und die vier kommenden

Haushaltsjahre umfassen. Im mittelfristigen Finanz- und

Investitionsplan sind vorerst keine weiteren Projekte ver-

anschlagt.

Die laufenden Einnahmen und Ausgaben wurde in den

Jahr 2017, 2018, 2019 und 2020 um jeweils zwei Prozent

erhöht. Der Mittelfristplan bildet einen Bestandteil des

Voranschlages und ist durch den Gemeinderat festzuset-

zen. Der Mittelfristplan ist jedes Jahr fortzuschreiben.

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich über Vorgaben

betreffend mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung

(z.B. künftiger Aufwand für Gemeindegutsagrargemein-

schaften – es entwickelt sich eine ausführliche Diskussi-

on). Der Substanzverwalter MMag. Johannes Ganner gibt

einen umfassenden Bericht betreffend Aufwand (insbe-

sondere dem Personalaufwand) in den Gemeindegut-

sagrargemeinschaften. Er will darauf hinweisen, dass im

Voranschlag der Gemeinde Obertilliach für das Jahr 2016

keine Position für einen möglichen Aufwand gegenüber

den Gemeindegutsagrargemeinschaften vorgesehen ist.

Es wird auch eine Entscheidung über die Verwaltung der

Gemeindegutsagrargemeinschaften (Anmeldung von Per-

sonal, Erstellung der Lohnabrechnung) zu treffen sein.

Der vorliegende Voranschlag für das Wirtschaftsjahr 2016

mit Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt

von EUR 1.770.000,00 und mit Einnahmen und Ausgaben

im außerordentlichen Haushalt von EUR 719.700,00 so-

wie der Mittelfristplan (mittelfristiger Finanz- und Inves-

titionsplan) für die Jahre 2016 bis 2019 wird genehmigt.

Weiters wird der Dienstpostenplan (bildet ebenfalls einen

Bestandteil des Voranschlages) genehmigt.

Der Unterschied zwischen der Summe der vorgeschrie-

benen Beträge (Soll) und der veranschlagten Beträge ge-

mäß § 15 Abs. 1 Z. 7, Voranschlags- und Rechnungsab-

schlussverordnung (VRV), BGBl. Nr. 787/1996 idF BGBl. II

Nr. 369/1999 und BGBl. II Nr. 433/2001, ist ab dem Betrag

von EUR 20.000,00 je Voranschlagspost für die Genehmi-

gung des Rechnungsabschlusses zu erläutern.

Die Gewährung (Auszahlung) der Zuschüsse und Subven-

tionen für das Jahr 2016 an die örtlichen Vereine und Ins-

titutionen, wird wie folgt festgesetzt:

allgemeine Sportförderung

€ 2.500,00

Volksschule/Erwachsenenbildung

€ 200,00

Musikkapelle

€ 3.700,00

Jugendchor

€ 300,00

Theathergruppe

€ 500,00

Schützen

€ 1.500,00

Volkstanzgruppe

€ 500,00

Brauchtumsverein

€ 500,00

Kutschenmuseumsverein

€ 500,00

Kirchenchor

€ 500,00

Pfarrkirche (Heizkostenzuschuss)

€ 300,00

katholischer Familienverband

€ 200,00

Sozialkreis Obertilliach

€ 400,00

Bergrettung Obertilliach-Kartitsch

€ 1.100,00

Landjugend

€ 500,00

Ortbäurinnen

€ 500,00

2. Gemeindegutsagrargemeinschaft Bergen

Substanzverwalter MMag. Johannes Ganner bittet Herrn

Hansjörg Indrist, Bergen 20, um Aufklärung zur Bildung

der Bringungsgemeinschaft Flatschklammweg. Es handelt

sich hier um den Weg in Richtung „Steinrastl“. Für einen

Teil dieser Weganlage besteht noch keine Weggemein-

schaft. Dem Gemeinderat werden die Vorteilsflächen

samt Anteilsberechnung zur Kenntnis gebracht.

Der Gemeinderat fass nach kurzer Beratung einstimmig

(9 Stimmen) folgenden Beschluss:Die Gemeinde Ober-

tilliach erteilt die Zustimmung für die Gemeindegutsa-

grargemeinschaft Bergen zur Bildung der Bringungs-

gemeinschaft „Flatschklammweg“ entsprechend der

vorliegenden Anteilsberechnung.

Anteil der Gemeindegutsagrargemeinschaft Bergen –

23,69 %.