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erweitert, und so beschließt der Gemeinderat nach einer kurzen Beratung einhellig,

den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des

Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 6, KG Leisach, laut planlicher und schriftlicher

Darstellung vom 11. Dezember 2015 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen

Einsichtnahme aufzulegen. Zudem wird dieser Bebauungsplan sogleich erlassen, was

jedoch nur dann rechtswirksam wird, wenn binnen der Auflegungs- und Stellung-

nahmefrist keine Eingabe erfolgt.

Änderung des flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 6, 912, 916

und 1085, kG Leisach:

Zur geplanten Errichtung eines Pufferspeicherraumes im Bereich des Wohnhauses der

Fam. Muser und aufgrund geringfügiger Flächenarrondierungen des Öffentlichen

Gemeindeweges im Bereich des neuen Gemeindezentrums sind Änderungen des

Flächenwidmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderaumplaner hat dazu bereits

eine positive Stellungnahme abgegeben und so beschließt der Gemeinderat nach

einer kurzen Beratung einhellig, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Ent-

wurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Be-

reich der Grundstücke Gp. 6, 912, 916 und 1085, alle KG Leisach, durch vier

Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine

Widmungsänderung im genannten Bereich von derzeit „Vorbehaltsfläche für den Ge-

meinbedarf – Gemeindezentrum (VGZ)“ gem. § 52 TROG 2011 bzw. von „Beste-

hender örtlicher Verkehrsweg“ gem. § 53 Abs. 3 TROG 2011 in künftig

„Allgemeines Mischgebiet“ gem. § 40 Abs. 2 TROG 2011 bzw. in „Bestehender ört-

licher Verkehrsweg“ gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2011 vor.

Grundverkehr mit der Gemeinde Leisach:

Grundtausch mit den Geschwistern Mitterdorfer zum Bau einer

Bushaltestelle

Zur Errichtung einer Bushaltestelle im Bereich der Gp. 1034, KG Leisach, beschließt

der Gemeinderat einhellig, dem Antrag des Bauausschusses zuzustimmen und einen

flächengleichen Grundtausch mit den Besitzern, den Geschwistern Mitterdorfer, im Be-

reich des Leisacher Gewerbegebietes SüD und zusätzlich einen Gewerbegrundverkauf

in der Größe einer Fläche von rund 200 m² zu genehmigen, wobei der Gemeinde

Leisach für diese Gewerbefläche ein unbefristetes Vorkaufsrecht einzuräumen ist.

Gemeindezentrum Neu, flächenbereinigung bzw. Verkauf im Bereich

des Hauses Muser

Der Gemeinderat beschließt nach einer kurzen Beratung einhellig, der Erika Muser

im Bereich ihres Wohnhauses eine Grundfläche im Ausmaß von rund 20 m² zu

verkaufen, damit sie dort einen Pufferspeicherraum errichten kann.

Zudem genehmigt der Gemeinderat die Erweiterung der Bausubstanz zum

Bauvorhaben der Neuerrichtung des Gemeindehauses und zwar die Errichtung einer

baulichen Nebenanlage (einen Lagerraum und einen Raum für die Lichtwellenleiter-

ortszentrale).

übereinkommen mit der Pfarrkirche Leisach

Der Bauausschuss-Obmann berichtet hierzu dem Gemeinderat, dass die Vertreter der

Pfarrkirche Leisach, unter Beisein ihres Beraters, eine Punktation mit detaillierten

Anforderungen vorgelegt hat. Bei dieser Besprechung wurde auch die Position der

Gemeinde Leisach dargestellt. Nunmehr hat der Bauausschuss bei der letzten Sitzung

unter Beisein des Bürgermeisters ein schriftliches Angebot, basierend auf einem

vorläufigen Parifizierungsgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen,

unterbreitet, welchem der Gemeinderat nach Beratungen einhellig zustimmt.

AuS DeM GeMeINDerAT