Previous Page  12 / 36 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 12 / 36 Next Page
Page Background

12

AuS DeM GeMeINDerAT

planes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 520/3 – KG Leisach,

laut planlicher und schriftlicher Darstellung vom 15.10.2015 durch vier Wochen hin-

durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Zudem wird dieser Bebauungsplan

sogleich erlassen, was jedoch nur dann rechtswirksam wird, wenn binnen der Aufle-

gungs- und Stellungnahmefrist keine Eingabe erfolgt.

Beratung und Beschlussfassung – Wiederaufnahme der Abbauverein-

barung mit der Gebr. Dietrich GmbH im Bereich der „Scheibenriese“:

Die Gebr. Dietrich GmbH hat ein schriftliches Ansuchen zur Erweiterung des Abbau-

gebietes im Bereich der „Scheibenriese“ eingebracht. Hierzu wurde bereits im Ge-

meindevorstand ein positiver Grundsatzbeschluss gefasst. Nunmehr ersucht die Gebr.

Dietrich GmbH um Wiederaufnahme der Abbauvereinbarung aus dem Jahr 2005

und so beschließt der Gemeinderat nach Beratung einhellig, dieser Firma auch wei-

terhin einen Rohstoff-Abbau im Bereich der Scheibenriese zu ermöglichen, wobei der

bereits im Jahre 2005 fixiert Abbauzins, derzeit 2,18 €/m³ netto, weiterhin zur Ver-

rechnung gelangen soll.

Beschlussfassung einer firmenliste, die zur Angebotslegung für die Gewerke

fenster, Türen, Sonnenschutz, fliesenlegearbeiten, eingeladen werden:

Zu den nachstehend angeführten Gewerken beschließt der Gemeinderat über Vor-

schlag des Bauausschusses bzw. einiger Gemeinderatsmitglieder anhand der fixier-

ten Firmenliste Angebote einholen zu lassen:

– Fenster/Türen – Sonnenschutz

– Fliesenlegearbeiten – Natursteinarbeiten

– Aufzuganlage – Bodenlegearbeiten

– Trockenbauarbeiten – Malerarbeiten

Änderung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes

im Bereich der Gp. 6 und 1085, kG Leisach:

Zur Errichtung baulicher Nebenanlagen im Bereich des neuen Gemeindezentrums

muss der bestehende Bebauungsplan und der ergänzende Bebauungsplan abge-

ändert werden. Dabei werden grundsätzlich alle ursprünglichen Festlegungen vom

bestehenden Bebauungsplan übernommen; es wird lediglich der Planungsbereich