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AuS DeM GeMeINDerAT

festlegung eines Mittelfrist- bzw. Investitionsplanes für die Jahre 2017

bis 2020:

Hinsichtlich des festzulegenden Mittelfrist- und Investitionsplan für die nächsten vier Jahre

beschließt der Gemeinderat nach einiger Beratung einhellig, diesen wie folgt festzulegen:

Projekt: Gemeindezentrum „Gemeindezentrum Leisach Neu“:

Investitionssumme im Jahr 2017: 1,900.000 €

Projekt: Gemeindestraßensanierungen:

Investitionssummen in den Jahren 2017, 2018 und 2019

jeweils 200.000 €

Projekt: Wildbachverbauungsprojekt Leisach Dorfbach:

Investitionssumme im Jahr 2017: 130.000 €

Projekt: Baulandgewinnung:

Investitionssummen in den Jahren 2017, 2018 und 2019

jeweils € 200.000;

Projekt: Schwimmbadgeneralsanierung:

Investitionssummen in den Jahren 2017, 2018 und 2019

jeweils € 200.000;

Änderung des flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 147/6 und

153/1, kG Burgfrieden:

Um der Fam. Trojer im Bereich ihrer Hofstelle vlg. Klausmeier die Errichtung eines

zeitgemäßen Laufstalles zu ermöglichen, beschließt der Gemeinderat nach einer kur-

zen Debatte einhellig, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über

die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich der

Grundstücke Gp. 147/6 und Gp. 153/1, KG Burgfrieden, durch vier Wochen hin-

durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Widmungs-

änderung im Bereich der Grundstücke Gp. 147/6 und Gp. 153/1, KG Burgfrieden,

von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2011 in künftig „Landwirtschaftliches Misch-

gebiet“ gemäß § 40 Abs. 5 TROG 2011 bzw. im Bereich der Gp. 153/1, KG Burg-

frieden, von derzeit „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gem. § 40 Abs. 5 TROG

2011 in künftig „Freiland“ gem. § 41 TROG 2011 vor.

Änderung des flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 520/3, kG Leisach:

Der Osttiroler Kajakclub hat um Änderung des Flächenwidmungsplanes und die

Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 520/3, KG Leisach, ersucht,

da das Bootshaus seinerzeit zum Teil auf der Nebenparzelle und somit auf Leisacher

Gemeindegebiet errichtet wurde. Zur baurechtlichen Richtigstellung des derzeitigen

Baubestandes soll daher im genannten Bereich eine geringfügige Änderung der Flächen-

widmung und ein Bebauungsplan erlassen werden. So beschließt der Gemeinderat

nach einer kurzen Beratung einhellig, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten

Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im

Bereich des Grundstückes Gp. 520/3, KG Leisach, durch vier Wochen

hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Widmungs-

änderung im Bereich des Grundstückes Gp. 520/3, KG Leisach, von derzeit „Sonder-

fläche Sportanlage – SFcH – Bootshaus, clubhaus“ gem. § 50 TROG 2011 in künftig

„Sonderfläche clubhaus, Kajakclub – ScK“ gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011 vor.

Neuerlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden

Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 520/3, kG Leisach:

Hierzu beschließt der Gemeinderat nach einer kurzen Beratung einhellig, den von

Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungs-