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Aus dem Gemeinderat
Zufahrt freigestellt.
–
– Die Unbedenklichkeit der Ver-
minderung der Abstandsflächen
hinsichtlich des Gebäudes der
Raiffeisenkasse wird von der
Baubehörde schriftlich bestätigt.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Bedingungen der Rai-
ka Villgratental für die Zustimmung
der Grundteilung lt. Vermessungs-
urkunde des DI Rudolf Neumayr,
GZ: 5693B/2015 vom 08.06.2015
zuzustimmen.
Änderung
Flächenwidmungsplan
In der Gemeinderatssitzung vom
28.04.2015 wurde die Auflage und
Änderung des Flächenwidmungs-
planes im Bereich der Gp. 987/2,
1805/1 und 2957/2 KG Innervill-
graten von derzeit „Freiland“ gem.
§ 41 TROG 2011 in künftig „Sons-
tiges land- und forstwirtschaftliches
Gebäude – 2 – landwirtschaftliches
Lager“ gem. § 47 TROG 2011 ent-
sprechend dem Planentwurf be-
schlossen.
Der Gemeinderat Benjamin Schaller
hat mit E-Mail vom 19.05.2015 Auf-
sichtsbeschwerde und Einspruch
gegen diese Beschlussfassung ein-
gebracht, welche dem Gemeinderat
vorgelesen wurden.
Mit Schreiben der Abteilung Bau-
und Raumordnungsrecht, Mag.
Beatrix Steiner vom 09.06.2015,
GZ: RoBau-8/3/12-2015 wurde der
Gemeinde Innervillgraten mitgeteilt,
dass der Gemeinderat falls er die
Argumente des Herrn Schaller ver-
wirft, einen Beharrungsbeschluss
fassen müsste oder falls er sich den
Ausführungen von Herrn Schaller
anschließt, den Plan ändern müss-
te. Dieses Schreiben wurde dem
Gemeinderat ebenfalls vorgelesen.
Der Gemeinderat beschließt mit 7
Stimmen gegen 1 Stimme den Be-
harrungsbeschluss über die Aufla-
ge und Änderung des Flächenwid-
mungsplanes im Bereich der Gp.
987/2, 1805/1 und 2957/2 KG Inner-
villgraten von derzeit „Freiland“ gem.
§ 41 TROG 2011 in künftig „Sonsti-
ges land- und forstwirtschaftliches
Gebäude – 2 – landwirtschaftliches
Lager“ gem. § 47 TROG 2011 ent-
sprechend dem Planentwurf.
Betonschneidearbeiten Splitt
Silo
Beim Bauhof ist die Änderung des
Splitt Silos geplant. Dabei müssen
die Betondecke sowie die Beton-
mauern herausgeschnitten werden.
Für die Betonschneidearbeiten
beim Bauhof der Gemeinde Inner-
villgraten liegen Angebote der Fa.
Burgmann Kandidus OHG/SNC,
Herzog-Tassilo-St. 2, 39038 Inni-
chen sowie der Fa. Bauunterneh-
mung DI Walter Frey GesmbH, Ag-
untstr. 34, 9900 Lienz vor.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Vergabe der Beton-
schneidearbeiten beim Splitt Silo
der Gemeinde Innervillgraten an
die Fa. Bauunternehmung DI Wal-
ter Frey GesmbH, Aguntstr. 34,
9900 Lienz zu einem Preis von €
2.790,00 exkl. MWSt. zu vergeben.
Neufestsetzung Erschließungs-
kostenfaktor
Im Landesgesetzblatt für Tirol ist die
Verordnung der Landesregierung
vom16.12.2014über dieFestlegung
der Erschließungskostenfaktoren
der Tiroler Gemeinden festgehalten.
Für die Gemeinde Innervillgraten
wurde ein neuer Erschließungskos-
tenfaktor von € 156,00 festgesetzt.
Bisher betrug der Erschließungs-
kostenfaktor € 74,49.
Der von der Gemeinde festgelegte
bisherige Erschließungskostenfak-
tor erhöht sich nicht automatisch
sondern muss vom Gemeinderat
beschlossen werden. Sieht die Ge-
meinde keine Notwendigkeit für eine
Änderung des geltenden Erschlie-
ßungsbeitragssatzes, so muss die
entsprechende Verordnung nicht
geändert werden.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig keine Änderung des Er-
schließungsbeitragssatzes vorzu-
nehmen.
Unterstützung Jubelpaarfeier
2014
Der Familienverband Innervillgraten
ersucht die Gemeinde Innervillgra-
ten die Kosten für die Jubelpaarfeier
in der Höhe von € 692,00 zu unter-
stützen.
Alle 2 Jahre findet eine Feier für die
Jubelpaare die 25, 40, 50, 60 Jahre
und älter verheiratet sind statt. Die
letzte Feier hat am 05.10.2014 in
Kalkstein stattgefunden.
Seitens des Gemeinderates wurde
für die finanzielle Unterstützung des
Familienverbandes Innervillgraten,
für die Jubelpaarfeier, € 500,-- so-
wie € 400,-- vorgeschlagen.
Der Gemeinderat beschließt mit 7
Stimmen gegen 1 Stimme den Fa-
milienverband Innervillgraten für die
Jubelpaarfeier im Jahr 2014 mit €
500,-- zu unterstützen.
Resolution Steuergerechtigkeit
Das Finanzausgleichsgesetz, das
die Verteilung der Steuereinnahmen
auf die drei Gebietskörperschaften
Bund, Länder und Gemeinden re-
gelt, ist äußerst komplex und bein-
haltete einige heute nicht mehr zu
rechtfertigende Verteilungsschlüs-
sel. Der zentralste davon ist der
abgestufte Bevölkerungsschlüssel,
der auf das Gemeindeüberwei-
sungsgesetz 1920 zurückgeht, dem
die Ansicht der Nationalversamm-
lung zugrunde lag, dass die Fi-