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Aus dem Gemeinderat

Zufahrt freigestellt.

– Die Unbedenklichkeit der Ver-

minderung der Abstandsflächen

hinsichtlich des Gebäudes der

Raiffeisenkasse wird von der

Baubehörde schriftlich bestätigt.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Bedingungen der Rai-

ka Villgratental für die Zustimmung

der Grundteilung lt. Vermessungs-

urkunde des DI Rudolf Neumayr,

GZ: 5693B/2015 vom 08.06.2015

zuzustimmen.

Änderung

Flächenwidmungsplan

In der Gemeinderatssitzung vom

28.04.2015 wurde die Auflage und

Änderung des Flächenwidmungs-

planes im Bereich der Gp. 987/2,

1805/1 und 2957/2 KG Innervill-

graten von derzeit „Freiland“ gem.

§ 41 TROG 2011 in künftig „Sons-

tiges land- und forstwirtschaftliches

Gebäude – 2 – landwirtschaftliches

Lager“ gem. § 47 TROG 2011 ent-

sprechend dem Planentwurf be-

schlossen.

Der Gemeinderat Benjamin Schaller

hat mit E-Mail vom 19.05.2015 Auf-

sichtsbeschwerde und Einspruch

gegen diese Beschlussfassung ein-

gebracht, welche dem Gemeinderat

vorgelesen wurden.

Mit Schreiben der Abteilung Bau-

und Raumordnungsrecht, Mag.

Beatrix Steiner vom 09.06.2015,

GZ: RoBau-8/3/12-2015 wurde der

Gemeinde Innervillgraten mitgeteilt,

dass der Gemeinderat falls er die

Argumente des Herrn Schaller ver-

wirft, einen Beharrungsbeschluss

fassen müsste oder falls er sich den

Ausführungen von Herrn Schaller

anschließt, den Plan ändern müss-

te. Dieses Schreiben wurde dem

Gemeinderat ebenfalls vorgelesen.

Der Gemeinderat beschließt mit 7

Stimmen gegen 1 Stimme den Be-

harrungsbeschluss über die Aufla-

ge und Änderung des Flächenwid-

mungsplanes im Bereich der Gp.

987/2, 1805/1 und 2957/2 KG Inner-

villgraten von derzeit „Freiland“ gem.

§ 41 TROG 2011 in künftig „Sonsti-

ges land- und forstwirtschaftliches

Gebäude – 2 – landwirtschaftliches

Lager“ gem. § 47 TROG 2011 ent-

sprechend dem Planentwurf.

Betonschneidearbeiten Splitt

Silo

Beim Bauhof ist die Änderung des

Splitt Silos geplant. Dabei müssen

die Betondecke sowie die Beton-

mauern herausgeschnitten werden.

Für die Betonschneidearbeiten

beim Bauhof der Gemeinde Inner-

villgraten liegen Angebote der Fa.

Burgmann Kandidus OHG/SNC,

Herzog-Tassilo-St. 2, 39038 Inni-

chen sowie der Fa. Bauunterneh-

mung DI Walter Frey GesmbH, Ag-

untstr. 34, 9900 Lienz vor.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Vergabe der Beton-

schneidearbeiten beim Splitt Silo

der Gemeinde Innervillgraten an

die Fa. Bauunternehmung DI Wal-

ter Frey GesmbH, Aguntstr. 34,

9900 Lienz zu einem Preis von €

2.790,00 exkl. MWSt. zu vergeben.

Neufestsetzung Erschließungs-

kostenfaktor

Im Landesgesetzblatt für Tirol ist die

Verordnung der Landesregierung

vom16.12.2014über dieFestlegung

der Erschließungskostenfaktoren

der Tiroler Gemeinden festgehalten.

Für die Gemeinde Innervillgraten

wurde ein neuer Erschließungskos-

tenfaktor von € 156,00 festgesetzt.

Bisher betrug der Erschließungs-

kostenfaktor € 74,49.

Der von der Gemeinde festgelegte

bisherige Erschließungskostenfak-

tor erhöht sich nicht automatisch

sondern muss vom Gemeinderat

beschlossen werden. Sieht die Ge-

meinde keine Notwendigkeit für eine

Änderung des geltenden Erschlie-

ßungsbeitragssatzes, so muss die

entsprechende Verordnung nicht

geändert werden.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig keine Änderung des Er-

schließungsbeitragssatzes vorzu-

nehmen.

Unterstützung Jubelpaarfeier

2014

Der Familienverband Innervillgraten

ersucht die Gemeinde Innervillgra-

ten die Kosten für die Jubelpaarfeier

in der Höhe von € 692,00 zu unter-

stützen.

Alle 2 Jahre findet eine Feier für die

Jubelpaare die 25, 40, 50, 60 Jahre

und älter verheiratet sind statt. Die

letzte Feier hat am 05.10.2014 in

Kalkstein stattgefunden.

Seitens des Gemeinderates wurde

für die finanzielle Unterstützung des

Familienverbandes Innervillgraten,

für die Jubelpaarfeier, € 500,-- so-

wie € 400,-- vorgeschlagen.

Der Gemeinderat beschließt mit 7

Stimmen gegen 1 Stimme den Fa-

milienverband Innervillgraten für die

Jubelpaarfeier im Jahr 2014 mit €

500,-- zu unterstützen.

Resolution Steuergerechtigkeit

Das Finanzausgleichsgesetz, das

die Verteilung der Steuereinnahmen

auf die drei Gebietskörperschaften

Bund, Länder und Gemeinden re-

gelt, ist äußerst komplex und bein-

haltete einige heute nicht mehr zu

rechtfertigende Verteilungsschlüs-

sel. Der zentralste davon ist der

abgestufte Bevölkerungsschlüssel,

der auf das Gemeindeüberwei-

sungsgesetz 1920 zurückgeht, dem

die Ansicht der Nationalversamm-

lung zugrunde lag, dass die Fi-