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Aus dem Gemeinderat
TINETZ betreffend der Änderung
der örtlichen Stromversorgung im
Bereich der Gpn. 2926 und 3113,
KG Innervillgraten (öffentliches Gut/
Wege) zu.
Änderung
Flächenwidmungsplan
Der Gemeinderat Andreas Schett
erklärt sich beim gegenständlichen
Tagesordnungspunkt für Befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Änderung des Flächen-
widmungsplanes im Bereich der
Gp. 114 KG Innervillgraten von der-
zeit „Hofstelle mit gewerblicher Ne-
bennutzung – SLN-Zi – Zimmerei“
gem. § 44.5 TROG 2011 in künftig
„Freiland“ gem. 41 TROG 2011 bzw.
im Bereich der Gp. 115 KG Innervill-
graten von derzeit „Freiland“ gem. §
41 TROG 2011 in künftig „Hofstel-
le mit gewerblicher Nebennutzung
– SLN-Zi – Zimmerei“ gem. § 44.5
TROG 2011 entsprechend dem ak-
tuellen Planentwurf.
Wartehäuschens Bushaltestelle
Gisser.
Bereits im Jahr 2014 wurde im Ge-
meinderat beschlossen, dass im
Bereich Gisser ein Wartehäuschen
aufgestellt werden soll.
Seitens der Fa. Planwerkstatt Schett
Andreas liegt ein Angebot in der
Höhe von € 6.435,60 inkl. MWSt.
vor. Das Bushaltestellenhäuschen
soll ein Ausmaß von 1,60 x 3,20 x
2,60 m betragen und in Holzkons-
truktion mit Nut-feder-Beplankung
20mm, sägerauh erstellt werden.
Vorne – straßenseitig und seitlich
soll das Wartehäuschen teilweise
mit Plexiglasscheiben versehen
werden.
Der Gemeinderat Andreas Schett
erklärt sich beim gegenständlichen
Tagesordnungspunkt für Befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Bauarbeiten für die
Errichtung eines Wartehäuschens
bei der Bushaltestelle Gisser an die
Fa. Planwerkstatt Schett Andreas,
Ebene 61b, 9932 Innervillgraten zu
vergeben.
Sanierung Fußboden Kindergarten
Seitens der Fa. Tischlerei Lanser
liegt ein Angebot über die Sanie-
rung bzw. Erneuerung des Bodens
im Kindergarten Innervillgraten vor.
Das Angebot beinhaltet die Demon-
tage des bestehenden Bodens, die
Verstärkung der Balkendecke und
gleichzeitig die Ausnivellierung des
Bodens, die Verlegung eines Blind-
bodens und anschließend eines
Eiche Holzbodens. Der Bereich
zwischen den Balken wird seitens
der Gemeinde isoliert. Die Ge-
samtkosten dafür belaufen sich auf
€ 11.328,96 inkl. MWSt.
Der Gemeinderat Roland Lanser
erklärt sich beim gegenständlichen
Tagesordnungspunkt für Befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Sanierung bzw. Er-
neuerung des Fußbodens im Kin-
dergarten Innervillgraten sowie die
Vergabe der dafür notwendigen Ar-
beiten an die Fa. Tischlerei Lanser,
Gasse 96a, 9932 Innervillgraten.
Schülertransporte 2015/2016,
2016/2017 und 2017/2018.
Im Zuge der Ausschreibung für die
Schülertransporte im Gelegenheits-
verkehr für die Jahre 2015/2016,
2016/2017 und 2017/2018 hat die
Fa. Autounternehmen Schmidhofer
GmbH ein Angebot abgegeben.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Schülertransporte für
die Jahre 2015/2016, 2016/2017
und 2017/2018 laut dem Angebot
an die Firma Autounternehmen
Schmidhofer GmbH, Gasse 83a,
9932 Innervillgraten zu vergeben.
Einstellung
Kindergartenpädagogin
Für die Stelle eines/r Kindergarten-
pädagoge/in sind insgesamt 7 Be-
werbungen im Gemeindeamt ein-
gelangt wobei eine Bewerberin aus
Berwang ihre Bewerbung zurückge-
zogen hat.
Die Gemeinderäte stimmen in ei-
ner geheimen Abstimmung mittels
Stimmzettel über die Einstellung
der Kindergartenpädagogin ab.
Der Gemeinderat beschließt mit
8 Stimmen gegen 1 Stimme Frau
Tanja Kontriner, 9911 Mittewald 127
als Kindergartenpädagogin für die
2. Kindergartengruppe im Schuljahr
2015/2016 zu beschäftigen.
Gemeinderatssitzung
vom 04.08.2015
Bildung Straßeninteressent-
schaft Maurer
Nach Rücksprache mit den Interes-
senten bzw. Anrainer der Wegan-
lage Maurer konnte eine Einigung
erzielt und die Straßeninteressent-
schaft Maurer gebildet werden.
Seitens des Gemeinderates muss
jede Bildung einer Straßeninteres-
sentschaft genehmigt werden, da
die Gemeinde im Sinne des § 18
Abs. 1 des Tiroler Straßengesetzes
verpflichtet ist einen Beitrag von
50% zu der von der Straßeninteres-
sentschaft zu tragenden Straßen-
baulast, d.s. die Kosten für Bau und
Erhaltung der Straße, zu leisten.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Bildung der Straßenin-
teressentschaft Maurer sowie 50%
von der Straßeninteressentschaft
zu tragenden Straßenbaulast, d.s.
die Kosten für Bau und Erhaltung
der Straße, zu leisten.