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Aus dem Gemeinderat

TINETZ betreffend der Änderung

der örtlichen Stromversorgung im

Bereich der Gpn. 2926 und 3113,

KG Innervillgraten (öffentliches Gut/

Wege) zu.

Änderung

Flächenwidmungsplan

Der Gemeinderat Andreas Schett

erklärt sich beim gegenständlichen

Tagesordnungspunkt für Befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Änderung des Flächen-

widmungsplanes im Bereich der

Gp. 114 KG Innervillgraten von der-

zeit „Hofstelle mit gewerblicher Ne-

bennutzung – SLN-Zi – Zimmerei“

gem. § 44.5 TROG 2011 in künftig

„Freiland“ gem. 41 TROG 2011 bzw.

im Bereich der Gp. 115 KG Innervill-

graten von derzeit „Freiland“ gem. §

41 TROG 2011 in künftig „Hofstel-

le mit gewerblicher Nebennutzung

– SLN-Zi – Zimmerei“ gem. § 44.5

TROG 2011 entsprechend dem ak-

tuellen Planentwurf.

Wartehäuschens Bushaltestelle

Gisser.

Bereits im Jahr 2014 wurde im Ge-

meinderat beschlossen, dass im

Bereich Gisser ein Wartehäuschen

aufgestellt werden soll.

Seitens der Fa. Planwerkstatt Schett

Andreas liegt ein Angebot in der

Höhe von € 6.435,60 inkl. MWSt.

vor. Das Bushaltestellenhäuschen

soll ein Ausmaß von 1,60 x 3,20 x

2,60 m betragen und in Holzkons-

truktion mit Nut-feder-Beplankung

20mm, sägerauh erstellt werden.

Vorne – straßenseitig und seitlich

soll das Wartehäuschen teilweise

mit Plexiglasscheiben versehen

werden.

Der Gemeinderat Andreas Schett

erklärt sich beim gegenständlichen

Tagesordnungspunkt für Befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Bauarbeiten für die

Errichtung eines Wartehäuschens

bei der Bushaltestelle Gisser an die

Fa. Planwerkstatt Schett Andreas,

Ebene 61b, 9932 Innervillgraten zu

vergeben.

Sanierung Fußboden Kindergarten

Seitens der Fa. Tischlerei Lanser

liegt ein Angebot über die Sanie-

rung bzw. Erneuerung des Bodens

im Kindergarten Innervillgraten vor.

Das Angebot beinhaltet die Demon-

tage des bestehenden Bodens, die

Verstärkung der Balkendecke und

gleichzeitig die Ausnivellierung des

Bodens, die Verlegung eines Blind-

bodens und anschließend eines

Eiche Holzbodens. Der Bereich

zwischen den Balken wird seitens

der Gemeinde isoliert. Die Ge-

samtkosten dafür belaufen sich auf

€ 11.328,96 inkl. MWSt.

Der Gemeinderat Roland Lanser

erklärt sich beim gegenständlichen

Tagesordnungspunkt für Befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Sanierung bzw. Er-

neuerung des Fußbodens im Kin-

dergarten Innervillgraten sowie die

Vergabe der dafür notwendigen Ar-

beiten an die Fa. Tischlerei Lanser,

Gasse 96a, 9932 Innervillgraten.

Schülertransporte 2015/2016,

2016/2017 und 2017/2018.

Im Zuge der Ausschreibung für die

Schülertransporte im Gelegenheits-

verkehr für die Jahre 2015/2016,

2016/2017 und 2017/2018 hat die

Fa. Autounternehmen Schmidhofer

GmbH ein Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Schülertransporte für

die Jahre 2015/2016, 2016/2017

und 2017/2018 laut dem Angebot

an die Firma Autounternehmen

Schmidhofer GmbH, Gasse 83a,

9932 Innervillgraten zu vergeben.

Einstellung

Kindergartenpädagogin

Für die Stelle eines/r Kindergarten-

pädagoge/in sind insgesamt 7 Be-

werbungen im Gemeindeamt ein-

gelangt wobei eine Bewerberin aus

Berwang ihre Bewerbung zurückge-

zogen hat.

Die Gemeinderäte stimmen in ei-

ner geheimen Abstimmung mittels

Stimmzettel über die Einstellung

der Kindergartenpädagogin ab.

Der Gemeinderat beschließt mit

8 Stimmen gegen 1 Stimme Frau

Tanja Kontriner, 9911 Mittewald 127

als Kindergartenpädagogin für die

2. Kindergartengruppe im Schuljahr

2015/2016 zu beschäftigen.

Gemeinderatssitzung

vom 04.08.2015

Bildung Straßeninteressent-

schaft Maurer

Nach Rücksprache mit den Interes-

senten bzw. Anrainer der Wegan-

lage Maurer konnte eine Einigung

erzielt und die Straßeninteressent-

schaft Maurer gebildet werden.

Seitens des Gemeinderates muss

jede Bildung einer Straßeninteres-

sentschaft genehmigt werden, da

die Gemeinde im Sinne des § 18

Abs. 1 des Tiroler Straßengesetzes

verpflichtet ist einen Beitrag von

50% zu der von der Straßeninteres-

sentschaft zu tragenden Straßen-

baulast, d.s. die Kosten für Bau und

Erhaltung der Straße, zu leisten.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Bildung der Straßenin-

teressentschaft Maurer sowie 50%

von der Straßeninteressentschaft

zu tragenden Straßenbaulast, d.s.

die Kosten für Bau und Erhaltung

der Straße, zu leisten.