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Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatsbeschlüsse

Gemeinderatssitzung

vom 07.07.2015

Vergabe Bauarbeiten für die 

Triebwasserleitung bei den

Kraftwerken Stallerbach  und

Kalksteinbach

Für die Triebwasserleitung wurden

insgesamt 10 Firmen angeschrie-

ben wobei 9 Firmen ein Angebot ab-

gegeben haben. Angeboten haben

die Firmen Hochtief Infrastructure

GmbH aus Innsbruck, Swietelsky

Baugesellschaft m.b.H aus Lienz,

Empl Baugesellschaft m.b.H aus

Mittersill, GLS Bau und Montage

GmbH aus Perg, Strabag AG aus

Klagenfurt, TEERAG-ASDAG AG

aus Wolfsberg, G.Hinteregger &

Söhne Bauges.m.b.H aus Salzburg,

Frey Bauunternehmung GesmbH

aus Lienz und Bodner Baugesell-

schaft m.b.H & Co KG aus Lienz.

Alle Firmen wurden dann nochmals

zu einer Nachbesserung ihres An-

gebotes eingeladen, was auch alle

gemacht haben. Aufgrund dieses

Ergebnisses wurden die ersten 3

Firmen zu einer Nachverhandlung

in die Gemeinde Innervillgraten

eingeladen. Zusätzlich wurde die

Fa. Frey, da sie eine Osttiroler Fir-

ma ist, zu dieser Nachverhandlung

eingeladen. Erst nach den Verhand-

lungen wurden die Kuverts geöffnet.

Die Fa. TERRAG-ASDAGAG ist mit

€ 1.760.000,-- netto als Billigstbieter

hervorgegangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Vergabe der Bauarbei-

ten für die  Triebwasserleitung bei

den Kraftwerken Stallerbach  und

Kalksteinbach an die Fa. TEERAG-

ASDAG AG, Auenfischerstraße 1,

9400 Wolfsberg zu einem Preis von

€ 1.760.000,-- netto.

Projektversicherung für

Kraftwerke Stallerbach  und

Kalksteinbach

Der Versicherungsmakler Martin

Fürhapter bringt den Gemeinderä-

ten die verschiedenen Möglichkei-

ten einer Versicherung für die Kraft-

werke Kalkstein- und Stallerbach

vor. Abschließend wurde von ihm

wird empfohlen die Bauherrenhaft-

pflichtversicherung bei der UNIQA

und die Kombinierte Bauwesen-

und Maschinenmontageversiche-

rung bei der Wiener Städtischen

Versicherung abzuschließen. Die

Gesamtprojektprämie würde somit

€ 29.705,-- betragen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Abschluss einer Bau-

herrenhaftpflichtversicherung bei

der UNIQA Versicherung und den

Abschluss einer Kombinierte Bau-

wesen- und Maschinenmonta-

geversicherung bei der Wiener

Städtischen Versicherung für das

Bauvorhaben Kleinwasserkraftwer-

ke Stallerbach und Kalksteinbach.

Vergabe von weiteren Ingenieur-

leistungen an die Steinbacher+

Steinbacher ZT GmbH

Im gegenständlichen Honorar-

vorschlag sind sämtliche Leistun-

gen seit Beginn der Tätigkeit der

Fa. Steinbacher+Steinbacher ZT

GmbH enthalten. Die bisher erteil-

ten Aufträge wurden abgezogen.

Der Honorarvorschlag gliedert sich

in die Ingenieurleistungen für Pla-

nung und örtliche Bauaufsicht so-

wie in den Teil Projektsteuerung.

Die Gesamtkosten der Fa.

Steinbacher+Steinbacher ZTGmbH

betragen € 929.000,00 wobei noch

€ 645.500,00 offen sind. Aufgrund

der Laufzeit und des notwendigen

Personales findet DI Steinbacher

Gottfried das Honorar für angemes-

sen. Nicht verständlich für einige

Gemeinderäte ist wie sich die Fa.

Steinbacher+Steinbacher ZTGmbH

selber um 30% verrechnen kann.

DI Steinbacher erklärt dazu, dass

die Honorarkosten nicht mit den

Pauschalkosten verglichen werden

können. Seitens des Gemeindera-

tes Peter Schett wurde vorgeschla-

gen, dass DI Steinbacher noch 3%

zusätzlich nachlassen soll.

Der Gemeinderat beschließt mit 7

Stimmen gegen 2 Stimmen die Ver-

gabe von weiteren Ingenieurleistun-

genandieSteinbacher+Steinbacher

ZT GMBH zu dem Angebot in der

Höhe von € 929.000,00 abzüglich

3%.

Spatenstichfeier Kraftwerke

Stallerbach- und Kalksteinbach

Der Gemeinderat beschließt mit

8 Stimmen gegen 1 Stimme eine

Spatenstichfeier bei den Kraftwer-

ken Stallerbach- und Kalksteinbach

zu organisieren.

Grundbeanspruchung

TINETZ

Im Zug des Kraftwerkbaues wird

die Hochspannungsleitung im Be-

reich Maxer bis Kalkstein verlegt.

Seitens der TINETZ-Stromnetz Ti-

rol AG liegt ein Lageplan über den

Verlauf der Erdkabelverlegung vor.

Die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG

benötigt nun die Zustimmung des

Gemeinderates für die angeführten

Verkabelungsarbeiten im Bereich

der Gpn. 2926 und 3113, KG Inner-

villgraten, welche im Besitz des öf-

fentlichen Gutes/Wege stehen.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig

der Grundbeanspruchung durch die