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Aus dem Gemeinderat
Gemeinderatsbeschlüsse
Gemeinderatssitzung
vom 07.07.2015
Vergabe Bauarbeiten für die
Triebwasserleitung bei den
Kraftwerken Stallerbach und
Kalksteinbach
Für die Triebwasserleitung wurden
insgesamt 10 Firmen angeschrie-
ben wobei 9 Firmen ein Angebot ab-
gegeben haben. Angeboten haben
die Firmen Hochtief Infrastructure
GmbH aus Innsbruck, Swietelsky
Baugesellschaft m.b.H aus Lienz,
Empl Baugesellschaft m.b.H aus
Mittersill, GLS Bau und Montage
GmbH aus Perg, Strabag AG aus
Klagenfurt, TEERAG-ASDAG AG
aus Wolfsberg, G.Hinteregger &
Söhne Bauges.m.b.H aus Salzburg,
Frey Bauunternehmung GesmbH
aus Lienz und Bodner Baugesell-
schaft m.b.H & Co KG aus Lienz.
Alle Firmen wurden dann nochmals
zu einer Nachbesserung ihres An-
gebotes eingeladen, was auch alle
gemacht haben. Aufgrund dieses
Ergebnisses wurden die ersten 3
Firmen zu einer Nachverhandlung
in die Gemeinde Innervillgraten
eingeladen. Zusätzlich wurde die
Fa. Frey, da sie eine Osttiroler Fir-
ma ist, zu dieser Nachverhandlung
eingeladen. Erst nach den Verhand-
lungen wurden die Kuverts geöffnet.
Die Fa. TERRAG-ASDAGAG ist mit
€ 1.760.000,-- netto als Billigstbieter
hervorgegangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Vergabe der Bauarbei-
ten für die Triebwasserleitung bei
den Kraftwerken Stallerbach und
Kalksteinbach an die Fa. TEERAG-
ASDAG AG, Auenfischerstraße 1,
9400 Wolfsberg zu einem Preis von
€ 1.760.000,-- netto.
Projektversicherung für
Kraftwerke Stallerbach und
Kalksteinbach
Der Versicherungsmakler Martin
Fürhapter bringt den Gemeinderä-
ten die verschiedenen Möglichkei-
ten einer Versicherung für die Kraft-
werke Kalkstein- und Stallerbach
vor. Abschließend wurde von ihm
wird empfohlen die Bauherrenhaft-
pflichtversicherung bei der UNIQA
und die Kombinierte Bauwesen-
und Maschinenmontageversiche-
rung bei der Wiener Städtischen
Versicherung abzuschließen. Die
Gesamtprojektprämie würde somit
€ 29.705,-- betragen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Abschluss einer Bau-
herrenhaftpflichtversicherung bei
der UNIQA Versicherung und den
Abschluss einer Kombinierte Bau-
wesen- und Maschinenmonta-
geversicherung bei der Wiener
Städtischen Versicherung für das
Bauvorhaben Kleinwasserkraftwer-
ke Stallerbach und Kalksteinbach.
Vergabe von weiteren Ingenieur-
leistungen an die Steinbacher+
Steinbacher ZT GmbH
Im gegenständlichen Honorar-
vorschlag sind sämtliche Leistun-
gen seit Beginn der Tätigkeit der
Fa. Steinbacher+Steinbacher ZT
GmbH enthalten. Die bisher erteil-
ten Aufträge wurden abgezogen.
Der Honorarvorschlag gliedert sich
in die Ingenieurleistungen für Pla-
nung und örtliche Bauaufsicht so-
wie in den Teil Projektsteuerung.
Die Gesamtkosten der Fa.
Steinbacher+Steinbacher ZTGmbH
betragen € 929.000,00 wobei noch
€ 645.500,00 offen sind. Aufgrund
der Laufzeit und des notwendigen
Personales findet DI Steinbacher
Gottfried das Honorar für angemes-
sen. Nicht verständlich für einige
Gemeinderäte ist wie sich die Fa.
Steinbacher+Steinbacher ZTGmbH
selber um 30% verrechnen kann.
DI Steinbacher erklärt dazu, dass
die Honorarkosten nicht mit den
Pauschalkosten verglichen werden
können. Seitens des Gemeindera-
tes Peter Schett wurde vorgeschla-
gen, dass DI Steinbacher noch 3%
zusätzlich nachlassen soll.
Der Gemeinderat beschließt mit 7
Stimmen gegen 2 Stimmen die Ver-
gabe von weiteren Ingenieurleistun-
genandieSteinbacher+Steinbacher
ZT GMBH zu dem Angebot in der
Höhe von € 929.000,00 abzüglich
3%.
Spatenstichfeier Kraftwerke
Stallerbach- und Kalksteinbach
Der Gemeinderat beschließt mit
8 Stimmen gegen 1 Stimme eine
Spatenstichfeier bei den Kraftwer-
ken Stallerbach- und Kalksteinbach
zu organisieren.
Grundbeanspruchung
TINETZ
Im Zug des Kraftwerkbaues wird
die Hochspannungsleitung im Be-
reich Maxer bis Kalkstein verlegt.
Seitens der TINETZ-Stromnetz Ti-
rol AG liegt ein Lageplan über den
Verlauf der Erdkabelverlegung vor.
Die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG
benötigt nun die Zustimmung des
Gemeinderates für die angeführten
Verkabelungsarbeiten im Bereich
der Gpn. 2926 und 3113, KG Inner-
villgraten, welche im Besitz des öf-
fentlichen Gutes/Wege stehen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig
der Grundbeanspruchung durch die