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Aus dem Gemeinderat
werden. Dabei müsste die Gemein-
de Innervillgraten 55% (€ 4.050,--)
und die Gemeinde Außervillgraten
45% (€ 3.316,50) bezahlen.
Bei der Winterverdichtung (Sillian,
Winkeltal) ist mit jährlichen Kosten
von ca. € 3.200,-- (abzüglich der
Landesförderung von € 1.060,--) zu
rechnen. Das ergibt eine Erhöhung
von € 300,--.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig diesen Punkt auf die Tages-
ordnung zu setzen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Verlängerung der be-
stehenden Winterverdichtung (Sil-
lian; Winkeltal) mit Beginn Winter
2015/16 in der Höhe von € 3.200,--
(indexgesichert; abzüglich Landes-
förderung von ca. € 1.060,--) sowie
die Linienerweiterung (Innervillgra-
ten – Sillian und retour; an ca. 220
Tagen) mit Ende Winter 2015/16 in
der Höhe von ca. € 11.000,-- (in-
dexgesichert; abzüglich Landesför-
derung von ca. € 3.630,--) für die
vorgesehene Vertragslaufzeit von 4
Jahr.
Gemeinderatssitzung
vom 24.11.2015
Änderung
Flächenwidmungsplan
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 1732/1 KG Inner-
villgraten von derzeit „Freiland“
gem. § 41 TROG 2011 in künftig
„Sonderfläche Hofstelle mit Objek-
ten auf nicht zusammenhängenden
Grundflächen – SLH-1a – Wohn
und Wirtschaftsgebäude“ gem. §
44.9 TROG 2011 bzw. im Bereich
der Gp. 589 KG Innervillgraten in
künftig „Sonderfläche Hofstelle mit
Objekten auf nicht zusammenhän-
genden Grundflächen – SLH-1b –
Wohngebäude“ gem. § 44.9 TROG
2011 entsprechend dem Planent-
wurf.
Einverleibung der Dienstbarkeit
der unterirdischen Verlegung
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Einverleibung der
Dienstbarkeit der unterirdischen
Verlegung, Benützung und Erhal-
tung von Starkstromkabeln sowie
von Kabeln zur Übertragung von
Nachrichten im Gst. 2993, KG In-
nervillgraten zugunsten der TIWAG-
Tiroler Wasserkraft AG.
Antrag Weggemeinschaft Arntal
Der Gemeinderat Josef Fürhapter
erklärt sich beim gegenständlichen
Tagesordnungspunkt als Befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Neue Klammbrücke in
Betonbauweise auszuführen und
von der Klammbrücke Talauswärts
die abzutragenenden Absicherun-
gen entlang der Straße durchge-
hend als Holzleitschienen auszu-
führen.
Weiters beschließt der Gemeinde-
rat, dass die vorstehende Felsna-
sen nicht abgetragen werden, da
für diese Arbeiten weitere Bewilli-
gungen erforderlich sind.
Finanzielle Unterstützung für die
Schneeräumung der Zufahrt
Klamperplatz 119 im Jahr
2015/2016
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig einen Anteil von 50% der
anfallenden
Schneeräumungs-
kosten im Winter 2015/2016 von
Herrn Michael Hofmann, Klam-
perplatz 119, 9932 Innervillgraten
zu übernehmen. Herr Hofmann
ist Auftraggeber gegenüber dem
durchführenden Unternehmen für
die Schneeräumung sowie für die
Splittstreuung durch Manfred Hai-
der, Hochberg 31, 9932 Innervill-
graten.
Ankauf eines Taschenwagens
für den Kindergarten Innervill-
graten
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Ankauf eines Taschen-
wagens für die beiden Kindergar-
tengruppen von der Fa. Werfritz in
der Höhe von € 335,00 zzgl. Fracht-
kosten.
Änderung der Friedhofsordnung
und Friedhofsgebührenordnung
Seitens des Gemeindearbeiters
Martin Steidl und der Amtsleiterin
Claudia Mair wurde im heurigen
Jahr die Friedhöfe überprüft. Da-
bei stellte sich heraus, dass einige
Gräber abgelaufen sind und sogar
einige Gräber nicht an der richti-
gen Stelle stehen. Anlass für diese
Überprüfung war, dass laut dem
Friedhofsplan fast keine Gräber
mehr frei waren und man bereits
über eine Vergrößerung des Fried-
hofs gesprochen hat. Nachdem die
Steuerpflichtigen verständigt wur-
den, konnten einige Gräber aufge-
lassen werden. Derzeit hat die Ge-
meinde rund 65 freie Gräber.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Änderung der Fried-
hofsordnung und Friedhofsgebüh-
renordnung.
Verlängerung des Kredit/Rah-
men bei der Raiffeisenkasse
Villgratental
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Kredit/Rahmen in der
Höhe von € 150.000,-- auf eine Lauf-
zeit von 01.01.2016 – 31.12.2016
zu verlängern und aufsichtsbehörd-
lich genehmigen zu lassen.