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Aus dem Gemeinderat
Ausbau und Finanzierung Weg-
anlage Maurer
Seitens der Straßeninteressent-
schaft Maurer wurde bereits der
Ausbau der Weganlage Maurer
durch die Agrar Lienz beschlossen.
Die entsprechenden Bewilligungen
für den Ausbau (Straßenbaubewilli-
gung) liegt bereits vor.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig denAusbau der Weganlage
Maurer durch die Agrar Lienz sowie
die Finanzierung des Gemeindean-
teiles.
Asphaltierung Weganlage Scha-
chenhaus/Klamperplatz
Im Zuge des Straßenausbaues im
Bereich der Hofstelle vlg. Santer
gab es die Möglichkeit die Asphal-
tierungsarbeiten bis zur Klamper-
platzbrücke durchzuführen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Asphaltierung der Weg-
anlage
Schachenhaus/Klamper-
platz sowie dessen Finanzierung.
Ausbau und Finanzierung Ge-
meindestraße Hochberg
Projektiert wurde der Bereich von
der Hofstelle vlg. A.Walder bis zur
Kapelle “Bachlet“. Im gesamten
Ausbaubereich sind mehrere Aus-
weichen sowie teilweise Sicker-
schächte und Leitschienen geplant.
Insgesamt ist im Bereich Hochberg
der Ausbau bzw. die Sanierung von
ca. 1,7 km Projektiert. Die Bauarbei-
ten sollten nach der Sicherung der
Finanzierung noch im Herbst 2015
erfolgen. Die Gesamtkosten belau-
fen sich laut Schätzung der Agrar
Lienz auf rund € 980.000,--.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig den Ausbau und die Finan-
zierung der Gemeindestraße Hoch-
berg.
Änderung
Flächenwidmungsplan
Die Hofstelle vlg. „Zwenger“ soll an
die Erben übergeben werden. Dabei
wurde festgestellt, dass der Bereich
um die Hofstelle keine einheitliche
Widmung im Sinne des § 2 Abs.
12 der Tiroler Bauordnung 2011
– TBO 2011 aufweist. In diesem
Zuge wurde daher ein Teilungsplan
erstellt um letztlich die Abstände
laut TBO herstellen zu können. Der
Planentwurf zur Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes sieht daher
eine Ausdehnung der bestehenden
Widmung
„Landwirtschaftliches
Mischgebiet“ gem. § 40.5 bzw. eine
Rückwidmung in „Freiland“ gem. §
41 TROG 2011 vor.
Die Gemeinderäte Markus Mair und
Albert Schaller erklären sich beim
gegenständlichen Tagesordnungs-
punkt für Befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes
im Bereich der Gp. .428, 1817/2,
1831/1 und 2938 KG Innervillgra-
ten von derzeit „Freiland“ gem. §
41 TROG 2011 in künftig „Landwirt-
schaftliches Mischgebiet“ gem. §
40.5 TROG 2011 sowie im Bereich
der Gp. 1831/1 KG Innervillgraten
von derzeit „Landwirtschaftliches
Mischgebiet“ gem. § 40.5 TROG
2011 in künftig „Freiland“ gem. § 41
TROG 2011 entsprechend dem Pla-
nentwurf.
Änderung
Flächenwidmungsplan
Im Bereich der bestehenden Hof-
stelle vlg. „Pranter“ auf der Gp.
2488/1 KG Innervillgraten sind di-
verse Zu- und Umbauten am be-
stehenden Wohn- und Wirtschafts-
gebäude geplant. Zwischenzeitlich
wurde jedoch der Zufahrtsweg (Gp.
2488/5) zur Hofstelle technisch neu
vermessen. Die angrenzende Gp.
2488/2 weist somit keine einheitli-
che Bauplatzwidmung im Sinne des
§ 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung
2011 – TBO 2011 mehr auf. Die je-
weiligen Widmungen („Bestehender
örtlicher Verkehrsweg“ gem. § 53.3
TROG 2011 bzw. „Freiland“ gem. §
41 TROG 2011) werden daher ent-
sprechend dem neuen Stand des
Katasters angepasst.
Der Gemeinderat Schett Andreas
erklärt sich beim gegenständlichen
Tagesordnungspunkt für Befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 2488/1 KG Inner-
villgraten von derzeit „Bestehender
örtlicher Verkehrsweg“ gem. § 53.3
TROG 2011 in künftig „Freiland“
gem. § 41 TROG 2011 bzw. im Be-
reich der Gp. 2488/2 KG Innervill-
graten von derzeit „Freiland“ gem.
§ 41 TROG 2011 in künftig „Beste-
hender örtlicher Verkehrsweg“ gem.
§ 53.3 TROG 2011 entsprechend
dem Planentwurf.
Änderung
Flächenwidmungsplan
Im Bereich der bestehenden Hof-
stelle vlg. „Senfter“ auf der Gp. .297
wurde im südwestlichen Bereich
eine Überdachung der Stadelein-
fahrt errichtet. Um die nötigen Ab-
stände gem. TBO einhalten zu kön-
nen sollen nun Teilflächen der Gp.
2370 und 2371 KG Innervillgraten
angekauft und mit dem Baugrund-
stück vereinigt werden. Um das
Bauvorhaben letztlich auch recht-
lich genehmigen zu können, ist eine
einheitliche Baulandwidmung im
Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler
Bauordnung 2011 – TBO 2011 er-
forderlich. So sieht der Planentwurf
eine Erweiterung der bestehenden
Widmung
„Landwirtschaftliches