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Aus dem Gemeinderat

Ausbau und Finanzierung Weg-

anlage Maurer

Seitens der Straßeninteressent-

schaft Maurer wurde bereits der

Ausbau der Weganlage Maurer

durch die Agrar Lienz beschlossen.

Die entsprechenden Bewilligungen

für den Ausbau (Straßenbaubewilli-

gung) liegt bereits vor.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig denAusbau der Weganlage

Maurer durch die Agrar Lienz sowie

die Finanzierung des Gemeindean-

teiles.

Asphaltierung Weganlage Scha-

chenhaus/Klamperplatz

Im Zuge des Straßenausbaues im

Bereich der Hofstelle vlg. Santer

gab es die Möglichkeit die Asphal-

tierungsarbeiten bis zur Klamper-

platzbrücke durchzuführen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Asphaltierung der Weg-

anlage

Schachenhaus/Klamper-

platz sowie dessen Finanzierung.

Ausbau und Finanzierung Ge-

meindestraße Hochberg

Projektiert wurde der Bereich von

der Hofstelle vlg. A.Walder bis zur

Kapelle “Bachlet“. Im gesamten

Ausbaubereich sind mehrere Aus-

weichen sowie teilweise Sicker-

schächte und Leitschienen geplant.

Insgesamt ist im Bereich Hochberg

der Ausbau bzw. die Sanierung von

ca. 1,7 km Projektiert. Die Bauarbei-

ten sollten nach der Sicherung der

Finanzierung noch im Herbst 2015

erfolgen. Die Gesamtkosten belau-

fen sich laut Schätzung der Agrar

Lienz auf rund € 980.000,--.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig den Ausbau und die Finan-

zierung der Gemeindestraße Hoch-

berg.

Änderung

Flächenwidmungsplan

Die Hofstelle vlg. „Zwenger“ soll an

die Erben übergeben werden. Dabei

wurde festgestellt, dass der Bereich

um die Hofstelle keine einheitliche

Widmung im Sinne des § 2 Abs.

12 der Tiroler Bauordnung 2011

– TBO 2011 aufweist. In diesem

Zuge wurde daher ein Teilungsplan

erstellt um letztlich die Abstände

laut TBO herstellen zu können. Der

Planentwurf zur Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes sieht daher

eine Ausdehnung der bestehenden

Widmung

„Landwirtschaftliches

Mischgebiet“ gem. § 40.5 bzw. eine

Rückwidmung in „Freiland“ gem. §

41 TROG 2011 vor.

Die Gemeinderäte Markus Mair und

Albert Schaller erklären sich beim

gegenständlichen Tagesordnungs-

punkt für Befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Ände-

rung des Flächenwidmungsplanes

im Bereich der Gp. .428, 1817/2,

1831/1 und 2938 KG Innervillgra-

ten von derzeit „Freiland“ gem. §

41 TROG 2011 in künftig „Landwirt-

schaftliches Mischgebiet“ gem. §

40.5 TROG 2011 sowie im Bereich

der Gp. 1831/1 KG Innervillgraten

von derzeit „Landwirtschaftliches

Mischgebiet“ gem. § 40.5 TROG

2011 in künftig „Freiland“ gem. § 41

TROG 2011 entsprechend dem Pla-

nentwurf.

Änderung

Flächenwidmungsplan

Im Bereich der bestehenden Hof-

stelle vlg. „Pranter“ auf der Gp.

2488/1 KG Innervillgraten sind di-

verse Zu- und Umbauten am be-

stehenden Wohn- und Wirtschafts-

gebäude geplant. Zwischenzeitlich

wurde jedoch der Zufahrtsweg (Gp.

2488/5) zur Hofstelle technisch neu

vermessen. Die angrenzende Gp.

2488/2 weist somit keine einheitli-

che Bauplatzwidmung im Sinne des

§ 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung

2011 – TBO 2011 mehr auf. Die je-

weiligen Widmungen („Bestehender

örtlicher Verkehrsweg“ gem. § 53.3

TROG 2011 bzw. „Freiland“ gem. §

41 TROG 2011) werden daher ent-

sprechend dem neuen Stand des

Katasters angepasst.

Der Gemeinderat Schett Andreas

erklärt sich beim gegenständlichen

Tagesordnungspunkt für Befangen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 2488/1 KG Inner-

villgraten von derzeit „Bestehender

örtlicher Verkehrsweg“ gem. § 53.3

TROG 2011 in künftig „Freiland“

gem. § 41 TROG 2011 bzw. im Be-

reich der Gp. 2488/2 KG Innervill-

graten von derzeit „Freiland“ gem.

§ 41 TROG 2011 in künftig „Beste-

hender örtlicher Verkehrsweg“ gem.

§ 53.3 TROG 2011 entsprechend

dem Planentwurf.

Änderung

Flächenwidmungsplan

Im Bereich der bestehenden Hof-

stelle vlg. „Senfter“ auf der Gp. .297

wurde im südwestlichen Bereich

eine Überdachung der Stadelein-

fahrt errichtet. Um die nötigen Ab-

stände gem. TBO einhalten zu kön-

nen sollen nun Teilflächen der Gp.

2370 und 2371 KG Innervillgraten

angekauft und mit dem Baugrund-

stück vereinigt werden. Um das

Bauvorhaben letztlich auch recht-

lich genehmigen zu können, ist eine

einheitliche Baulandwidmung im

Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler

Bauordnung 2011 – TBO 2011 er-

forderlich. So sieht der Planentwurf

eine Erweiterung der bestehenden

Widmung

„Landwirtschaftliches