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Aus dem Gemeinderat
Mischgebiet“ gem. § 40.5 TROG
2011 in südwestlicher Richtung vor.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 2370 und 2371 KG
Innervillgraten von derzeit „Freiland“
gem. § 41 TROG 2011 in künftig
„Landwirtschaftliches Mischgebiet“
gem. § 40.5 TROG 2011 entspre-
chend dem Planentwurf.
Änderung
Flächenwidmungsplan
Im nordöstlichen Bereich der Gp.
512 KG Innervillgraten wurde in un-
mittelbarer Nähe der bestehenden
Hofstelle vulgo „Außerahorn“ zwei
Solaranlagen im Gesamtausmaß
von ca. 21 m² errichtet. Laut Abs.
2. lit. g dürfen im Freiland lediglich „
… Nebengebäude und Nebenanla-
gen mit Ausnahme von Sonnenkol-
lektoren und Photovoltaikanlagen
mit einer Kollektorfläche von mehr
als 20 m² …“ errichtet werden. Auf-
grund der geplanten Nutzung, die
die erwähnten 20 m² Kollektorfläche
übersteigt, ist im Planentwurf eine
Widmung als „Sonderfläche Solar-
anlage - Sa“ gem. § 43.1 TROG
2011 vorgesehen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 512 KG Innervill-
graten von derzeit „Freiland“ gem.
§ 41 TROG 2011 in „Sonderfläche
Photovoltaikanlage - Sa“ gem. §
43.1 TROG 2011 entsprechend
dem Planentwurf.
Nahversorgungsprämie des
Landes Tirol
Das Ansuchen der Frau Eveline
Wieser, SPAR Markt, Gasse 78,
9932 Innervillgraten, wird dem Ge-
meinderat zur Kenntnis gebracht,
ebenso werden die Förderungs-
richtlinien des Landes vorgelegt. Für
die Aufrechterhaltung der Nahver-
sorgung mit Lebensmitteln des täg-
lichen Bedarfes gewährt das Land
Tirol an Einzelhandelsunternehmen
eine Prämie. Die Gemeinde Inner-
villgraten ist für den wirtschaftlichen
Fortbestand des Antragstellenden
Unternehmens und unterstützt die-
se Maßnahme.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Gewährung eines Zu-
schusses zur Sicherung des wirt-
schaftlichen Fortbestandes des
einzigen Nahversorgungsbetriebes
in der Gemeinde Innervillgraten.
Weiters beschließt der Gemeinde-
rat einstimmig einen Zuschuss in
der Höhe von € 3.500,-- zu gewäh-
ren. Dieser Betrag wird nach schrift-
licher Zusicherung des Landes Tirol
an den Nahversorgungsbetrieb
ausbezahlt.
Niederschrift
Überprüfungsausschuss
Der Obmann des Überwachungs-
ausschusses, Herr Alois Schett,
bringt dem Gemeinderat die Nie-
derschrift über das Ergebnis der
Überprüfung vom 16.06.2015 zur
Kenntnis. Es wird festgestellt, dass
der Kassenbestand bei der Raika
Villgratental € -40.508,22 und das
Guthaben bei der Lienzer Sparkas-
se € 0,00 beträgt. Somit ergibt sich
ein vorhandener tatsächlicher Kas-
senbestand von € -40.508,22.
Die Aufnahme des buchmäßigen
Kassenbestandes hat ergeben,
dass die Summe der gebuchten
Einnahmen-Abstattung 2015 bis
11.06.2015 € 1.580.888,23 und die
Summe der gebuchten Ausgaben-
Abstattung 2014 bis 11.06.2015
€ 1.621.396,45 beträgt. Somit er-
gibt sich ein buchmäßiger Kas-
senbestand von € -40.508,22. Die
Kassenübereinstimmung ist somit
gegeben. Die Kassenbestands-
aufnahme der Nebenkasse stimmt
überein. Die Buchungs- und Be-
legprüfung ergab keine Mängel.
Die Überprüfung der rechtzeitigen
Erhebung und Leistung der Zahlun-
gen ergab keine Mängel.
Die Einhaltung der Ansätze des
Jahresvoranschlages ergab Ab-
weichungen
gegenüber
dem
Haushaltsplan in der Höhe von €
83.044,60.
Gemeinderatssitzung
vom 22.09.2015
Bedingungen Grundteilung
Zollhaus
Betreffend der Errichtung des Pro-
jektes Dorfzentrum-Pavillon wird
die Grundabtretungserklärung für
die Grundteilung des Zollhausarea-
les benötigt.
Bei der Vorstands- und Aufsichts-
ratssitzung der Raiffeisenkasse Vill-
gratental wurde beschlossen, dass
die Raiffeisenkasse Villgratental die
erforderlichen Flächen lt. Teilungs-
plan des DI Rudolf Neumayr vom
08.06.2015 unentgeltlich abtritt.
Diese Abtritterklärung ist an folgen-
de Bedingungen gebunden:
–
– Die Gemeinde widmet im Um-
kreis von 50 m vom Bankge-
bäude 2 Parkplätze der Nutzung
durch die Raiffeisenkasse (wäh-
rend der Geschäftszeiten)
–
– Die Nutzung der westseitigen
Parkplätze beim Gebäude der
Raiffeisenkasse wird in der Form
ermöglicht, dass zumindest 3
Parkplätze schräg zugefahren
werden können und nordseitig
die Zufahrt zum Lager des Spar-
geschäfts noch frei bleibt.
–
– Die Raiffeisenkasse wird von
einer Kostenbeteiligung an den
Investitionen zur Errichtung der