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Aus dem Gemeinderat

Mischgebiet“ gem. § 40.5 TROG

2011 in südwestlicher Richtung vor.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 2370 und 2371 KG

Innervillgraten von derzeit „Freiland“

gem. § 41 TROG 2011 in künftig

„Landwirtschaftliches Mischgebiet“

gem. § 40.5 TROG 2011 entspre-

chend dem Planentwurf.

Änderung

Flächenwidmungsplan

Im nordöstlichen Bereich der Gp.

512 KG Innervillgraten wurde in un-

mittelbarer Nähe der bestehenden

Hofstelle vulgo „Außerahorn“ zwei

Solaranlagen im Gesamtausmaß

von ca. 21 m² errichtet. Laut Abs.

2. lit. g dürfen im Freiland lediglich „

… Nebengebäude und Nebenanla-

gen mit Ausnahme von Sonnenkol-

lektoren und Photovoltaikanlagen

mit einer Kollektorfläche von mehr

als 20 m² …“ errichtet werden. Auf-

grund der geplanten Nutzung, die

die erwähnten 20 m² Kollektorfläche

übersteigt, ist im Planentwurf eine

Widmung als „Sonderfläche Solar-

anlage - Sa“ gem. § 43.1 TROG

2011 vorgesehen.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Auflage und Änderung

des Flächenwidmungsplanes im

Bereich der Gp. 512 KG Innervill-

graten von derzeit „Freiland“ gem.

§ 41 TROG 2011 in „Sonderfläche

Photovoltaikanlage - Sa“ gem. §

43.1 TROG 2011 entsprechend

dem Planentwurf.

Nahversorgungsprämie des

Landes Tirol

Das Ansuchen der Frau Eveline

Wieser, SPAR Markt, Gasse 78,

9932 Innervillgraten, wird dem Ge-

meinderat zur Kenntnis gebracht,

ebenso werden die Förderungs-

richtlinien des Landes vorgelegt. Für

die Aufrechterhaltung der Nahver-

sorgung mit Lebensmitteln des täg-

lichen Bedarfes gewährt das Land

Tirol an Einzelhandelsunternehmen

eine Prämie. Die Gemeinde Inner-

villgraten ist für den wirtschaftlichen

Fortbestand des Antragstellenden

Unternehmens und unterstützt die-

se Maßnahme.

Der Gemeinderat beschließt ein-

stimmig die Gewährung eines Zu-

schusses zur Sicherung des wirt-

schaftlichen Fortbestandes des

einzigen Nahversorgungsbetriebes

in der Gemeinde Innervillgraten.

Weiters beschließt der Gemeinde-

rat einstimmig einen Zuschuss in

der Höhe von € 3.500,-- zu gewäh-

ren. Dieser Betrag wird nach schrift-

licher Zusicherung des Landes Tirol

an den Nahversorgungsbetrieb

ausbezahlt.

Niederschrift

Überprüfungsausschuss

Der Obmann des Überwachungs-

ausschusses, Herr Alois Schett,

bringt dem Gemeinderat die Nie-

derschrift über das Ergebnis der

Überprüfung vom 16.06.2015 zur

Kenntnis. Es wird festgestellt, dass

der Kassenbestand bei der Raika

Villgratental € -40.508,22 und das

Guthaben bei der Lienzer Sparkas-

se € 0,00 beträgt. Somit ergibt sich

ein vorhandener tatsächlicher Kas-

senbestand von € -40.508,22.

Die Aufnahme des buchmäßigen

Kassenbestandes hat ergeben,

dass die Summe der gebuchten

Einnahmen-Abstattung 2015 bis

11.06.2015 € 1.580.888,23 und die

Summe der gebuchten Ausgaben-

Abstattung 2014 bis 11.06.2015

€ 1.621.396,45 beträgt. Somit er-

gibt sich ein buchmäßiger Kas-

senbestand von € -40.508,22. Die

Kassenübereinstimmung ist somit

gegeben. Die Kassenbestands-

aufnahme der Nebenkasse stimmt

überein. Die Buchungs- und Be-

legprüfung ergab keine Mängel.

Die Überprüfung der rechtzeitigen

Erhebung und Leistung der Zahlun-

gen ergab keine Mängel.

Die Einhaltung der Ansätze des

Jahresvoranschlages ergab Ab-

weichungen

gegenüber

dem

Haushaltsplan in der Höhe von €

83.044,60.

Gemeinderatssitzung

vom 22.09.2015

Bedingungen Grundteilung

Zollhaus

Betreffend der Errichtung des Pro-

jektes Dorfzentrum-Pavillon wird

die Grundabtretungserklärung für

die Grundteilung des Zollhausarea-

les benötigt.

Bei der Vorstands- und Aufsichts-

ratssitzung der Raiffeisenkasse Vill-

gratental wurde beschlossen, dass

die Raiffeisenkasse Villgratental die

erforderlichen Flächen lt. Teilungs-

plan des DI Rudolf Neumayr vom

08.06.2015 unentgeltlich abtritt.

Diese Abtritterklärung ist an folgen-

de Bedingungen gebunden:

– Die Gemeinde widmet im Um-

kreis von 50 m vom Bankge-

bäude 2 Parkplätze der Nutzung

durch die Raiffeisenkasse (wäh-

rend der Geschäftszeiten)

– Die Nutzung der westseitigen

Parkplätze beim Gebäude der

Raiffeisenkasse wird in der Form

ermöglicht, dass zumindest 3

Parkplätze schräg zugefahren

werden können und nordseitig

die Zufahrt zum Lager des Spar-

geschäfts noch frei bleibt.

– Die Raiffeisenkasse wird von

einer Kostenbeteiligung an den

Investitionen zur Errichtung der