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Aktuelle Informationen zur Steuerreform 2015/2016
Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) und
Ausweitung auf Pensionisten
Bisherige Regelung
Verdient eine Arbeitnehmerin/ein Arbeit-
nehmer so wenig, dass sie/er keine
Lohnsteuer bezahlt und wurden für sie/ihn
Sozialversicherungsbeiträge geleistet,
so werden bei Einreichen einer Arbeit-
nehmerveranlagung grundsätzlich
10 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge,
höchstens jedoch 110 €, rückerstattet.
Haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
deren Einkommen unterhalb der Steuer-
grenze liegt, außerdem in mindestens einem
Kalendermonat Anspruch auf die Pendler-
pauschale, werden durch den Pendler-
zuschlag 18 Prozent der Sozialversicherungs-
beiträge gutgeschrieben, höchstens jedoch
400 €.
Der Alleinerzieher- oder Alleinverdiener-
absetzbetrag wird, wenn er aufgrund eines
geringen Einkommens bei der laufenden
Lohnabrechnung nicht oder nicht voll
ausgenützt werden kann, vom Finanzamt
ausbezahlt – bei einem Kind beispielsweise
bis zu 494 € (Negativsteuer).
Neue Regelung
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die
aufgrund ihres geringen Einkommens nicht
der Steuerpflicht unterliegen, erhalten ab
der Veranlagung für das Jahr 2016 im
Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung eine
Gutschrift in Höhe von 50 Prozent bes-
timmter Werbungskosten (insbesondere von
Sozialversicherungsbeiträgen), maximal je-
doch 400 € (Sozialversicherungserstattung).
Der Erstattungsbetrag erhöht sich von 400 €
auf maximal 500 €, wenn die Arbeit-
nehmerin/der Arbeitnehmer aufgrund des
geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlt
und Anspruch auf eine Pendlerpauschale
hat. Diese Regelung ersetzt den bisher
geltenden Pendlerzuschlag.
Die Erstattung der Sozialversicherungs-
beiträge steht auch Pensionistinnen/Pensio-
nisten zu. Diese erhalten eine Gutschrift von
50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge,
jedoch maximal 110 € pro Jahr.
Damit Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit
geringem Einkommen bereits im Jahr 2015
von der Neuregelung profitieren, werden der
maximale Erstattungsbetrag für das Veran-
lagungsjahr 2015 von 110 € auf 220 € und
der Prozentsatz von 10 Prozent auf 20 Prozent
angehoben. Für Pendlerinnen/Pendler beträgt
die Gutschrift für das Jahr 2015 höchstens
450 € statt bisher 400 €; der Prozentsatz wird
von 18 Prozent auf 36 Prozent angehoben.
Auch für Pensionistinnen/Pensionisten gilt der
Steuervorteil in reduzierter Form bereits ab
dem Veranlagungsjahr 2015. Sie erhalten im
Rahmen der Veranlagung für das Jahr 2015
eine Gutschrift von 20 Prozent der Sozial-
versicherungsbeiträge bzw. maximal 55 €.
Alfons Monitzer
Der Amtslei ter informier t