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Dölsacher Dorfzeitung
August 2015
Das Protokoll der Sitzung vom 4. Mai 2015 wird ge-
nehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet
über folgende Themen:
– Der
Oberflächenwasserkanal
entlang der Bun-
desstraße in Stribach/Göriach ist fertiggestellt, heu-
te fand die Abnahme statt. Stribach ist durch diesen
Kanal enorm entlastet.
– Die
Unterführung in stribach
muss höher ausge-
führt werden. Dadurch entstehen für die Gemeinde
Dölsach Mehrkosten in der Höhe von rd.
40.000,00 €. LR Tratter hat aber bereits finanzielle
Unterstützung zugesichert.
– Die Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung
im Be-
reich Groger (ehem. Fröhlich) werden demnächst in
Angriff genommen werden.
– Der Weg bei der
Unterführung in Göriach
Rich-
tung Klocker Klaus soll auf 5,5 m verbreitert wer-
den. Da Grundabtretungen erforderlich sind, fand
bereits eine Grenzverhandlung statt. In weiterer Fol-
ge soll der Weg auch Lkw-tauglich ausgebaut wer-
den.
– Im Bereich des
Landesforstgartens
Nikolsdorf
kommt es immer wieder zu gefährlichen Verkehrs-
situationen. Diesbezüglich arbeitet das Baubezirks-
amt ein Projekt für eine Einreihspur aus.
– Die Beschwerde der Agrargemeinschaft Stribach
gegen die Feststellung als
Gemeindegutsagrarge-
meinschaft
wurde vom Landesverwaltungsgericht
Tirol abgewiesen.
– Die vorübergehende Überschreitung der maximalen
Belegung von 24 Personen beim
Flüchtlingsheim
Görtschach wird vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-
nommen.
– Eine Flüchtlingsfamilie, die bereits den Asylstatus
erhalten hat, wird in der neuen
Wohnanlage
der WE
in der Strassersiedlung eine Wohnung erhalten.
Auch im Widum sind Personen mit Asylstatus
untergebracht.
– Der Bürgermeister informiert vom Vorhaben der
Familie Miglar-Tschapeller in Zusammenarbeit mit
dem SOS-Kinderdorf im Objekt Dölsach 102 un-
begleitete
Flüchtlingskinder
und Jugendliche zu
betreuen. Dies wird Thema bei einer der nächsten
GR-Sitzungen werden.
– Der
Osttiroler Kajakclub
will im Schwimmbad
Dölsach außerhalb des Badebetriebes mit seinen
Jugendlichen trainieren. Der Gemeinderat stimmt
grundsätzlich zu, das Einvernehmen mit dem Bade-
personal ist herzustellen.
– Abschließend berichtet der Bürgermeister von der
netten 100sten Geburtstagsfeier von
Mair (rodale)
Jörg
im Altenheim Lienz.
raumordnung Dölsach
a)
Änderung des ÖrK der Gemeinde Dölsach im
Bereich der Gpn. 103/1, 886 und 887, Änderung
des Flächenwidmungsplanes im Bereich der
Gpn. 103/1 und 886 sowie Erlassung eines Be-
bauungsplanes im Bereich der Gp. 103/1, KG
Görtschach-Gödnach (Andreas Trojer, Johann
Fuchs).
Herr Andreas Trojer will weichenden Kindern einen
Bauplatz zur Verfügung stellen. Die Tochter Waltraud
hat bereits konkrete Bauabsichten. Der Bereich liegt
derzeit außerhalb der Konzeptgrenzen wodurch
nachstehende Änderung des ÖRK der Gemeinde Döl-
sach und des Flächenwidmungsplanes sowie Erlas-
sung eines Bebauungsplanes erforderlich wird.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des Tiroler
Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56, den von der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf
vom 8. Juni 2015, Zahl 707s103-1ROK.dwg, über die
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der
Gemeinde Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr.
103/1 887 und 886, KG Görtschach-Gödnach, durch
vier Wochen hindurch, und zwar vom 26. Juni bis
einschließlich 27. Juli 2015, zur öffentlichen Einsicht-
nahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach vor:
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auf-
grund eines überarbeiteten Entwurfes im Bereich je
einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 103/1, 887 und
886, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Freihalte-
fläche Landschaftsbild (FA) in künftig baulicher Ent-
wicklungsbereich für Hauptnutzung Landwirtschaft
mit Zähler Nr. 14 (L14).
Die Beschreibung des Konzeptplans lautet folgend:
„L14“: Baulicher Entwicklungsbereich auf Gst.
103/1, KG Görtschach-Gödnach, für die Errichtung
von zwei Wohnhäusern weichender Kinder des
Eigentümers als Erbanteil (Erbfolgeregelung) vorge-
sehen. Zur Absicherung des Baulandzwecks wird der
Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung,
welche ein Vergaberecht der Gemeinde Dölsach zu
MITTWOCH, 24. JUNI 2015