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Seite 20

Dölsacher Dorfzeitung

August 2015

Das Protokoll der Sitzung vom 4. Mai 2015 wird ge-

nehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet

über folgende Themen:

– Der

Oberflächenwasserkanal

entlang der Bun-

desstraße in Stribach/Göriach ist fertiggestellt, heu-

te fand die Abnahme statt. Stribach ist durch diesen

Kanal enorm entlastet.

– Die

Unterführung in stribach

muss höher ausge-

führt werden. Dadurch entstehen für die Gemeinde

Dölsach Mehrkosten in der Höhe von rd.

40.000,00 €. LR Tratter hat aber bereits finanzielle

Unterstützung zugesichert.

– Die Maßnahmen zur

Verkehrsberuhigung

im Be-

reich Groger (ehem. Fröhlich) werden demnächst in

Angriff genommen werden.

– Der Weg bei der

Unterführung in Göriach

Rich-

tung Klocker Klaus soll auf 5,5 m verbreitert wer-

den. Da Grundabtretungen erforderlich sind, fand

bereits eine Grenzverhandlung statt. In weiterer Fol-

ge soll der Weg auch Lkw-tauglich ausgebaut wer-

den.

– Im Bereich des

Landesforstgartens

Nikolsdorf

kommt es immer wieder zu gefährlichen Verkehrs-

situationen. Diesbezüglich arbeitet das Baubezirks-

amt ein Projekt für eine Einreihspur aus.

– Die Beschwerde der Agrargemeinschaft Stribach

gegen die Feststellung als

Gemeindegutsagrarge-

meinschaft

wurde vom Landesverwaltungsgericht

Tirol abgewiesen.

– Die vorübergehende Überschreitung der maximalen

Belegung von 24 Personen beim

Flüchtlingsheim

Görtschach wird vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-

nommen.

– Eine Flüchtlingsfamilie, die bereits den Asylstatus

erhalten hat, wird in der neuen

Wohnanlage

der WE

in der Strassersiedlung eine Wohnung erhalten.

Auch im Widum sind Personen mit Asylstatus

untergebracht.

– Der Bürgermeister informiert vom Vorhaben der

Familie Miglar-Tschapeller in Zusammenarbeit mit

dem SOS-Kinderdorf im Objekt Dölsach 102 un-

begleitete

Flüchtlingskinder

und Jugendliche zu

betreuen. Dies wird Thema bei einer der nächsten

GR-Sitzungen werden.

– Der

Osttiroler Kajakclub

will im Schwimmbad

Dölsach außerhalb des Badebetriebes mit seinen

Jugendlichen trainieren. Der Gemeinderat stimmt

grundsätzlich zu, das Einvernehmen mit dem Bade-

personal ist herzustellen.

– Abschließend berichtet der Bürgermeister von der

netten 100sten Geburtstagsfeier von

Mair (rodale)

Jörg

im Altenheim Lienz.

raumordnung Dölsach

a)

Änderung des ÖrK der Gemeinde Dölsach im

Bereich der Gpn. 103/1, 886 und 887, Änderung

des Flächenwidmungsplanes im Bereich der

Gpn. 103/1 und 886 sowie Erlassung eines Be-

bauungsplanes im Bereich der Gp. 103/1, KG

Görtschach-Gödnach (Andreas Trojer, Johann

Fuchs).

Herr Andreas Trojer will weichenden Kindern einen

Bauplatz zur Verfügung stellen. Die Tochter Waltraud

hat bereits konkrete Bauabsichten. Der Bereich liegt

derzeit außerhalb der Konzeptgrenzen wodurch

nachstehende Änderung des ÖRK der Gemeinde Döl-

sach und des Flächenwidmungsplanes sowie Erlas-

sung eines Bebauungsplanes erforderlich wird.

Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige

Beschlüsse:

1) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 des Tiroler

Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.

56, den von der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.

Griessmann-Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf

vom 8. Juni 2015, Zahl 707s103-1ROK.dwg, über die

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der

Gemeinde Dölsach im Bereich der Grundstücke Nr.

103/1 887 und 886, KG Görtschach-Gödnach, durch

vier Wochen hindurch, und zwar vom 26. Juni bis

einschließlich 27. Juli 2015, zur öffentlichen Einsicht-

nahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen

Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Dölsach vor:

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auf-

grund eines überarbeiteten Entwurfes im Bereich je

einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 103/1, 887 und

886, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Freihalte-

fläche Landschaftsbild (FA) in künftig baulicher Ent-

wicklungsbereich für Hauptnutzung Landwirtschaft

mit Zähler Nr. 14 (L14).

Die Beschreibung des Konzeptplans lautet folgend:

„L14“: Baulicher Entwicklungsbereich auf Gst.

103/1, KG Görtschach-Gödnach, für die Errichtung

von zwei Wohnhäusern weichender Kinder des

Eigentümers als Erbanteil (Erbfolgeregelung) vorge-

sehen. Zur Absicherung des Baulandzwecks wird der

Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung,

welche ein Vergaberecht der Gemeinde Dölsach zu

MITTWOCH, 24. JUNI 2015