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Seite 22

Dölsacher Dorfzeitung

August 2015

c)

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-

reich der Gp. 936, KG Dölsach und der Gp.

1014/4, KG Görtschach-Gödnach (Mag. Hassan

und Eleonora raafat).

Die Eheleute Mag. Hassan und Eleonora Raafat haben

von der Gemeinde Dölsach im Bereich ihres Grund-

stückes zwei Teilflächen im Ausmaß von insgesamt

62 m² erworben. Geplant ist die Vereinigung dieser

Teilflächen mit dem Grundstück Nr. 1014/4, KG Gört-

schach-Gödnach, und die Schaffung einer einheit-

lichen Bauplatzwidmung. Diesbezüglich ist auch eine

KG-Grenzänderung im Gange. Nachstehende Ände-

rung des Flächenwidmungsplanes ist daher erforder-

lich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.

56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz

2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der

Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-

Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 22.

Juni 2015, Zahl 707s936FWP.dwg, über die Änderung

des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach

im Bereich der Grundstücke Nr. 936, KG Dölsach,

und 1014/4, KG Görtschach-Gödnach, durch vier

Wochen hindurch, und zwar vom 26. Juni bis ein-

schließlich 27. Juli 2015, zur öffentlichen Einsicht-

nahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich

des Grundstückes 936, KG Dölsach, sowie einer

Teilfläche des Grundstückes Nr. 1014/4, KG Görtschach-

Gödnach, von derzeit Verkehrsfläche in künftig

„Wohngebiet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011 vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70 Abs.

1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Ent-

wurf entsprechende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Anton und Alberta Ploner, Dölsach 13

Franz Friedrich Schwinger, Göriach 44

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.

Folgende Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Peter Engl, Gödnach 101a

Martha Brandstätter, Görtschach 50

Maria Pichler, Dölsach 227

Klaus Hinterholzer, Dölsach 170

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungs-

werbern eine Förderung zu gewähren.

Folgendes Ansuchen um

photovoltaikförderung

ist

eingelangt:

Werner und Ines Presslaber, Stribach 47

(5,0 kWpeak)

Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-

werber eine Förderung zu gewähren.

Behandlung Zuschreibung/Abschreibung

Öffentliches Gut

a)

Zuschreibung der Teilflächen „12“, „13“, „15“,

„18“ und „33“ zum Öffentlichen Gut Gp. 830/1,

KG Dölsach, sowie Übernahme des neu gebilde-

ten Grundstückes Gp. 943, KG Dölsach, in das

Öffentliche Gut (roland Zojer).

Im Zuge der Übernahme der Grundflächen von Herrn

Roland Zojer östlich des Sportplatzes Dölsach sind

auch einige Teilflächen in das öffentliche Wegenetz zu

übernehmen. Durch die Zuschreibung dieser Teil-

flächen („12“, „13“, „15“, „18“, „33“ sowie Gp. 943)

zum Öffentlichen Gut (Gpn. 830/1 und 943) wird das

neue Gewerbegebiet im sogenannten „Vöstl-Anger“

verkehrsmäßig erschlossen.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-

kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz vom 3. April 2015,

GZ. 5658/2015 werden die Teilflächen „12“, „13“,

„15“, „18“, „33“ im Ausmaß von 297 m² dem

Öffentlichen Gut Gp. 830/1, KG Dölsach (EZ 40), zu-

geschrieben. Ebenso wird das neu gebildete Grund-

stück Nr. 943, KG Dölsach, in das Öffentliche Gut

übernommen. Einstimmiger Beschluss!

Der Bürgermeister informiert über Gespräche im

Planungsverband 36, die die Versorgung des Lienzer

Talbodens mit

Glasfasertechnologie

zum Inhalt hat-

ten.

Die Versorgung mit schnellem Internet bzw. der Auf-

bau einer Breitbandinfrastruktur zählt heute zur zen-

tralen infrastrukturellen Grundausstattung von mo-

dernen Wirtschafts- und Lebensräumen. Namhafte

Fachleute setzten schnelles Internet in seiner Bedeu-