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August 2015

Dölsacher Dorfzeitung

Seite 17

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Dieser Beschluss wurde unter Vorsitz von Vize-Bgm.

Martin Mayerl in Abwesenheit von Bgm. Josef Mair

beraten und gefasst.

c)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gp. 1011/2, KG Görtschach-Gödnach (peter

Mair).

Herr Peter Mair plant seine Gp. 1011/2, KG Gört-

schach-Gödnach, zu teilen und den entstehenden Bau-

platz seiner Tochter zu überschreiben. Diese plant die

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Aufgrund

der schmalen Form des Bauplatzes ist nachstehende

Erlassung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich

erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebau-

ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr.

1011/2, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher und

schriftlicher Darstellung der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom

28. April 2015, Zahl 707s1011-2BBP.dwg, durch vier

Wochen hindurch, und zwar vom 6. Mai bis ein-

schließlich 5. Juni 2015, zur öffentlichen Einsicht-

nahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

d)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gp. 61/1, KG stribach (Josef Gasser).

Herr Josef Gasser plant sein Grundstück 61/1, KG

Stribach, zu parzellieren und die Grundstücke zu ver-

äußern. Dieser Bereich ist bereits als Wohngebiet ge-

widmet. Aufgrund der Größe des Grundstückes ist

nachstehende Erlassung eines Bebauungsplanes er-

forderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebau-

ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 61/1,

KG Stribach, laut planlicher und schriftlicher Dar-

stellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.

Griessmann-Scherzer-Mayr vom 27. April 2015, Zahl

707s61-1BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und

zwar vom 6. Mai bis einschließlich 5. Juni 2015, zur

öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

e)

Beratung über Flächenwidmungsplan im Be-

reich der Gp. 269/1, KG Göriach und Bebau-

ungsplan im Bereich der Gpn. 321/3, 321/2 und

269/1, KG Göriach (Mayerl und Nußbaumer).

Für diesen Bereich wurde bei der letzten GR-Sitzung

die Änderung des Flächenwidmungsplanes und die

Erlassung eines Bebauungsplanes beschlossen. Inner-

halb der Stellungnahmefrist hat Herr Alois Nußbau-

mer schriftlich „Widerspruch“ erhoben und sich gegen

die Beschlussfassung ausgesprochen.

Vize-Bgm. Martin Mayerl erklärt, dass im Vorfeld po-

sitive Gespräche mit Herrn Alois Nußbaumer geführt

wurden und deshalb gegenständliche Änderungen be-

SPRECHTAGE

DES BÜRGERMEISTERS:

Montag von 17.00 bis 19.00 Uhr,

Dienstag bis Donnerstag von 17.00 bis 17.15 Uhr,

Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr.

In dringenden Fällen kann im Gemeindeamt

ein Termin vereinbart werden.

• Information • Information •

Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe der

Dölsacher Dorfzeitung – Ende November 2015.

Redaktionsschluss – 31. Oktober 2015.

Berichte, Beiträge, Leserbriefe usw., die in der

nächsten Ausgabe Aufnahme finden sollen,

können bis Redaktionsschluss im Gemeindeamt

Dölsach abgegeben werden.