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Seite 16

Dölsacher Dorfzeitung

August 2015

Das Protokoll der Sitzung vom 23. März 2015 wird

genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister be-

richtet über folgende Themen:

– Das

schwimmbad

wird heuer am 23. Mai 2015

(Pfingstsamstag) geöffnet. Aufgrund des Umbaues

des Lienzer Schwimmbades wird mit einem erhöh-

ten Besucherandrang gerechnet.

– Die Klage von Herrn Michael Theurl wegen Durch-

leitungsrecht bezüglich

Kraftwerk Debanttal

wurde zu Gunsten der Weggemeinschaft entschie-

den.

– Bezüglich Veranstaltungen im

Tirolerhof

gibt es

immer wieder Probleme mit der Nachbarin wegen

Lärm. Problematisch sind die tiefen Basstöne

(Schallübertragung auch über Mauern). Diesbezüg-

lich muss sich der Gemeinderat in einer der nächsten

Sitzungen damit auseinander setzen.

– Die Schlüsselübergabe bei der

Wohnanlage pfar-

rerfeld

(WE) findet am 6. August 2015 statt.

– Zum

Landesgedenken

wurde den Gemeinderäten

Einladungen verteilt. Der Bürgermeister informiert,

dass am 23. Mai in Dölsach am Ederplan eine dies-

bezügliche Gedenkfeier geplant ist.

raumordnung Dölsach

a)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gpn. 103/1 und 886, KG Görtschach-Göd-

nach (Andreas Trojer und Johann Fuchs).

Für diesen Bereich wurde kürzlich der Flächenwid-

mungsplan geändert. Die Bauwerber wollen auf einen

der entstehenden Bauplätze ein Einfamilienwohnhaus

errichten. Aufgrund der Hanglage wird die Errichtung

von Nebengebäuden in den Abstandsflächen er-

schwert. Nachstehende Erlassung eines Bebauungs-

planes für diesen Bereich ist daher erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf über die Änderung des Bebau-

ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 103/1 und

886, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher und

schriftlicher Darstellung der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom

16. April 2015, Zahl 707s103-1BBP.dwg, durch vier

Wochen hindurch, und zwar vom 8. Mai bis ein-

schließlich 8. Juni 2015, zur öffentlichen Einsicht-

nahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

b)

Erlassung eines Bebauungsplanes und eines er-

gänzenden Bebauungsplanes im Bereich der

Gpn. 222/4 und 222/5, KG Dölsach (Johann und

Markus Mair).

Herr Markus Mair plant die Errichtung eines Lager-

gebäudes in den Abstandsflächen auf seiner Gp.

222/5, KG Dölsach. Da er durch diese Maßnahme

mehr als 15 % in den Abstandsflächen verbaut, wird

nachstehende Erlassung eines Bebauungsplanes für

diesen Bereich erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes und er-

gänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grund-

stücke Nr. 222/4 und 222/5, KG Dölsach, laut

planlicher und schriftlicher Darstellung der Architek-

tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-

Mayr vom 27. April 2015, Zahl 707s222-4EBP.dwg,

durch vier Wochen hindurch, und zwar vom 6. Mai bis

einschließlich 5. Juni 2015, zur öffentlichen Ein-

sichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes und des ergänzenden

Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

GEMEINDERATSSITZUNGEN

MONTAG, 4. MAI 2015