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den Flächen der Gp. 291/1 und 291/6, KG Unterassling

(abzüglich Fläche Trafostation und Fläche für Gemeindestra-

ße) an die Fa. Theurl Holzindustrie GmbH um € 35,— je m² zu

verkaufen. Gleichzeitig wird die grundbücherliche Durchfüh-

rung der noch zu erstellenden Teilungsurkunde beschlossen.

Zusätzlich wird beschlossen, dass das Grundstück analog § 11

Abs. 2 TGVG innerhalb von 20 Jahren bebaut werden muss.

Sollten die Grundstücke durch die THI GmbH nicht bebaut

werden wird vereinbart, dass eine Veräußerung der unbebau-

ten Grundstücke durch die Einverleibung eines Vorkaufsrech-

tes der Gemeinde Assling unterbunden werden soll. Die der-

zeit auf den Grundstücken von der Gemeinde gelagerten

Materialien werden bis zum Frühjahr 2017 durch die Gemein-

de entfernt.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der

Firma Theurl Holzindustrie GmbH um Festlegung eines

Wassertarifes für die Raumbefeuchtung

Die Fa. Theurl Holzindustrie GmbH hat betreffend der Nut-

zung von Wasser für die Raumbefeuchtung einen Antrag auf

Festsetzung eines Wassertarifes gestellt. Es gibt keinen ähn-

lichen Fall, lediglich die Fa. Brüder Unterweger GmbH hat

2004 einen Antrag gestellt, das Kühlwasser in der Produktion

zum Brunnentarif zu beziehen.

Nach eingehender Beratung wird beschlossen, der Theurl

Holzindustrie GmbH für das Wasser der Raumbefeuchtung

den Brunnentarif zu verrechnen. Diese Vereinbarung gilt bis

auf weiteres und ist von beiden Seiten jederzeit kündbar. Die

Versorgung der Anlage mit Trinkwasser kann nur erfolgen,

wenn die Versorgung mit Trink-, Nutz- und Löschwasser für

das Versorgungsgebiet in Thal-Wilfern nicht beeinträchtigt

wird. Die Kostenanpassung des Brunnentarifes erfolgt jährlich

durch Indexierung.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke

138/2 und 309/1, KG Thal, - Elektrowerk Assling

Geplant ist die Errichtung einer Außentreppe beim bestehen-

den Krafthaus in Thal-Aue. Das Krafthaus steht auf Grund-

stück .112, der geplante Zubau auf Grundstück 138/2. Damit

ist die Änderung der Grundstücksgrenzen und die Herstellung

einer einheitlichen Widmung notwendig. Die Auflage der

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich zweier

Teilflächen des Grundstückes 138/2, KG Thal, von derzeit

Freiland nach § 41 in künftig Sonderfläche Kraftwerk nach §

43 sowie im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 309/1,

KG Thal, von derzeit Sonderfläche Kraftwerk nach § 43 in

künftig Freiland nach § 41, alle TROG 2016, LGBl. 101/2016,

wird beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des

Gst. 261, KG Dörfl - Hainzer Oswald

Geplant ist die Errichtung eines neuen Wirtschaftsgebäudes.

Die Baufluchtlinie liegt teilweise außerhalb der Baulandgren-

ze. Da es sich um eine bestehende Hofstelle handelt und der

Standort unmittelbar an das bestehende Hofgebäude angrenzt

und hinsichtlich des bestehenden Hofverbandes und der

Erschließung die bestmöglichste Anordnung darstellt, ist die

Überschreitung im Sinne des gültigen örtlichen Raumord-

nungskonzeptes zulässig. Die Situierung ergibt sich unter

Berücksichtigung der erforderlichen Erschließung.

Im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 261 gilt ein all-

gemeiner Bebauungsplan aus dem Jahr 1998. Damals bestand

die Verpflichtung, für Bauland und Sonderfläche flächendek-

kend allgemeine und ergänzende Bebauungspläne zu erlassen.

Seit 01.07.2011 sind die Bebauungspläne im TROG neu gere-

gelt. Von der flächendeckenden Bebauung wurde Abschied

genommen. Die Übergangsfrist für die Überführung des allge-

meinen Bebauungsplanes ist abgelaufen, die festgelegte

Geschoßflächendichte im TROG nicht mehr definiert. Raum-

ordnerische Begründung für einen Bebauungsplan im gegen-

ständlichen Bereich gibt es keine. Deshalb wird empfohlen,

den gegenständlichen allgemeinen Bebauungsplan aus dem

Jahr 1998 aufzuheben.

Die Auflage der Änderung des Flächenwidmungsplanes im

Bereich des Gst 261 KG 85010 Dörfl von Freiland § 41 in

Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) sowie die Aufhe-

bung des allgemeiner und ergänzender Bebauungsplanes im

Bereich des Gst 261 KG Dörfl, GR 15.12.1998, VO-Prüfung

29.06.1999, Zl. Ve1-546-705/45, wird beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines

Bebauungsplanes im Bereich der Gste. 38/18, 38/19, 38/46

und 38/48, KG Unterassling - Fuchs Andreas

Geplant ist die Errichtung eines Wintergartens im Süden des

Doppelhauses des Andreas Fuchs und Christian Weis auf

Grundstück 38/19. Im gegenständlichen Bereich gilt ein allge-

meiner und ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum vom

24. Mai 2002. Dieser legt auf den Grundstücken 38/19 und

39/46 (Doppelhaus) die Bebauungsdichte höchst mit 0,5 fest.

Durch den geplanten Zubau wird die Bebauungsdichte über-

schritten. Damit führt das Bauvorhaben zu einem Widerspruch

zum gültigen Bebauungsplan. Dieser legt aufgrund der dama-

ligen Vorgaben im TROG nicht die Mindestinhalte nach

TROG 2016 fest. Deshalb wird empfohlen, den Planungsbe-

reich entsprechend dem gültigen allgemeinen und ergänzen-

den Bebauungsplan auf die Grundstücke 38/18, 38/46 und

38/48 auszudehnen. Dies wird damit begründet, dass im

Bereich der Grundstücke 38/18 und 38/48 das 0,4-fache der

Höhe jeden Punktes, mindestens 3,0 m gilt, auch zwischen den

Grundstücken 38/19 und 38/46 zu Grundstück 38/18 bzw.

38/48. Da die Festlegung auf den Grundstücken 38/18, 38/19

und 38/46 in Anspruch genommen worden ist, nicht jedoch

auf Grundstück 38/48, wird die Festlegung beibehalten, um

keine Ungleichbehandlung zu erhalten. Zudem gilt auf den

Grundstücken 38/19 und 38/46 die gekuppelte Bauweise und

die Baufluchtlinien folgen den Baukörpern. Diese speziellen

Festlegungen werden beibehalten, lediglich auf die Bebau-

ungsdichte höchst wird verzichtet, da die bestehende Bebau-

ung nur noch auf Grundstück 38/48 größere Zubauten ermög-

licht und daraus aufgrund der Topographie keine Beeinträchti-

gung des Orts- und Straßenbildes erwartet wird. Die Auflage

des Entwurfes über die Änderung des Bebauungsplanes wird

beschlossen.

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12/2016

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