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Seite 10

12/2016

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung von

Konditionen für Darlehenskonten der Gemeinde Assling

Die Raiffeisenbank Sillian hat informiert, dass mit 01.10.2016

die Zinssatzbindungen bei den Darlehen für die Errichtung

Feuerwehrhaus Klausen und Ankauf KLF sowie Baugründe

Sonnenhang auslaufen. Für beide Konten wurden folgende

Konditionen angeboten:

halbjährliche Anpassung an den 6-Monats-EURIBOR + 0,76

%-Punkte; Berechnungsbasis: vorletzter Tagessatz vor Beginn

einer Zinsperiode; kaufmännische Rundung auf volle 0,01 %-

Punkte

Sollte der vereinbarte Indikator (6-Monats-EURIBOR) den

Wert von 0% unterschreiten, so gilt für den Zeitraum der

Unterschreitung für die Zinsanpassung ein Indikatorwert von

0% als vereinbart.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Zinssatzbindun-

gen bei den genannten Darlehenskonten jeweils bis zum Lauf-

zeitende zu den o.a. Konditionen abzuschließen.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der

Müllgebührenordnung der Gemeinde Assling

Die Aufsichtsbehörde hat hingewiesen, dass die Bestimmung

des § 3 der Müllgebührenordnung hinsichtlich der Bemes-

sungsgrundlage des Mindestvolumens nicht den gesetzlichen

Vorgaben entspricht und dementsprechend abzuändern ist.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende Änderung

der Müllgebührenordnung:

§ 3 Abs 1 a):

Die Bemessungsgrundlage für die Vor-

schreibung der Grundgebühr bildet das Mindestvolumen, wel-

ches sich aus § 4 Abs. 7 bis 17 der Müllabfuhrordnung ergibt.

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines

Passive-Sharing-Nutzungsvertrages mit der Innsbrucker

Kommunalbetriebe AG

Wie schon mit UPC und

tirol.net

müsste nun auch mit der

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG ein Vertrag für die LWL-

Leerrohr Infrastruktur abgeschlossen werden. Sämtliche Ver-

träge sind noch nicht unterzeichnet, da einige Vertragsdetails

(Kosten der Endprodukte, etc.) noch zu klären sind. Es wäre

jedoch sinnvoll, dass auch dieser Vertrag grundsätzlich vom

Gemeinderat genehmigt und die Festlegungen der Details mit

UPC,

tirol.net

und IKB an den Gemeindevorstand delegiert

wird, damit dann eine rasche Entscheidung getroffen werden

kann. Dies wird einstimmig beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die eingebrachte

Stellungnahme zur Änderung des Flächenwidmungsplanes

im Bereich des Gst. 272, KG Kosten (Herol), Beharrungs-

beschluss

In der Sitzung vom 24.05.2016 wurde die Auflage der Flä-

chenwidmungsänderung beschlossen. Innerhalb der Auflage-

frist ist eine Stellungnahme des Liegenschaftsbeauftragten der

Barmherzigen Schwestern, Herrn DI Falch, eingelangt ist. Der

Gemeinderat fasst in dieser Angelegenheit einen Beharrungs-

beschluss. (Mit Schreiben vom 23.09.2016 hat DI Falch die

Stellungnahme vollinhaltlich zurückgezogen und hingewie-

sen, dass die Liegenschaft mittlerweile verkauft wurde.)

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 232,

242 und .34, KG Schrottendorf

Geplant ist die Errichtung eines Hackschnitzellagers für drei

Landwirte in Kolbenhaus. Im gegenständlichen Bereich

bestanden bis Ende der 1960-er Jahre zwei Hofstellen, welche

abgesiedelt worden sind. Positive Stellungnahmen der Agrar

Lienz und der Wildbach- und Lawinenverbauung liegen vor.

Die Auflage der geplanten Flächenwidmungsänderung wird

beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der

Firma Theurl Holzindustrie GmbH um Festlegung eines

Wassertarifes für die Raumbefeuchtung

Die THI hat Raumbefeuchter, die Wasser zerstäuben und

damit die Luftfeuchtigkeit auf konstant 50% halten sollen, im

Einsatz und möchte dafür keine laufenden Kanalgebühren

mehr zahlen. Aufgrund fehlender Unterlagen wird dieser

Tagesordnungspunkt in einer der folgenden Sitzungen behan-

delt.

Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen der

Pfarre um Überbauung von Öffentlichem Gut im Bereich

der Josefskapelle in Thal-Aue, Gp. 301/4, KG Thal.

Auf der Gp 301/4, KG Thal, soll ein Vordach beim Eingangs-

bereich der St. Josef Kapelle (Außenabmessungen ca. 3,25 m²)

errichtet werden. Um Genehmigung durch das Bundesdenk-

malamt wurde bereits angesucht.

Die o.g. Überbauung öffentlichen Gutes wird vorbehaltlich

einer positiven Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes

genehmigt.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Mag.

Michael Unterweger betreffend Grunderwerb aus öffent-

lichen Gut Gp. 164/18 KG Thal

Das Garagengebäude soll erweitert werden und für die zweite

Wohnung durch den Zubau eine eigene Zufahrt entstehen. Für

die Errichtung dieser Zufahrt müsste aus dem Öffentlichen

Gut eine noch genau zu vermessende Teilfläche von ca. 81 m²

gekauft werden. Außerdem wäre zur Umsetzung des Bauvor-

habens die Gestattung der Zufahrt auf die Gemeindestraße

nötig.

Der Gemeinderat beschließt, die im Lageplan gekennzeichne-

te Teilfläche der Gp. 164/18 KG Thal im Ausmaß von ca. 81

m² an Herrn Mag. Michael Unterweger zu verkaufen. Sollte

für das Teilstück eine Widmung für Gemeingebrauch vorlie-

gen, wird diese mit diesem Beschluss aufgehoben. Gleichzei-

tig wird die grundbücherliche Durchführung genehmigt. Die

Kosten einer allfälligen Vertragserrichtung, Vermessung

sowie grundbücherlichen Durchführung gehen zu Lasten des

Käufers.

Weiters wird die Zufahrt im Bereich des schraffierten Berei-

ches im Lageplan in die Gemeindestraße gestattet. Die durch

das Bauvorhaben allfällig notwendig werdenden Sicherungs-

maßnahmen des Gemeindestraßenkörpers sind auf Kosten des

Antragstellers zu erledigen. Eine schriftliche Gestattung in

Verbindung mit einem Lageplan über den tatsächlichen Ver-

lauf der Zufahrt ist im Zuge des Bauverfahrens mit den not-

wendigen Vorschreibungen des Sachverständigen zu erstellen

und zu genehmigen.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der

Fortsetzung von Seite 9: Aus dem Gemeinderat

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