Previous Page  12 / 44 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 12 / 44 Next Page
Page Background

Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der

Hebesätze für Steuern, Gebühren und Beiträge, Entgelte

sowie der Mietzinse für die von der Gemeinde vermieteten

Wohnungen für 2017

Die Steuern, Gebühren, Umlagen, Beiträge und die übrigen

Abgaben der Gemeinde ab 01.01.2017 bzw. laut Angabe wer-

den mit folgenden Hebesätzen (Sätze inkl. Ust.) festgesetzt:

Bei den

Erschließungskosten

wird die Rückvergütung (bis-

her 25% lt. GR-Beschlüssen aus 17.08.2005, 25.04.2006 und

11.12.2012) folgende Änderung, gültig ab 01.01.2017,

beschlossen:

Der

Rückvergütung der Erschließungskosten

wird eine

Energiebasisförderung von 10% zugrunde gelegt, und kann

ebenso 25 % erreichen, wenn folgende Kriterien erfüllt wer-

den:

Energiebasisförderung: 10%

Heizwärmebedarf max. 25 kWh/m²a: 5%

Verwendung ökologischer Dämmstoffe: 5%

Umstellung/Einbau Heizsystem auf Basis erneuerbare Energien: 5%

Die alte Regelung der Rückerstattung (generell 25%, bei Vor-

lage aller notwendigen Unterlagen) wird noch für Bauvorha-

ben angewendet, deren Baubescheid die Rechtskraft noch bis

31.12.2016 erreicht.

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf der

Grundstücke 291/6 und 291/1, beide jeweils KG Unterass-

ling an die Firma Theurl Holzindustrie GmbH

Die Fa. Theurl Holzindustrie GmbH möchte die beiden

Grundstücke 291/6 und 291/1 KG Unterassling (westlich der

Fa. Metek) kaufen. Da sich auf Gst 291/6 eine Trafostation des

EWA befindet, muss zuerst diese Teilfläche an das EWA ver-

kauft werden. Weiters muss sicher gestellt sein, dass die

Gemeindestraße am westlichen Ende der Gp. 291/1 eine Min-

destbreite aufweist, damit eine LKW-Begegnung und damit

eine Erschließung des Gewerbegebietes Mittewald gewährlei-

stet ist. Für diese Verkehrsplanung wird das Büro Bodner

beauftragt. Die dann verbleibende Fläche der beiden Grund-

parzellen kann der THI GmbH um € 35,— je m² verkauft wer-

den.

Es wird beschlossen, dem EWA die Teilfläche für den Betrieb

der Trafostation aus dem Gst 291/6 um € 35,00/m² zu verkau-

fen. Weiters wird beschlossen, die beiden noch zu vermessen-

Seite 12

12/2016

Fortsetzung nächste Seite

Aus dem Gemeinderat

Beschlüsse der Sitzung vom 15.11.2016

Übertragungsfehler vorbehalten