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Seite 14

12/2016

Volksbegehren „Gegen TTIP/CETA“

Eintragungsverfahren

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gste. 580/1 und

580/2, KG Bannberg - Mair Anton

Geplant ist die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück

580/2. Dafür soll der Bauplatz um ca. 7,79 m Richtung Osten

vergrößert werden. Die Erweiterung berücksichtigt einen

erforderlichen Grenzabstand für den Carport von 4,0 m. Da die

Zufahrt von Norden (bergseitig) erfolgt, kann der Carport

nicht in den Grenzabständen errichtet werden, weil die höchst-

zulässige mittlere Wandhöhe von 2,80 m nicht eingehalten

werden kann. Für das Grundstück 580/1 gibt es eine Bebau-

ungsstudie – gültige Variante 2b-4 vom 23.07.2008. Diese

sieht östlich des Grundstückes 580/2 zwei weitere Bauplätze

vor sowie eine Verlängerung des Erschließungsweges nörd-

lich des Grundstückes 580/2 bis zum Weg auf Grundstück

581/8. Diese Bebauungsstudie ist Basis für die Festlegung des

baulichen Entwicklungsbereichs im örtlichen Raumordnungs-

konzept. Die nunmehr geplante Änderung der Grundstücks-

grenzen laut Teilungsvorschlag 2 von Vermessung Rohracher,

GZl. 7967/2008, File 7967-08TV2 würde den Verlust eines

Bauplatzes bedeuten, was einer zweckmäßigen und Boden

sparenden Bebauung des Bereichs widersprechen würde.

Da der Bedarf für den geplanten Carport begründbar ist, ande-

rerseits die Umsetzung der Bebauungsstudie dadurch nicht

wesentlich erschwert werden soll, wird vorgeschlagen, die

Ausweitung des Grundstückes 580/2 zu minimieren und einen

Bebauungsplan zu erlassen, in dem eine Höhenlage festgelegt

wird. Damit kann der Carport an der Grundstücksgrenze situ-

iert werden, wodurch die Erweiterung des Grundstückes 580/2

wesentlich kleiner ausfallen kann. Damit wird die Boden spa-

rende Bebauung sichergestellt. Deshalb wird eine verkleinerte

Fläche als Planungsbereich definiert. Das setzt jedoch die

Erlassung eines Bebauungsplanes voraus.

Die Auflage der Änderung des Flächenwidmungsplanes im

Bereich des Gst 580/1 KG 85006 Bannberg von Freiland § 41

in Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40 (5) und im Bereich

des Gst 580/2 KG 85006 Bannberg von Landwirtschaftliches

Mischgebiet § 40 (5) in Freiland § 41 wird beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines

Bebauungsplanes im Bereich der Gste. 580/2 und 580/1,

KG Bannberg - Mair Anton

Wie im Punkt vorhin erwähnt, ist die Erlassung eines Bebau-

ungsplanes notwendig, daher wird die Auflage beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung über die Projektteilnahme

der Gemeinde Assling am grenzübergreifenden Austausch

von Kindergartenpädagoginnen

Kindergartenleiterin Edith Lanser und Gina Streit vom RMO

haben einen Antrag betreffend die Ausrichtung eines Austau-

sches mit Kindergartenpädagoginnen aus Südtirol im Rahmen

eines INTERREG–Projektes gestellt. Die Gesamtkosten

belaufen sich auf ca. € 10.000,— bis € 12.000,— und würden

zu 85 % durch die EU gefördert. Die verbleibenden 15 % sind

durch das Land Südtirol und durch die Gemeinde Assling zu

tragen, wobei auf die Gemeinde etwa € 750,00 entfallen wür-

den. Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde am Pro-

jekt teilnimmt und die Kosten von ca. € 750,00 übernimmt.

Fortsetzung von Seite 13: Aus dem Gemeinderat

Stimmberechtigte können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraums

(23.01.2017 bis einschließlich 30.01.2017) in den Text des Volksbegehrens Ein-

sicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch

einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste

erklären.

Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staats-

bürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz

haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (30. Jänner 2017) das

16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht aus- geschlossen sind.

Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benöti-

gen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.

Die Eintragungslisten liegen im Gemeindeamt Assling auf:

Montag, 23.01.2017, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag, 24.01.2017, von 08:00 bis 20:00 Uhr

Mittwoch, 25.01.2017, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag, 26.01.2017, von 08:00 bis 20:00 Uhr

Freitag, 27.01.2017, von 08.00 bis 16.00 Uhr

Samstag, 28.01.2017, von 08:00 bis 10:00 Uhr

Sonntag, 29.01.2017, von 08:00 bis 10:00 Uhr

Montag, 30.01.2017, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Bgm. Bernhard Schneider, MBA

Anmeldung

Kindergarten

Die Anmeldefrist für einen Kinder-

gartenplatz in den Asslinger Kin-

dergärten beginnt am 02. Jänner

und läuft bis 15. März 2017.

Anmeldeformulare

stehen unter

www.assling.at

zum Download zur

Verfügung bzw. liegen im Gemeinde-

amt auf. Zur Einschreibung werden

dann nur die angemeldeten Kinder

eingeladen (jene Kinder, die den Kin-

dergarten schon besuchen, brauchen

nicht mehr angemeldet werden!).