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FODN - 71/01/2019

INFORMATION AUS DER GEMEINDE

Von Gemeinde Kals am Großglockner

D

as Europäische Parlament ver-

tritt alle Bürgerinnen/Bürger der

EU-Mitgliedstaaten und hat weit-

reichende Befugnisse, wie z.B. die Mit-

wirkung an der Gesetzgebung in der EU

oder demokratische Kontrollrechte in

Bezug auf die EU-Institutionen.

Kurz die wichtigsten Wahlinfos

Wer ist in Kals wahlberechtigt?

Österreichische StaatsbürgerInnen

mit Hauptwohnsitz in unserer Ge-

meinde bzw. in der Europa-Wähle-

revidenz eingetragene EU-Bürge-

rInnen mit Hauptwohnsitz in unserer

Gemeinde

Wer am Wahltag 16 Jahre alt ist

Wer nicht vom Wahlrecht ausge-

schlossen ist

Wer am Stichtag (12.3.2019) in der

Europa-Wählerevidenz unserer Ge-

meinde geführt wird (Auslandsöster-

reicher)

Wahllokal Gemeinde Kals

Gemeindeamt Haus de calce, bar-

rierefrei, am Wahltag geöffnet von

08:00 – 14:00 Uhr

Wahlkartenantrag - was muss enthalten

sein?

Schriftlich oder mündlich (persön-

lich!) im Gemeindeamt, nicht aber

am Telefon! Das heißt auch, dass

nicht eine Person im Gemeindeamt

erscheint und für die ganze Familie

die Wahlkarten mitnehmen kann

– außer, er kann von allen Famili-

enmitgliedern einen

vollständig

ausgefüllten und

unterschriebenen

Antrag

samt

Passnummer/Passkopie

mitbringen.

Wichtig:

Es muss auch

der Bote, dem die Wahlkarte mitge-

geben werden soll, angegeben sein!

Angabe des Grundes der Verhinde-

rung

Es gelten zB Ortsabwesenheit, Bett-

lägrigkeit, Arbeit, etc.

Bitte darauf achten, dass der Antrag

wirklich vollständig ausgefüllt ist:

Ansonsten muss ein Verbesserungs-

auftrag erteilt werden, was zur Ver-

zögerung der Zustellung führen kann.

Wie wird die Wahlkarte zugestellt?

Eingeschrieben, außer bei Antrag

mit qualifizierter Elektronischer Sig-

natur ober beim Wahlkartenabo.

Das heißt, wenn bei der Abgabestel-

le niemand angetroffen wird, kommt

der Brief zum nächsten Postpartner

und muss dort abgeholt werden! Des-

halb empfehlen wir die persönliche

Abholung im Gemeindeamt oder die

Zustellung durch Boten, falls nicht

gewährleistet ist, dass die Wahlkarte

zu Hause abgegeben werden kann.

Was mache ich, wenn ich eine Wahlkarte

beantragt habe, dann aber trotzdem am

Wahltag daheim bin?

Hier empfehlen wir die Briefwahl

wie geplant durchzuführen. Die ver-

Mit der Europawahl werden alle fünf Jahre die österreichischen Mitglieder des Europäischen

Parlaments gewählt. Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandi-

dierende Partei abgegeben wird. Österreich ist derzeit durch 18 Mitglieder (von insgesamt

751) im Europäischen Parlament vertreten.

schlossene Wahlkarte kann gegebe-

nenfalls auch noch am Wahltag im

Wahllokal (auch durch einen Boten)

abgegeben werden, falls sich die Zu-

stellung per Post nicht mehr ausge-

hen sollte.

Wo werden die Wahlkarten ausgezählt?

In der Bezirkswahlbehörde, sprich

BH Lienz, deshalb ist auch der Ein-

wurf in den Gemeindebriefkasten

nicht zulässig! Die verschlossene

Wahlkarte bitte zur Post bringen

(portofrei), sie wird der BH Lienz

zugestellt.

Zu beachten:

Identitätsausweis (Pass/Personalaus-

weis) am Wahltag nicht vergessen!

Bei Wahlkartenantrag:

vollständig

ausfüllen.

Voraussichtlich werden die Wahlkar-

ten am 2. Mai geliefert und können

dann ausgestellt werden, ein Antrag

kann schon jetzt gestellt werden.

Bei Fragen:

Anruf im Gemeindeamt

oder Mail an

gemeindeamt@kals.at

.

Ein herzlicher Dank gilt der Wahl-

kommission, die für einen geordneten

Ablauf der Wahl sorgt. Wir freuen uns

über eine hohe Wahlbeteiligung.