Previous Page  9 / 88 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 88 Next Page
Page Background

FODN - 71/01/2019

9

AUS DEM GEMEINDERAT

Änderung und Auflage eines Entwurfs für einen Bebau-

ungsplan der Grundstücke 4351, 4352 und 4354, KG Kals, Be-

schluss einstimmig.

(107) im Bereich des Gst. 3990, KG Kals, Ködnitz

Das gegenständliche Grundstück wurde um eine Teilfläche

des Grundstücks 4579, KG. Kals am Großglockner, vergrößert.

Auf dem Grundstück 4579, KG. Kals am Großglockner, gilt

ein Bebauungsplan mit Plandatum 5.3.2015, damals noch für

die Grundstücke 3987 und .816, KG. Kals am Großglockner.

Das Grundstücks 3990, KG Kals wurde für die Errichtung

von Zubauten vergrößert. Auf der dafür angekauften Fläche (4

m²) liegt ein Bebauungsplan und soll dieser aufgehoben wer-

den.

Auf der gesamten Fläche soll eine weitere Wohneinheit ent-

stehen, was grundsätzlich raumordnerisch begrüßt wird, da

kein zusätzliches Bauland verbraucht wird, der bauliche Be-

stand langfristig genutzt wird.

Aufhebung des Grundstück 4579 KG Kals am Großglockner

im Bereich jener Teilfläche, welche zwischenzeitlich eine Teil-

fläche des Grundstücks 3990, KG. Kals am Großglockner, ist.

Beschluss einstimmig.

(108) im Bereich des Gst. 3853/1 u. 3853/4, KG Kals, Großdorf

Geplant ist die Erweiterung des Gasthauses auf Grundstück

3853/4, KG. Kals am Großglockner. Dabei ist vorgesehen,

den Eingangsbereich im Südwesten zu überdachen und den

Gastraum bzw. die Terrasse Richtung Südosten zu vergrößern.

Dabei handelt es sich um ein begehbares Dach, da darunter

Lagerräume untergebracht sind bzw. auch in der Erweiterung

werden.

Für diese Baumaßnahmen wird das Grundstück um 101 m²

Richtung Südosten erweitert. Dort wird eine Wegfläche zur

Erschließung der westlich angrenzenden Flächen vorgesehen.

Dazu wird auch der Grenzverlauf an der südlichen Ecke des

Grundstücks 3853/4 verändert, um einen entsprechenden Ein-

fahrtsbereich bzw. eine angepasste Wegbreite zu erhalten.

Im Bereich des derzeitigen Grundstücks 3853/4, KG. Kals

am Großglockner, gilt ein allgemeiner und ergänzender Be-

bauungsplan mit Plandatum vom 14.4.2009. Dieser legt Rich-

tung Westen eine Straßenfluchtlinie und eine Baufluchtlinie

fest. Neben der offenen Bauweise wird eine Höhenlage fest-

gelegt.

Die Änderung der Grundstücksgrenzen ist Voraussetzung

für die geplanten Baumaßnahmen, die geänderte Bauplatz-

größe in einem Bebauungsplan festzulegen (künftige Grund-

stücksgrenze 1.207m²). Aufgrund des Geländeverlaufs hält der

geplante Zubau die mittlere Höhe von 2,80m nicht ein, was

aber durch die festgelegte Höhenlage baurechtlich nicht erheb-

lich ist. In Hinblick auf die bauliche Gesamtentwicklung ist

allerdings die Festlegung einer Straße im Südosten wichtig,

weshalb der Abstand Richtung Süden durch Baufluchtlinie

festgelegt wird. Die Höhenlage wird zur Berechnung der er-

forderlichen Grenzabstände Richtung Osten beibehalten (be-

reits im Bestand erforderlich).

Die Baufluchtlinie im Südosten wird als gestaffelte Bau-

fluchtlinie festgelegt. Die festgelegten, höchstzulässigen

Wandhöhen beziehen sich auf das bestehende Gelände, nicht

auf die Höhenlage. Die zulässige Wandhöhe der vorderen

Baufluchtlinie, welche einen minimalen Abstand zur Straßen-

fluchtlinie von 60cm festlegt, berücksichtigt eine Brüstung mit

einer Windschutzverglasung.

Durch die festgelegte Abstufung wird das Erscheinungsbild

des hohen, einzeln stehenden Gebäudes Richtung Südosten in

der Landschaft verträglicher. Richtung Norden soll, im Falle

einer Bebauung langfristig eine Einbettung in den Siedlungs-

raum erfolgen. Der Blick von Südwesten ist lediglich bei Ar-

beiten am Feld oder für Skifahrer relevant, wobei dort eine

andere Hauptblickrichtung gegeben ist (Richtung Talstation

der EUB).

Änderung und Auflage eines Entwurfs für einen Bebau-

ungsplan im Bereich des Grundstücks 3853/4, KG Kals a. Gr.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung zu Übernahme

Interessentenbeiträge FWP Kalsertal 2019

Bgm.in

Erika Rogl berichtet über die Projektüberprüfung

Kalsertal FWP 2019 welche am 27.02.2019 im Gemeindeamt

stattgefunden hat. Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von

425 ha. Konkrete Maßnahmenplanung werden für die Maß-

nahmenflächen definiert, MNFl. I, oberhalb Siedlungsgebiet

mit starker Hangneigung mit 108 ha, Dringlichkeit 1, MNFl.

II, oberhalb L 26 Kalser Straße und starker Hangneigung 179

ha und Dringlichkeit 2, und MNFL. III entwaldet weder Sied-

lungsgebiet noch Straße mit 138 ha und Dringlichkeitsstufe 3.

Die detaillierte Beschreibung der Maßnahmen wurden in ei-

nem Technischen Bericht beschrieben. Die Gesamtbaukosten

sind wie folgt gegliedert:

OG 01: Allgemeine Bauausgaben

1.715.595,00 EUR

OG 02: Forstliche Maßnahmen

6.541.750,00 EUR

OG 03: Forsttechnische Maßnahmen

5.509.600,00 EUR

OG 04: Lana Steinschlag-/Lawinenschutz 427.000,00 EUR

OG 05: Arnig Steinschlagschutz

389.800,00 EUR

OG 06: Niederarnig Steinschlagschutz

177.540,00 EUR

OG 07: Oberhaslacher Steinschlag-

und Lawinenschuutz

88.080,00 EUR

OG 08: Regie / Unvorhersehbares

2.150.635,00 EUR

Gesamtsumme

17.000.000,00EUR

Das öffentliche Interesse liegt im Schutz der besiedelten

Bereiche samt Infrastruktur der Gemeinde Kals am Groß-

glockner begründet. Das Projektziel liegt in der Erhöhung der

Sicherheit der Bevölkerung, der Infrastruktur und Gebäuden

sowie der Landesstraße vor schadbringenden Einwirkungen

durch Lawinen und Steinschläge nach dem Windwurfereignis

vom 29./30.10.2018. Die Maßnahmen bilden eine Kombination