FODN - 71/01/2019
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AUS DEM GEMEINDERAT
Änderung und Auflage eines Entwurfs für einen Bebau-
ungsplan der Grundstücke 4351, 4352 und 4354, KG Kals, Be-
schluss einstimmig.
(107) im Bereich des Gst. 3990, KG Kals, Ködnitz
Das gegenständliche Grundstück wurde um eine Teilfläche
des Grundstücks 4579, KG. Kals am Großglockner, vergrößert.
Auf dem Grundstück 4579, KG. Kals am Großglockner, gilt
ein Bebauungsplan mit Plandatum 5.3.2015, damals noch für
die Grundstücke 3987 und .816, KG. Kals am Großglockner.
Das Grundstücks 3990, KG Kals wurde für die Errichtung
von Zubauten vergrößert. Auf der dafür angekauften Fläche (4
m²) liegt ein Bebauungsplan und soll dieser aufgehoben wer-
den.
Auf der gesamten Fläche soll eine weitere Wohneinheit ent-
stehen, was grundsätzlich raumordnerisch begrüßt wird, da
kein zusätzliches Bauland verbraucht wird, der bauliche Be-
stand langfristig genutzt wird.
Aufhebung des Grundstück 4579 KG Kals am Großglockner
im Bereich jener Teilfläche, welche zwischenzeitlich eine Teil-
fläche des Grundstücks 3990, KG. Kals am Großglockner, ist.
Beschluss einstimmig.
(108) im Bereich des Gst. 3853/1 u. 3853/4, KG Kals, Großdorf
Geplant ist die Erweiterung des Gasthauses auf Grundstück
3853/4, KG. Kals am Großglockner. Dabei ist vorgesehen,
den Eingangsbereich im Südwesten zu überdachen und den
Gastraum bzw. die Terrasse Richtung Südosten zu vergrößern.
Dabei handelt es sich um ein begehbares Dach, da darunter
Lagerräume untergebracht sind bzw. auch in der Erweiterung
werden.
Für diese Baumaßnahmen wird das Grundstück um 101 m²
Richtung Südosten erweitert. Dort wird eine Wegfläche zur
Erschließung der westlich angrenzenden Flächen vorgesehen.
Dazu wird auch der Grenzverlauf an der südlichen Ecke des
Grundstücks 3853/4 verändert, um einen entsprechenden Ein-
fahrtsbereich bzw. eine angepasste Wegbreite zu erhalten.
Im Bereich des derzeitigen Grundstücks 3853/4, KG. Kals
am Großglockner, gilt ein allgemeiner und ergänzender Be-
bauungsplan mit Plandatum vom 14.4.2009. Dieser legt Rich-
tung Westen eine Straßenfluchtlinie und eine Baufluchtlinie
fest. Neben der offenen Bauweise wird eine Höhenlage fest-
gelegt.
Die Änderung der Grundstücksgrenzen ist Voraussetzung
für die geplanten Baumaßnahmen, die geänderte Bauplatz-
größe in einem Bebauungsplan festzulegen (künftige Grund-
stücksgrenze 1.207m²). Aufgrund des Geländeverlaufs hält der
geplante Zubau die mittlere Höhe von 2,80m nicht ein, was
aber durch die festgelegte Höhenlage baurechtlich nicht erheb-
lich ist. In Hinblick auf die bauliche Gesamtentwicklung ist
allerdings die Festlegung einer Straße im Südosten wichtig,
weshalb der Abstand Richtung Süden durch Baufluchtlinie
festgelegt wird. Die Höhenlage wird zur Berechnung der er-
forderlichen Grenzabstände Richtung Osten beibehalten (be-
reits im Bestand erforderlich).
Die Baufluchtlinie im Südosten wird als gestaffelte Bau-
fluchtlinie festgelegt. Die festgelegten, höchstzulässigen
Wandhöhen beziehen sich auf das bestehende Gelände, nicht
auf die Höhenlage. Die zulässige Wandhöhe der vorderen
Baufluchtlinie, welche einen minimalen Abstand zur Straßen-
fluchtlinie von 60cm festlegt, berücksichtigt eine Brüstung mit
einer Windschutzverglasung.
Durch die festgelegte Abstufung wird das Erscheinungsbild
des hohen, einzeln stehenden Gebäudes Richtung Südosten in
der Landschaft verträglicher. Richtung Norden soll, im Falle
einer Bebauung langfristig eine Einbettung in den Siedlungs-
raum erfolgen. Der Blick von Südwesten ist lediglich bei Ar-
beiten am Feld oder für Skifahrer relevant, wobei dort eine
andere Hauptblickrichtung gegeben ist (Richtung Talstation
der EUB).
Änderung und Auflage eines Entwurfs für einen Bebau-
ungsplan im Bereich des Grundstücks 3853/4, KG Kals a. Gr.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung zu Übernahme
Interessentenbeiträge FWP Kalsertal 2019
Bgm.inErika Rogl berichtet über die Projektüberprüfung
Kalsertal FWP 2019 welche am 27.02.2019 im Gemeindeamt
stattgefunden hat. Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von
425 ha. Konkrete Maßnahmenplanung werden für die Maß-
nahmenflächen definiert, MNFl. I, oberhalb Siedlungsgebiet
mit starker Hangneigung mit 108 ha, Dringlichkeit 1, MNFl.
II, oberhalb L 26 Kalser Straße und starker Hangneigung 179
ha und Dringlichkeit 2, und MNFL. III entwaldet weder Sied-
lungsgebiet noch Straße mit 138 ha und Dringlichkeitsstufe 3.
Die detaillierte Beschreibung der Maßnahmen wurden in ei-
nem Technischen Bericht beschrieben. Die Gesamtbaukosten
sind wie folgt gegliedert:
OG 01: Allgemeine Bauausgaben
1.715.595,00 EUR
OG 02: Forstliche Maßnahmen
6.541.750,00 EUR
OG 03: Forsttechnische Maßnahmen
5.509.600,00 EUR
OG 04: Lana Steinschlag-/Lawinenschutz 427.000,00 EUR
OG 05: Arnig Steinschlagschutz
389.800,00 EUR
OG 06: Niederarnig Steinschlagschutz
177.540,00 EUR
OG 07: Oberhaslacher Steinschlag-
und Lawinenschuutz
88.080,00 EUR
OG 08: Regie / Unvorhersehbares
2.150.635,00 EUR
Gesamtsumme
17.000.000,00EUR
Das öffentliche Interesse liegt im Schutz der besiedelten
Bereiche samt Infrastruktur der Gemeinde Kals am Groß-
glockner begründet. Das Projektziel liegt in der Erhöhung der
Sicherheit der Bevölkerung, der Infrastruktur und Gebäuden
sowie der Landesstraße vor schadbringenden Einwirkungen
durch Lawinen und Steinschläge nach dem Windwurfereignis
vom 29./30.10.2018. Die Maßnahmen bilden eine Kombination