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FODN - 71/01/2019
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 25. März 2019
Änderung Flächenwidmungsplan
Verfahrensnr.: 2-712/10024 Gp. 4360, KG Kals, Lesach
Geplant ist die Errichtung eines Beherbergungsbetriebs. Im
bestehenden Wohnhaus befinden sich derzeit zwei Apparte-
ments, von denen eines als Betreiberwohnung dient, zudem
6 Zimmer zur Beherbergung von Gästen mit insgesamt 12
Gästebetten. Damit befinden sich im bestehenden Wohnhaus
16 Gästebetten. Nun sollen 3 Gebäude mit talseitig sichtbarer
dreiecksförmiger Fassade (Südfassade) errichtet werden. Die-
se sollen zur Beherbergung von 4-6 Gästen dienen, sodass ins-
gesamt 28-34 Gästebetten entstehen sollen.
Damit wird ein gewerblicher Beherbergungsbetrieb gegrün-
det. Im landwirtschaftlichen Mischgebiet ist die geplante An-
zahl an Gästebetten zulässig. Zudem soll ein Saunahäuschen
errichtet werden. Auf der Hofstelle wird keine Landwirtschaft
mehr betrieben, die Felder sind verpachtet. Im Wirtschaftsge-
bäude sind Reitpferde eingestellt.
Das gegenständliche Bauvorhaben führt aus Sicht des örtli-
chen Raumplaners weder zu einem
Nutzungskonflikt innerhalb der Hofstelle, noch zu den um-
liegenden Nutzungen. Das gegenständliche Grundstück ist je-
doch nicht einheitlich gewidmet, damit kein Bauplatz.
Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 4360, Frei-
land nach §41 in landwirtschaftliches Mischgebiet nach §40
Abs. 5, Beschluss einstimmig.
Verfahrensnr.: 2-712/10025, Gp. 1863, 1865, .345, KG Kals,
Glor-Berg
Die geplante Widmung betrifft die Hofstelle „Schliederler“
und plant dort die Familie den bestehenden Betrieb in eine
Gästepension auf Gp. 1863, KG Kals, mit nicht abgetrenntem
Wohnbereich für die Eigentümer. Es ist geplant, das Dach des
Wohngebäudes zu heben und entsteht dadurch ein 2. OG, zur
Erschließung wird ein getrenntes Stiegenhaus errichtet, im
DG entstehen 3 Ferienwohnungen. Beim Wirtschaftsgebäude
auf Gp. 4681, KG Kals, wurde die Hofwerkstatt erweitert und
sollte im Westen ein eingeschossiger Heizungsbereich (Holz-
lager und Heizraum) angebaut werden. Es entstehen 4 abge-
schlossene Wohneinheiten, und ist die Betriebsanlage zwar
von der Freistellungsverordnung im Gewerberecht betroffen,
so ist doch raumordnungsrechtlich eine gewerbliche Widmung
vorzusehen. Der Betrieb der Hofstelle ist aufrecht, somit kann
eine SF Hofstelle in Kombination mit SF Pension nach § 43
vorgeschlagen werden und ist die Stellungnahme der Agrar
Lienz einzuholen.
Umwidmung des Grundstücks 4681 sowie im Bereich je ei-
ner Teilfläche der Grundstücke 1863, 1865, KG. Kals am Groß-
glockner, von derzeit Freiland nach §41 in künftig Sonderflä-
che landwirtschaftliche Hofstelle nach §44, entsprechend §44
Abs. 8 in Kombination mit einer Sonderfläche Gästepension
mit höchstzulässig 25 Gästebetten nach §43 (Zähler 1) Be-
schluss: einstimmig
Verfahrensnr.: 2-712/10026, Gpl. 4130/2, KG Kals, Lana
Auf dem gegenständlichen Grundstück besteht eine ehema-
lige Hofstelle, welche vor ungefähr 10 Jahren von den derzei-
tigen Eigentümern käuflich erworben worden ist. Im Vorfeld
dieses Rechtsgeschäftes wurde eine Sonderfläche gewidmet.
Deshalb gilt im gegenständlichen Bereich eine Sonderflä-
che Pension nach §43, TROG 2016. Die Widmung von Son-
derflächen nach §43, TROG 2016, LGBl. 101/2016, tritt außer
Kraft, wenn nicht innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der
Widmung mit einem widmungskonformen Bauvorhaben be-
gonnen wird, wobei Fristenläufe in Bauverfahren u.U. Berück-
sichtigung finden. Geregelt ist dies in §43 Abs. 6, TROG 2016.
Im gegenständlichen Fall wurde die Errichtung einer Pensi-
on mit Betreiberwohnung als Zu- und Umbau bau- und gewer-
bebehördlich bewilligt. Diese Baubewilligung ist abgelaufen,
da der Bau nicht fristgerecht vollendet worden ist. Errichtet
wurde lediglich die Wohnung. Nun soll ein baurechtlicher Zu-
stand hergestellt werden. Da die Wohnung widmungswidrig
ist (ohne Pension keine Betreiberwohnung), setzt dies die Än-
derung des Flächenwidmungsplans voraus.
Damit die gegenständliche Wohnung als Hauptwohnsitz ge-
nehmigt werden kann, ist daher die Änderung des Flächenwid-
mungsplans notwendig. Dabei wird lediglich die Widmung als
Freiland für möglich gehalten.
Änderung Flächenwidmungsplan Grundstückes 4130/2,
KG Kals, von Sonderfläche Pension nach §43 in künftig
Freiland nach §41, Beschluss einstimmig.
Änderung Bebauungsplan
(106) im Bereich des Gst. 4354, KG
Kals, Burg
In der Gemeinderatssitzung vom 14.3.2018 wurde ein Be-
bauungsplan welcher die gekuppelte Bauweise festlegt. Dieser
wurde vom 15.3. bis zum 13.4.2018 zur allgemeinen Einsicht-
nahme aufgelegt, jedoch nicht in Kraft gesetzt. Allerdings
wird dieser geändert und soll nunmehr die offene Bauweise
sowie im Bereich der geplanten Stadeleinfahrt zwei oberirdi-
sche Geschoße festgelegt (gestaffelte Baufluchtlinien).
Die Straßenfluchtlinie wird an den Grundgrenzen zu den
Straßen festgelegt im Norden des Wirtschaftsgebäudes gerad-
linig entsprechend der geplanten Änderung der Grundstücks-
grenzen. Die Baufluchtlinien werden unter Berücksichtigung
der bestehenden und der geplanten Gebäude festgelegt.
Das Grundstück 4351, KG. Kals am Großglockner, wird im
Sinne einer zweckmäßigen Abgrenzung des Planungsbereichs
in diesen einbezogen. Da es sich um einen baurechtlichen Be-
stand handelt, entsteht kein Widerspruch zur Festlegung im
Bebauungsplan. Da es sich um einen geänderten Entwurf han-
delt, kann die Auflagefrist auf 2 Wochen verkürzt werden.