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FODN - 71/01/2019

AUS DEM GEMEINDERAT

Gemeinderatssitzung

am 25. März 2019

Änderung Flächenwidmungsplan

Verfahrensnr.: 2-712/10024 Gp. 4360, KG Kals, Lesach

Geplant ist die Errichtung eines Beherbergungsbetriebs. Im

bestehenden Wohnhaus befinden sich derzeit zwei Apparte-

ments, von denen eines als Betreiberwohnung dient, zudem

6 Zimmer zur Beherbergung von Gästen mit insgesamt 12

Gästebetten. Damit befinden sich im bestehenden Wohnhaus

16 Gästebetten. Nun sollen 3 Gebäude mit talseitig sichtbarer

dreiecksförmiger Fassade (Südfassade) errichtet werden. Die-

se sollen zur Beherbergung von 4-6 Gästen dienen, sodass ins-

gesamt 28-34 Gästebetten entstehen sollen.

Damit wird ein gewerblicher Beherbergungsbetrieb gegrün-

det. Im landwirtschaftlichen Mischgebiet ist die geplante An-

zahl an Gästebetten zulässig. Zudem soll ein Saunahäuschen

errichtet werden. Auf der Hofstelle wird keine Landwirtschaft

mehr betrieben, die Felder sind verpachtet. Im Wirtschaftsge-

bäude sind Reitpferde eingestellt.

Das gegenständliche Bauvorhaben führt aus Sicht des örtli-

chen Raumplaners weder zu einem

Nutzungskonflikt innerhalb der Hofstelle, noch zu den um-

liegenden Nutzungen. Das gegenständliche Grundstück ist je-

doch nicht einheitlich gewidmet, damit kein Bauplatz.

Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 4360, Frei-

land nach §41 in landwirtschaftliches Mischgebiet nach §40

Abs. 5, Beschluss einstimmig.

Verfahrensnr.: 2-712/10025, Gp. 1863, 1865, .345, KG Kals,

Glor-Berg

Die geplante Widmung betrifft die Hofstelle „Schliederler“

und plant dort die Familie den bestehenden Betrieb in eine

Gästepension auf Gp. 1863, KG Kals, mit nicht abgetrenntem

Wohnbereich für die Eigentümer. Es ist geplant, das Dach des

Wohngebäudes zu heben und entsteht dadurch ein 2. OG, zur

Erschließung wird ein getrenntes Stiegenhaus errichtet, im

DG entstehen 3 Ferienwohnungen. Beim Wirtschaftsgebäude

auf Gp. 4681, KG Kals, wurde die Hofwerkstatt erweitert und

sollte im Westen ein eingeschossiger Heizungsbereich (Holz-

lager und Heizraum) angebaut werden. Es entstehen 4 abge-

schlossene Wohneinheiten, und ist die Betriebsanlage zwar

von der Freistellungsverordnung im Gewerberecht betroffen,

so ist doch raumordnungsrechtlich eine gewerbliche Widmung

vorzusehen. Der Betrieb der Hofstelle ist aufrecht, somit kann

eine SF Hofstelle in Kombination mit SF Pension nach § 43

vorgeschlagen werden und ist die Stellungnahme der Agrar

Lienz einzuholen.

Umwidmung des Grundstücks 4681 sowie im Bereich je ei-

ner Teilfläche der Grundstücke 1863, 1865, KG. Kals am Groß-

glockner, von derzeit Freiland nach §41 in künftig Sonderflä-

che landwirtschaftliche Hofstelle nach §44, entsprechend §44

Abs. 8 in Kombination mit einer Sonderfläche Gästepension

mit höchstzulässig 25 Gästebetten nach §43 (Zähler 1) Be-

schluss: einstimmig

Verfahrensnr.: 2-712/10026, Gpl. 4130/2, KG Kals, Lana

Auf dem gegenständlichen Grundstück besteht eine ehema-

lige Hofstelle, welche vor ungefähr 10 Jahren von den derzei-

tigen Eigentümern käuflich erworben worden ist. Im Vorfeld

dieses Rechtsgeschäftes wurde eine Sonderfläche gewidmet.

Deshalb gilt im gegenständlichen Bereich eine Sonderflä-

che Pension nach §43, TROG 2016. Die Widmung von Son-

derflächen nach §43, TROG 2016, LGBl. 101/2016, tritt außer

Kraft, wenn nicht innerhalb von 5 Jahren ab Rechtskraft der

Widmung mit einem widmungskonformen Bauvorhaben be-

gonnen wird, wobei Fristenläufe in Bauverfahren u.U. Berück-

sichtigung finden. Geregelt ist dies in §43 Abs. 6, TROG 2016.

Im gegenständlichen Fall wurde die Errichtung einer Pensi-

on mit Betreiberwohnung als Zu- und Umbau bau- und gewer-

bebehördlich bewilligt. Diese Baubewilligung ist abgelaufen,

da der Bau nicht fristgerecht vollendet worden ist. Errichtet

wurde lediglich die Wohnung. Nun soll ein baurechtlicher Zu-

stand hergestellt werden. Da die Wohnung widmungswidrig

ist (ohne Pension keine Betreiberwohnung), setzt dies die Än-

derung des Flächenwidmungsplans voraus.

Damit die gegenständliche Wohnung als Hauptwohnsitz ge-

nehmigt werden kann, ist daher die Änderung des Flächenwid-

mungsplans notwendig. Dabei wird lediglich die Widmung als

Freiland für möglich gehalten.

Änderung Flächenwidmungsplan Grundstückes 4130/2,

KG Kals, von Sonderfläche Pension nach §43 in künftig

Freiland nach §41, Beschluss einstimmig.

Änderung Bebauungsplan

(106) im Bereich des Gst. 4354, KG

Kals, Burg

In der Gemeinderatssitzung vom 14.3.2018 wurde ein Be-

bauungsplan welcher die gekuppelte Bauweise festlegt. Dieser

wurde vom 15.3. bis zum 13.4.2018 zur allgemeinen Einsicht-

nahme aufgelegt, jedoch nicht in Kraft gesetzt. Allerdings

wird dieser geändert und soll nunmehr die offene Bauweise

sowie im Bereich der geplanten Stadeleinfahrt zwei oberirdi-

sche Geschoße festgelegt (gestaffelte Baufluchtlinien).

Die Straßenfluchtlinie wird an den Grundgrenzen zu den

Straßen festgelegt im Norden des Wirtschaftsgebäudes gerad-

linig entsprechend der geplanten Änderung der Grundstücks-

grenzen. Die Baufluchtlinien werden unter Berücksichtigung

der bestehenden und der geplanten Gebäude festgelegt.

Das Grundstück 4351, KG. Kals am Großglockner, wird im

Sinne einer zweckmäßigen Abgrenzung des Planungsbereichs

in diesen einbezogen. Da es sich um einen baurechtlichen Be-

stand handelt, entsteht kein Widerspruch zur Festlegung im

Bebauungsplan. Da es sich um einen geänderten Entwurf han-

delt, kann die Auflagefrist auf 2 Wochen verkürzt werden.