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Gemeinde

Virger

Zeitung

Vorausgeschickt wird, dass eine

gute Planungsqualität Vorausset-

zung dafür ist, dass die Bauverfah-

ren zügig und für alle Seiten ver-

ständlich und klar abgewickelt wer-

den kann.

Bauanzeigen:

Aufgrund von

neuen rechtlichen Auslegungen

des Landes Tirol müssen auch bei

Vorhaben die mit dem vereinfach-

ten Verfahren der Bauanzeigen ab-

gehandelt werden dürfen, bei

denen aber z. B. statische Belange

betroffen sind, die Planunterlagen

von einem Baumeister, Planungs-

büro etc. abgestempelt werden. In

der Vergangenheit war das bereits

bei neu zu errichtenden Balkonen

und Außenstiegen zur Erschlie-

ßung von Wohnungen der Fall.

Bauverfahren:

Viele Bauverfahren

verzögern sich unnötig durch eine

schlechte Vorbereitung von Pla-

nern und Bauwerbern.

Ein guter Planer wird daher bereits

in den ersten Gesprächen mit Bau-

werbern wesentliche Voraussetzun-

gen für ein erfolgreiches Bauver-

fahren hinterfragen:

•Bauplatz: Art der Widmung,

Einheitlichkeit der Widmung,

vorhandener Bebauungsplan, ge-

regelte Außengrenzen, Gefahren-

zonen (Wildbach, …), Eigen-

tumsverhältnisse, gibt es „alte“

Verpflichtungen von Vorgän-

gern die einzuhalten sind (Zu-

sammenbau an Grenze etc.), Ein-

flussbereich von Denkmälern,

nötige Geländeaufnahmen/Ver-

messungen

•Versorgungseinrichtungen: recht-

lich sichergestellte Wasserversor-

gung (Trinkwasserbefund bei

Privatquelle, Zusicherung von

Genossenschaften), Abwasser-

entsorgung, geregelte Zufahrt,

Entsorgung von Oberflächen-

wässern, Stromanschluss, Tele-

fonanschluss, LWL-Anschluss

•Sind Abklärungen mit Fachstel-

len vorab nötig (z. B. landwirt-

schaftlicher Sachverständiger)

•Gibt es Vorgaben der Gemeinde

(Stellplatzverordnung der Ge-

meinde, Gemeindebauplätze –

Verzicht auf Ölheizungen, …)

•Ist ein Bebauungsplan, eine

Änderung der Widmung nötig

– > dann frühzeitig das Gespräch

mit der Gemeinde suchen

Im weiteren Verlauf der Planung

werden zudem zusätzliche Fragen

auftauchen:

•Einhaltung von Mindestabstän-

den, Einhaltung der 15%-Regel,

Zustimmungen von Nachbarn

nötig (z. B. Mauerhöhe, Auf-

schüttungen, Verbauung von

mehr als der Hälfte der gemein-

samen Grenzlänge)

bauverfahren

und bauanzeigen