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Gemeinde
Virger
Zeitung
Vorausgeschickt wird, dass eine
gute Planungsqualität Vorausset-
zung dafür ist, dass die Bauverfah-
ren zügig und für alle Seiten ver-
ständlich und klar abgewickelt wer-
den kann.
Bauanzeigen:
Aufgrund von
neuen rechtlichen Auslegungen
des Landes Tirol müssen auch bei
Vorhaben die mit dem vereinfach-
ten Verfahren der Bauanzeigen ab-
gehandelt werden dürfen, bei
denen aber z. B. statische Belange
betroffen sind, die Planunterlagen
von einem Baumeister, Planungs-
büro etc. abgestempelt werden. In
der Vergangenheit war das bereits
bei neu zu errichtenden Balkonen
und Außenstiegen zur Erschlie-
ßung von Wohnungen der Fall.
Bauverfahren:
Viele Bauverfahren
verzögern sich unnötig durch eine
schlechte Vorbereitung von Pla-
nern und Bauwerbern.
Ein guter Planer wird daher bereits
in den ersten Gesprächen mit Bau-
werbern wesentliche Voraussetzun-
gen für ein erfolgreiches Bauver-
fahren hinterfragen:
•Bauplatz: Art der Widmung,
Einheitlichkeit der Widmung,
vorhandener Bebauungsplan, ge-
regelte Außengrenzen, Gefahren-
zonen (Wildbach, …), Eigen-
tumsverhältnisse, gibt es „alte“
Verpflichtungen von Vorgän-
gern die einzuhalten sind (Zu-
sammenbau an Grenze etc.), Ein-
flussbereich von Denkmälern,
nötige Geländeaufnahmen/Ver-
messungen
•Versorgungseinrichtungen: recht-
lich sichergestellte Wasserversor-
gung (Trinkwasserbefund bei
Privatquelle, Zusicherung von
Genossenschaften), Abwasser-
entsorgung, geregelte Zufahrt,
Entsorgung von Oberflächen-
wässern, Stromanschluss, Tele-
fonanschluss, LWL-Anschluss
•Sind Abklärungen mit Fachstel-
len vorab nötig (z. B. landwirt-
schaftlicher Sachverständiger)
•Gibt es Vorgaben der Gemeinde
(Stellplatzverordnung der Ge-
meinde, Gemeindebauplätze –
Verzicht auf Ölheizungen, …)
•Ist ein Bebauungsplan, eine
Änderung der Widmung nötig
– > dann frühzeitig das Gespräch
mit der Gemeinde suchen
Im weiteren Verlauf der Planung
werden zudem zusätzliche Fragen
auftauchen:
•Einhaltung von Mindestabstän-
den, Einhaltung der 15%-Regel,
Zustimmungen von Nachbarn
nötig (z. B. Mauerhöhe, Auf-
schüttungen, Verbauung von
mehr als der Hälfte der gemein-
samen Grenzlänge)
bauverfahren
und bauanzeigen