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Gemeinde
Virger
Zeitung
entsorgung
von Küchenabfällen
Der Einsatz von Shreddern nach
dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG
2002) ist bewilligungspflichtig bzw.
nach dem Wasserrechtsgesetz
(WRG 1959) verboten.
Küchenabfallzerkleinerer
sind
gemäß
Abfallwirtschaftsgesetz
(AWG 2002) als Abfallbehand-
lungsanlage zu sehen. Der unbewil-
ligte Einsatz von Küchenabfallzer-
kleinerern ist daher aus abfallrecht-
licher Sicht als unzulässig zu
werten. Einrichtungen zur Zerklei-
nerung von Küchenabfällen mit
dem Ziel, diese über den Kanal zu
entsorgen, widersprechen aber
auch den wasserwirtschaftlichen
Grundsätzen, wie sie in der „Allge-
meinen Abwasseremissionsverord-
nung“ (AAEV, BGBl. Nr. 186/
1996 idF BGBl. II Nr. 63/2018)
festgelegt sind.
Die Einleitung von
Abfällen in die Kanalisation ist
gemäß WRG grundsätzlich verbo-
ten.
Die Zerkleinerung von bioge-
nen Abfällen und die anschlie-
ßende Einleitung in die öffentliche
Kanalisation stellt also eine nach
wasserrechtlichen Kriterien unzu-
lässige Abfallentsorgung dar.
dämmstoffe –
kein sperrmüll
Die unten beschriebenen Dämm-
stoffe wurden europaweit als „ge-
fährlicher Abfall“ eingestuft und
müssen separat entsorgt/schadlos
verwertet (spezielle Verbrennung)
werden.
Durch die schädlichen Umweltaus-
wirkungen und krebsfördernden
Substanzen dürfen diese Materia-
lien nicht mehr über den Sperr-
müll entsorgt werden. Nur mehr
bei befugten Entsorgungsunter-
nehmen (z. B. Fa. Rossbacher) ist
die Abgabe möglich.
XPs-/hartschaumplat-
ten (baustyropor)
Färbige Dämmplatten aus XPS
(extrudiertes Polystyrol) werden
umgangssprachlich auch „Styro-
dur“ oder „Rufmet“ genannt. Sie
dienen als Wärme- und Feuchtig-
keitsisolierung beim Hausbau.
Untersuchungen zeigten, dass die
verwendeten Chemikalien unter
Ver- dacht stehen krebserregend zu
sein. Die jetzt im Handel erhält-
lichen Hartschaumplatten enthal-
ten diese giftigen Stoffe nicht
mehr, sollten aber trotzdem über
einen befugten Entsorger abge-
geben werden.
glas- und mineralwolle
Mittlerweile ist zudem bekannt,
dass die Fasern der Stein- und Glas-
wolle auch gefährlich sind. Sie bre-
chen beim Verarbeiten und gelan-
gen ohne Atemschutz bis in die
Lunge. Dabei verhalten sich die
Fasern ähnlich wie die von Asbest
(ebenfalls ein Gestein). Dort kön-
nen sie schwerwiegende chronische
Entzündungen und Geschwüre
auslösen, die bösartig (Krebs) wer-
den können. Aus diesem Grund ist
Mineralwolle auch als gefährlicher
Abfall eingestuft worden. Betroffen
sind Isolierungen, zum Beispiel
von Rohren oder Gebäuden, die
aus diesem Material bestehen.
Der Abfallwirtschaftsverband Ost-
tirol versucht, für die Gemeinden
eine gesetzeskonforme Lösung bei
einer möglichen Annahme zu er-
wirken. Bis dahin können diese
Stoffe nur durch einem Entsorger,
der die Genehmigung zur Samm-
lung dieser Stoffe hat, entsorgt wer-
den.
Bitte haben Sie Verständnis, dass
die Mitarbeiter auf den Recycling-
höfen angewiesen sind für die
oben erwähnten Abfälle die An-
nahme zu verweigern.
Ein Tipp:
Abfälle möglichst tro-
cken anliefern, da sie nach Ge-
wicht verrechnet werden.
unsere umwelt
BÜRGERSERVICE
so nicht - dämmstoffe sind kein sperrmüll!