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17

Gemeinde

Virger

Zeitung

entsorgung

von Küchenabfällen

Der Einsatz von Shreddern nach

dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG

2002) ist bewilligungspflichtig bzw.

nach dem Wasserrechtsgesetz

(WRG 1959) verboten.

Küchenabfallzerkleinerer

sind

gemäß

Abfallwirtschaftsgesetz

(AWG 2002) als Abfallbehand-

lungsanlage zu sehen. Der unbewil-

ligte Einsatz von Küchenabfallzer-

kleinerern ist daher aus abfallrecht-

licher Sicht als unzulässig zu

werten. Einrichtungen zur Zerklei-

nerung von Küchenabfällen mit

dem Ziel, diese über den Kanal zu

entsorgen, widersprechen aber

auch den wasserwirtschaftlichen

Grundsätzen, wie sie in der „Allge-

meinen Abwasseremissionsverord-

nung“ (AAEV, BGBl. Nr. 186/

1996 idF BGBl. II Nr. 63/2018)

festgelegt sind.

Die Einleitung von

Abfällen in die Kanalisation ist

gemäß WRG grundsätzlich verbo-

ten.

Die Zerkleinerung von bioge-

nen Abfällen und die anschlie-

ßende Einleitung in die öffentliche

Kanalisation stellt also eine nach

wasserrechtlichen Kriterien unzu-

lässige Abfallentsorgung dar.

dämmstoffe –

kein sperrmüll

Die unten beschriebenen Dämm-

stoffe wurden europaweit als „ge-

fährlicher Abfall“ eingestuft und

müssen separat entsorgt/schadlos

verwertet (spezielle Verbrennung)

werden.

Durch die schädlichen Umweltaus-

wirkungen und krebsfördernden

Substanzen dürfen diese Materia-

lien nicht mehr über den Sperr-

müll entsorgt werden. Nur mehr

bei befugten Entsorgungsunter-

nehmen (z. B. Fa. Rossbacher) ist

die Abgabe möglich.

XPs-/hartschaumplat-

ten (baustyropor)

Färbige Dämmplatten aus XPS

(extrudiertes Polystyrol) werden

umgangssprachlich auch „Styro-

dur“ oder „Rufmet“ genannt. Sie

dienen als Wärme- und Feuchtig-

keitsisolierung beim Hausbau.

Untersuchungen zeigten, dass die

verwendeten Chemikalien unter

Ver- dacht stehen krebserregend zu

sein. Die jetzt im Handel erhält-

lichen Hartschaumplatten enthal-

ten diese giftigen Stoffe nicht

mehr, sollten aber trotzdem über

einen befugten Entsorger abge-

geben werden.

glas- und mineralwolle

Mittlerweile ist zudem bekannt,

dass die Fasern der Stein- und Glas-

wolle auch gefährlich sind. Sie bre-

chen beim Verarbeiten und gelan-

gen ohne Atemschutz bis in die

Lunge. Dabei verhalten sich die

Fasern ähnlich wie die von Asbest

(ebenfalls ein Gestein). Dort kön-

nen sie schwerwiegende chronische

Entzündungen und Geschwüre

auslösen, die bösartig (Krebs) wer-

den können. Aus diesem Grund ist

Mineralwolle auch als gefährlicher

Abfall eingestuft worden. Betroffen

sind Isolierungen, zum Beispiel

von Rohren oder Gebäuden, die

aus diesem Material bestehen.

Der Abfallwirtschaftsverband Ost-

tirol versucht, für die Gemeinden

eine gesetzeskonforme Lösung bei

einer möglichen Annahme zu er-

wirken. Bis dahin können diese

Stoffe nur durch einem Entsorger,

der die Genehmigung zur Samm-

lung dieser Stoffe hat, entsorgt wer-

den.

Bitte haben Sie Verständnis, dass

die Mitarbeiter auf den Recycling-

höfen angewiesen sind für die

oben erwähnten Abfälle die An-

nahme zu verweigern.

Ein Tipp:

Abfälle möglichst tro-

cken anliefern, da sie nach Ge-

wicht verrechnet werden.

unsere umwelt

BÜRGERSERVICE

so nicht - dämmstoffe sind kein sperrmüll!