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Gemeinde
Virger
Zeitung
Voraussetzung ist jedoch, dass die
Zäune nicht bereits vor der Win-
tersaison windschief oder grob
mangelhaft waren, bzw. es vor der
Wintersaison schon abzusehen
war, dass der Zaun das Winter-
halbjahr nicht überstehen würde –
aus diesem Grund wurden Zäune
und Einfriedungen im Herbst
2018 digital festgehalten.
Durch die Schneeräumung beschä-
digte Zäune oder Einfriedungen
mögen bitte bis spätestens Ende
April bei der Gemeindeverwaltung
– Konrad Großlercher, 04874-
5202 DW 21 gemeldet werden. So-
bald es die Witterung und die
Möglichkeiten der Gemeinde zu-
lassen, wird nach einer Prüfung
der Schaden behoben.
förderung
lwl-hausanschluss
Um der Bevölkerung und den Un-
ternehmen in Virgen die Herstel-
lung eines LWL-Hausanschlusses
zu erleichtern, hat der Gemeinde-
rat in seiner Sitzung am 22. Feb-
ruar 2019 nachtsehende Richt-
linien beschlossen:
ohne worte: sorglosigkeit eines rauchers im gang des Vereinshauses.
richtlinien
„lwl-hausanschluss“
Die Gemeinde Virgen errichtet
ein teilweise durch öffentliche
Mittel gefördertes Glasfasernetz
in der Form FTTB (fiber to the
building), um für die Bevölke-
rung und Unternehmen eine zu-
kunftsfähige
Breitbandinfra-
struktur bereitstellen zu können.
Um von Anfang an eine hohe
Anschlussquote zu erzielen, wer-
den die auf Privatgrund liegen-
den Gebäudeanschlüsse durch
die Gemeinde finanziell unter-
stützt. Dabei gelten die Bestim-
mungen dieser Richtlinie.
1. Jeder Hausanschluss wird un-
abhängig von den tatsächlich an-
fallenden Kosten auf einen durch
den Gebäudebesitzer zu tragen-
den pauschalen Kostenbeitrag
von 360 € inkl. Umsatzsteuer von
der Gemeinde Virgen gestützt.
2. Der Hausanschluss umfasst a)
die Leerrohrinfrastruktur (Rohr-
material, Verlegung, wasserdichte
Hauseinführung, Optical Network
Unit (ONU)) auf dem Privatgrund-
stück sowie b) die Befaserung (Ein-
führung, Spleiß und Aktivierung
der vorgesehenen Glasfasern vom
Kabelverzweiger bis zur ONU).
3. Möchte der Hausbesitzer die
Herstellung der Leerohrinfra-
struktur selber durchführen oder
an Dritte beauftragen, wird ihm
von der Gemeinde anstelle einer
finanziellen Stützung das dafür
benötigte Material sowie eine An-
leitung kostenlos zur Verfügung
gestellt. Die Befaserung erfolgt je-
doch stets im Auftrag der Ge-
meinde zum gegebenen Zeit-
punkt lt. Punkt 8.
4. Die Stützung gem. Punkt 1. gilt
nur, wenn die Errichtung der
Leerrohrinfrastruktur des Haus-
anschlusses im Zuge der Baufüh-
rung im jeweils betroffenen Stra-
ßenzug aufgrund eines rechtzeitig
erteilten formellen Auftrags erfol-
gen kann.
5. Die Gemeinde wird die erfor-
derlichen Arbeiten von im Rah-
men der Projektumsetzung ausge-
wählten, einschlägig legitimierten
Unternehmen oder von eigenen
kompetenten Mitarbeitern durch-
führen lassen. Der Auftraggeber
wird sich bzgl. allfälliger Mängel
oder Gewährleistungsansprüche
im ersteren Fall direkt an die aus-
führenden Unternehmen wenden.
6. Die Ausführung der Leerrohr-
infrastruktur des Hausanschlus-
ses erfolgt in der finanziell güns-
tigsten erdverlegten Trassenfüh-
rung von der Grundstücksgrenze
bis in den ersten warmen Raum
des anzuschließenden Gebäudes.
Darüberhinausgehende Mehrkos-
ten durch Sonderwünsche (z. B.
andere Trassenführung) werden
vom Auftraggeber zusätzlich abge-
golten. Die genaue Trassenfüh-
rung wird vor Ausführung mittels
Orthofoto festgelegt und ist vom
Auftraggeber zu unterfertigen.
Dabei hat der Auftraggeber beste-
hende Leitungen im Bereich die-
ser Trasse bekanntzugeben.
7. Eigentum, Wag und Gefahr an
der verlegten Hausanschluss-In-
frastruktur sowie die Verantwor-
tung einer allfälligen späteren
Umverlegung liegen allein beim
Grundstückseigentümer.
8. Der Kostenbeitrag gem. Punkt
1. wird sofort nach Abschluss der
Herstellung der Leerrohrinfra-
struktur auf Rechnung der Ge-
meinde zur Zahlung fällig, auch
wenn die Befaserung erst zu
einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Voraussetzung für die Befaserung
sind ein Providervertrag und die
Aktivierung des betroffenen Netz-
abschnitts.
Besteht Interesse an einem LWL-
Hausanschluss bitte dies im Ge-
meindeamt (Konrad Großler-
cher, Tel. 04874/5202-21) be-
kanntgeben.