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GR-Beschlüsse
März 2019
Der Gemeinderat hat einstimmig
beschlossen: Der Haushaltsplan
2019, welcher Einnahmen im or-
dentlichen Haushalt in der Höhe von
€
2.686.300,-- und
€
830.500,-- im
außerordentlichen Haushalt, und Aus-
gaben in der Höhe von
€
2.686.300,--
im ordentlichen Haushalt und
€
830.500,-- im außerordentlichen
Haushalt vorsieht, und somit ausgegli-
chen ist, wurde wie vom Bürgermeis-
ter vorgetragen genehmigt und zum
Beschluss erhoben.
Dem Ansuchen um Anschluss der Gp.
1847, KG Tristach, an das Gemein-
detrinkwasserleitungsnetz wurde vom
Gemeinderat mit einstimmigem Be-
schluss stattgegeben.
Sitzung vom 14.02.2019
Lt. Verordnungsplan vom 22.01.2019,
Planungsnummer 732-2019-00001,
hat der Gemeinderat folgende Flächen-
widmungsplanänderung einstimmig
beschlossen: Umwidmung im Bereich
der Gp. 586/1, 589, 1705 und 1746,
alle KG Tristach, von derzeit „Sonderflä-
che Grünraum – Gr“ gem. § 43.1 TROG
2016 bzw. von derzeit „Sonderfläche
Mühle – Mü“ gem. § 43.1 TROG 2016
bzw. von derzeit „Wohngebiet“ gem.
§ 38.1 TROG 2016 in künftig „Frei-
land“ gem. § 41 TROG 2016 sowie
von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG
2016 in künftig „Sonderfläche Mühle
– Mü“ gem. § 43.1 TROG 2016.
Der Gemeinderat hat eine Kostenüber-
schreitung in Höhe von rund
€
5.000,--
beim Projekt „Inlinersanierung Ka-
näle Bereich Schutzzone Tiefbrun-
nen Tratte“ einstimmig beschlossen
(
€
3.541,59 lt. Offert der Fa. STRA-
BAG vom 16.01.2019 plus bauseits
zu tragende Kosten für die Errichtung
eines neuen Schachtes).
Zur Finanzierung der LWL-Erschlie-
ßung des Bereiches Tristacher See
wurde mit Gemeinderatsbeschluss
vom 23.11.2017 die bis 31.12.2018
befristete Überziehung des Gemein-
de-Girokontos bei der RLB Tirol AG,
Bankstelle Lienz, beschlossen. Die
LWL-Förderperiode des Jahres 2018
endete bereits Mitte April 2018, die
Fördermittel können daher erst heuer
in Anspruch genommen werden und
kann eine Endabrechnung des gen.
Projektes demnach auch erst 2019
erfolgen. Auf Grund des geschilderten
Sachverhaltes hat der Gemeinderat
einstimmig beschlossen, die Laufzeit
des o.a. (Kontokorrent-)Kredits bis zum
Ablauf des 31.12.2019 zu verlängern.
Der Planungsverband 36 „Lienz und
Umgebung“ hat beim Amt der Tiroler
Landesregierung 2017 im Rahmen der
Breitbandoffensive Tirol, „Kofinanzie-
rung Breitband Austria 2020 Leerver-
rohrungsprogramm“, ein Förderungs-
ansuchen eingebracht. Gegenstand
dieses Ansuchens ist das Projekt „LWL
(FTTH) Netzausbau des Planungsver-
bands 36“ (Einreichung 3. Call – Bun-
desförderung) mit förderbaren Gesamt-
kosten in Höhe von
€
2.326.246,00.
Das Land Tirol verpflichtet sich auf
Basis des Förderungsvertrages vom
13.03.2018, abgeschlossen zwischen
dem Bund als Förderungsgeber und
dem Planungsverband 36 Lienz und
Umgebung als Förderungsnehmer
eine zusätzliche Förderung in Höhe
von 25 % der maximal förderbaren
Gesamtkosten als Einmalzuschuss zu
gewähren (
→
Koförderung Land Tirol
zur Bundesförderung 3. CalI). Um den
Fördervertrag mit dem Land Tirol hin-
sichtlich der 25 % Koförderung zum 3.
Call der Bundesförderung abschließen
zu können, ist dieser von jeder an der
Einreichung zum 3. Call beteiligten
Gemeinde zu fertigen. In Tristach be-
trifft der „Call 3“ die LWL-Erschließung
des Bereiches Tristacher See mit ei-
nem projektierten Kostenanteil lt. Ver-
trag in Höhe von
€
233.678,--. Der
Gemeinderat hat den Abschluss eines
diesbezügl. Fördervertrages unter der
GZl. 248-06-00432/01-006 einstim-
mig beschlossen.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, die Errichtung einer Müll-
platzeinhausung an der Westseite des
Gemeindezentrums (beim Eingang zur
Küche der „Dorfstube“) an den Best-
bieter einer diesbezügl. durchgeführten
Ausschreibung, die Fa. IDL Horst, Me-
tallbau GmbH, 9990 Nußdorf-Debant,
um rund
€
14.000,-- brutto zu verge-
ben, wobei in die Planung noch folgen-
de Änderungen einfließen sollen: Ge-
schlossene Ausführung der Westseite
(Mindesthöhe Parapetkante: 1,80 m)
und Ausführung des Daches anstatt
mit Verbundsicherheitsglas (VSG) mit
Blech-Sandwichpanelen.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, dass Volksschülern/-innen
mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde
Tristach anstelle einer Förderung für
einen Sportpass, eine Saisonkarte o.ä.
wahlweise ein Zuschuss in Höhe von
€
50,-- für die Teilnahme an einem
Schulskikurs gewährt wird.
Dem Ansuchen vom 03.01.2019 um
Anschluss der Gp. 1807, KG Tris-
tach bzw. eines auf dieser Parzelle
geplanten Wohnhauses an die Ge-
meindetrinkwasserleitung wurde mit
einstimmigem Gemeinderatsbeschluss
stattgegeben.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, dem Bildungshaus Ostti-
rol für das Jahr 2019 eine finanzielle
Unterstützung in Höhe von
€
505,40
zu gewähren (1.444 Hauptwohnsitze
à
€
0,35). Da die Gemeinde Tristach
„Bildungscheck-Gemeinde“ ist, ver-
ringert sich der Pro-Kopf-Beitrag von
€
0,50 auf
€
0,35.
Gem. vorliegender Ansuchen hat der
Gemeinderat die Gewährung einer För-
derung für die Anschaffung von Elek-
tro-Fahrrädern (E-Bikes) an insgesamt
drei Antragsteller/-innen im Betrag von
je
€
75,-- (gesamt:
€
225,--) einstim-
mig beschlossen.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich be-
schlossen, der SPÖ für das Jahr 2019
eine Parteiförderung in Höhe von
€
56,88 zu gewähren (158 SPÖ-Stim-
men lt. Ergebnis Landtagswahl 2018
à
€
0,36 =
€
56,88).
Der Bericht über die am 30.01.2019
durchgeführte Kassenprüfung lt. Kas-
senprüfungsniederschrift Nr. 04/2018
wurde vom Gemeinderat einhellig zur
Kenntnis genommen. Der Vergleich der
einzelnen Buchungen im Journal mit
den Zahlungsbelegen und die dabei
vorgenommene Prüfung der Richtigkeit
und Vollständigkeit der Buchungen
und der Belege ergab keine Mängel.
Weiters wurde/n festgestellte Über-
schreitungen im Gesamtbetrag von
€
60.149,23 sowie die diesbezügliche
Bedeckung durch Mehreinnahmen bei
div. Haushaltspositionen einstimmig
genehmigt.