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GR-Beschlüsse

März 2019

Der Gemeinderat hat einstimmig

beschlossen: Der Haushaltsplan

2019, welcher Einnahmen im or-

dentlichen Haushalt in der Höhe von

2.686.300,-- und

830.500,-- im

außerordentlichen Haushalt, und Aus-

gaben in der Höhe von

2.686.300,--

im ordentlichen Haushalt und

830.500,-- im außerordentlichen

Haushalt vorsieht, und somit ausgegli-

chen ist, wurde wie vom Bürgermeis-

ter vorgetragen genehmigt und zum

Beschluss erhoben.

Dem Ansuchen um Anschluss der Gp.

1847, KG Tristach, an das Gemein-

detrinkwasserleitungsnetz wurde vom

Gemeinderat mit einstimmigem Be-

schluss stattgegeben.

Sitzung vom 14.02.2019

Lt. Verordnungsplan vom 22.01.2019,

Planungsnummer 732-2019-00001,

hat der Gemeinderat folgende Flächen-

widmungsplanänderung einstimmig

beschlossen: Umwidmung im Bereich

der Gp. 586/1, 589, 1705 und 1746,

alle KG Tristach, von derzeit „Sonderflä-

che Grünraum – Gr“ gem. § 43.1 TROG

2016 bzw. von derzeit „Sonderfläche

Mühle – Mü“ gem. § 43.1 TROG 2016

bzw. von derzeit „Wohngebiet“ gem.

§ 38.1 TROG 2016 in künftig „Frei-

land“ gem. § 41 TROG 2016 sowie

von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG

2016 in künftig „Sonderfläche Mühle

– Mü“ gem. § 43.1 TROG 2016.

Der Gemeinderat hat eine Kostenüber-

schreitung in Höhe von rund

5.000,--

beim Projekt „Inlinersanierung Ka-

näle Bereich Schutzzone Tiefbrun-

nen Tratte“ einstimmig beschlossen

(

3.541,59 lt. Offert der Fa. STRA-

BAG vom 16.01.2019 plus bauseits

zu tragende Kosten für die Errichtung

eines neuen Schachtes).

Zur Finanzierung der LWL-Erschlie-

ßung des Bereiches Tristacher See

wurde mit Gemeinderatsbeschluss

vom 23.11.2017 die bis 31.12.2018

befristete Überziehung des Gemein-

de-Girokontos bei der RLB Tirol AG,

Bankstelle Lienz, beschlossen. Die

LWL-Förderperiode des Jahres 2018

endete bereits Mitte April 2018, die

Fördermittel können daher erst heuer

in Anspruch genommen werden und

kann eine Endabrechnung des gen.

Projektes demnach auch erst 2019

erfolgen. Auf Grund des geschilderten

Sachverhaltes hat der Gemeinderat

einstimmig beschlossen, die Laufzeit

des o.a. (Kontokorrent-)Kredits bis zum

Ablauf des 31.12.2019 zu verlängern.

Der Planungsverband 36 „Lienz und

Umgebung“ hat beim Amt der Tiroler

Landesregierung 2017 im Rahmen der

Breitbandoffensive Tirol, „Kofinanzie-

rung Breitband Austria 2020 Leerver-

rohrungsprogramm“, ein Förderungs-

ansuchen eingebracht. Gegenstand

dieses Ansuchens ist das Projekt „LWL

(FTTH) Netzausbau des Planungsver-

bands 36“ (Einreichung 3. Call – Bun-

desförderung) mit förderbaren Gesamt-

kosten in Höhe von

2.326.246,00.

Das Land Tirol verpflichtet sich auf

Basis des Förderungsvertrages vom

13.03.2018, abgeschlossen zwischen

dem Bund als Förderungsgeber und

dem Planungsverband 36 Lienz und

Umgebung als Förderungsnehmer

eine zusätzliche Förderung in Höhe

von 25 % der maximal förderbaren

Gesamtkosten als Einmalzuschuss zu

gewähren (

Koförderung Land Tirol

zur Bundesförderung 3. CalI). Um den

Fördervertrag mit dem Land Tirol hin-

sichtlich der 25 % Koförderung zum 3.

Call der Bundesförderung abschließen

zu können, ist dieser von jeder an der

Einreichung zum 3. Call beteiligten

Gemeinde zu fertigen. In Tristach be-

trifft der „Call 3“ die LWL-Erschließung

des Bereiches Tristacher See mit ei-

nem projektierten Kostenanteil lt. Ver-

trag in Höhe von

233.678,--. Der

Gemeinderat hat den Abschluss eines

diesbezügl. Fördervertrages unter der

GZl. 248-06-00432/01-006 einstim-

mig beschlossen.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, die Errichtung einer Müll-

platzeinhausung an der Westseite des

Gemeindezentrums (beim Eingang zur

Küche der „Dorfstube“) an den Best-

bieter einer diesbezügl. durchgeführten

Ausschreibung, die Fa. IDL Horst, Me-

tallbau GmbH, 9990 Nußdorf-Debant,

um rund

14.000,-- brutto zu verge-

ben, wobei in die Planung noch folgen-

de Änderungen einfließen sollen: Ge-

schlossene Ausführung der Westseite

(Mindesthöhe Parapetkante: 1,80 m)

und Ausführung des Daches anstatt

mit Verbundsicherheitsglas (VSG) mit

Blech-Sandwichpanelen.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, dass Volksschülern/-innen

mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde

Tristach anstelle einer Förderung für

einen Sportpass, eine Saisonkarte o.ä.

wahlweise ein Zuschuss in Höhe von

50,-- für die Teilnahme an einem

Schulskikurs gewährt wird.

Dem Ansuchen vom 03.01.2019 um

Anschluss der Gp. 1807, KG Tris-

tach bzw. eines auf dieser Parzelle

geplanten Wohnhauses an die Ge-

meindetrinkwasserleitung wurde mit

einstimmigem Gemeinderatsbeschluss

stattgegeben.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, dem Bildungshaus Ostti-

rol für das Jahr 2019 eine finanzielle

Unterstützung in Höhe von

505,40

zu gewähren (1.444 Hauptwohnsitze

à

0,35). Da die Gemeinde Tristach

„Bildungscheck-Gemeinde“ ist, ver-

ringert sich der Pro-Kopf-Beitrag von

0,50 auf

0,35.

Gem. vorliegender Ansuchen hat der

Gemeinderat die Gewährung einer För-

derung für die Anschaffung von Elek-

tro-Fahrrädern (E-Bikes) an insgesamt

drei Antragsteller/-innen im Betrag von

je

75,-- (gesamt:

225,--) einstim-

mig beschlossen.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich be-

schlossen, der SPÖ für das Jahr 2019

eine Parteiförderung in Höhe von

56,88 zu gewähren (158 SPÖ-Stim-

men lt. Ergebnis Landtagswahl 2018

à

0,36 =

56,88).

Der Bericht über die am 30.01.2019

durchgeführte Kassenprüfung lt. Kas-

senprüfungsniederschrift Nr. 04/2018

wurde vom Gemeinderat einhellig zur

Kenntnis genommen. Der Vergleich der

einzelnen Buchungen im Journal mit

den Zahlungsbelegen und die dabei

vorgenommene Prüfung der Richtigkeit

und Vollständigkeit der Buchungen

und der Belege ergab keine Mängel.

Weiters wurde/n festgestellte Über-

schreitungen im Gesamtbetrag von

60.149,23 sowie die diesbezügliche

Bedeckung durch Mehreinnahmen bei

div. Haushaltspositionen einstimmig

genehmigt.