März 2019
GR-Beschlüsse
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Bericht aus der Gemeindestube
Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates
Sitzung vom 20.12.2018
Aufgrund des § 43, Abs. 1, lit. b,
Zi. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
i.V.m. § 20, Abs. 2a StVO und § 94d,
Zi. 4 StVO hat der Gemeinderat ein-
stimmig beschlossen: Verordnung
einer
Geschwindigkeitsbegrenzung
von 30 km/h („Zone 30“) für den
Siedlungsbereich Keilspitzweg, Sand-
spitzweg, Moosweg, Althuberweg und
Mutschlechnerweg und die Wohnsied-
lung Wasserweg, Lärchenweg und
Erlenweg bzw. für den Bereich von
einschließlich Wasserweg Richtung
Osten nördlich der Lavanter Landes-
straße L318 bis zur Reihenhausanla-
ge Lavanter Straße 117-117h auf Gp.
976/5, KG Tristach, samt Anordnung
der entsprechenden Verkehrszeichen
„ZONENBESCHRÄNKUNG“ (§ 52 Abs.
11a StVO) und „ENDE EINER ZONEN-
BESCHRÄNKUNG“ (§ 52 Abs. 11b
StVO). Gleichzeitig wurde die diesbe-
zügl. Verordnung lt. Gemeinderatsbe-
schluss vom 21.06.2018 aufgehoben.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, die Gemeinde Tristach
Immobilien KG mit Wirkung vom
01.01.2019 aufzulösen. Der diesbe-
zügl. Mietvertrag wird zu diesem Zeit-
punkt im beidseitigen Einvernehmen
beendet, das Vermögen (Grundstück,
Gebäude, Bankguthaben) und die
Schulden (Bankkredit) der Gemeinde
Tristach Immobilien KG werden an die
Gemeinde Tristach zurückübertragen.
Für den Ankauf des „Wastler-Stadls“
hat der Gemeinderat den Abschluss
eines diesbezügl. Kaufvertrages mit
Herrn Christian Huber, Seebach-
straße 2, 9907 Tristach (Kaufpreis:
€
159.000,--) sowie die Aufnahme
eines für diesen Ankauf erforderlichen
Darlehens in Höhe von
€
170.000,--
(Kaufpreis plus div. Nebenkosten wie
z.B. Notariatshonorare) mit einer Lauf-
zeit von 15 Jahren von der RLB Tirol
AG, Bankstelle 9900 Lienz, je mehr-
heitlich beschlossen.
Der Gemeinderat hat die Verordnung
„Leinenpflicht für Hunde“ mit mehr-
heitlichem Beschluss wie folgt geän-
dert: a) Der Pt. 1 der Verordnung wird
um die neu hinzugekommenen Ge-
meindestraßen „Mutschlechnerweg“,
„Sandspitzweg“ ergänzt; b) Der Pt. 5
der Verordnung (Forst- und Güterwe-
ge) wird unter dem Buchstaben l) um
den „Mitterweg (Gp. 1725)“ ergänzt;
c) Vom Leinenzwang ausgenommen
sind Assistenz- und Therapiebegleit-
hunde nach § 39a Bundesbehinderten-
gesetz, BGBl. Nr. 283/1990, zuletzt
geändert mit BGBl. I Nr. 59/2018.
Der Gemeinderat hat die Gewährung
folgender Subventionen an Trista-
cher Vereine einstimmig beschlos-
sen:
Jungbauernschaft/Landjugend
€
400,-- (2018); Obst- und Garten-
bauverein
€
300,-- (2018); Sport-
verein Dobernik Tristach
€
5.500,--
(2018/19 -
€
5.000,-- ordentl. Sub-
vention 2018 sowie
€
500,-- finanzi-
elle Unterstützung für die Betreuung
des Eislaufplatzes beim Sportplatz
Tristach, Wintersaison 2018/19); Ju-
gendchor
€
150,-- (2018); Kirchen-
chor
€
1.700,-- (2018/19 -
€
900,--
ordentliche Subvention 2019 sowie
€
800,-- pauschal für den Ankauf von
Damenchorkleidung 2018); Katholi-
sche Jungschar
€
400,00 (Jungschar-
jahr 2018/19).
Der Gemeinderat hat die Ausschüt-
tung der im Haushaltsplan 2018
veranschlagten Landwirtschaftsförde-
rungsmittel in Höhe von
€
3.000,--
mehrheitlich beschlossen (Auftei-
lungsschlüssel: 50 % nach Fläche und
50 % nach Tierhaltung).
Der Gemeinderat hat die Gewährung
eines Baukostenzuschusses im Betrag
von
€
1.354,79 einstimmig beschlos-
sen, d.s. 30 % des im Zusammenhang
mit dem diesbezügl. Bauvorhaben vor-
geschriebenen Erschließungsbeitrages.
Der Bericht über die am 23.10.2018
durchgeführte Kassenprüfung lt. Kas-
senprüfungsniederschrift Nr. 03/2018
wurde vom Gemeinderat einhellig zur
Kenntnis genommen. Die nicht fort-
laufende Belegnummerierung wurde
als Mangel festgehalten und der Bür-
germeister hat den Gemeinderat auf
Ersuchen des Überprüfungsausschus-
ses über eine gewährte finanzielle Un-
terstützung in Höhe von 1.200,-- für
die Charity-Veranstaltung „Golfen mit
Herz“ aufgeklärt. Weiters wurde(n)
festgestellte Überschreitungen im Ge-
samtbetrag von
€
20.875,21 sowie
die diesbezügliche Bedeckung durch
Mehreinnahmen bei div. Haushaltspo-
sitionen einstimmig genehmigt.
Mit einstimmigem Beschluss hat der
Gemeinderat den Unterschiedsbetrag
zwischen der Summe der vorgeschrie-
benen Beträge (Soll) und der veran-
schlagten Beträge im Rechnungsjahr
2018 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der VRV
(Voranschlags- und Rechnungsab-
schlussverordnung) mit
€
10.000,--
festgesetzt.
Der Gemeinderat hat mit einstimmi-
gem Beschluss mit Wirksamkeit ab
01.01.2019 die Gebühren, Steuern
und Abgaben neu festgesetzt bzw. eine
Verordnung über Gebühren- und Index-
anpassungen erlassen (Siehe: www.
tristach.gv.at
Menü Bürgerservice
Gebühren, Steuern & Abgaben).
Impressum:
Auflage:
730 Stück. Ergeht an alle Haushalte
der Gemeinde Tristach.
Herausgeber
und für den
Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-
germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:
buergermeister@tristach.at,Tel.0650/5495540.
Layout:
GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.
Satz:
Hannes Hofer.
Druck:
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Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Burgl Kofler, Franz
Zoier, Mag. Georg Neudert.
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Hinweise, Reaktionen und
Vorschläge bitte an:
Mag. Georg Neudert, Althu-
berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,
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tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.
Redaktionsschluss nächste
Ausgabe:
1. Juni 2019
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desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis
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