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März 2019

GR-Beschlüsse

3

Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse des Tristacher Gemeinderates

Sitzung vom 20.12.2018

Aufgrund des § 43, Abs. 1, lit. b,

Zi. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)

i.V.m. § 20, Abs. 2a StVO und § 94d,

Zi. 4 StVO hat der Gemeinderat ein-

stimmig beschlossen: Verordnung

einer

Geschwindigkeitsbegrenzung

von 30 km/h („Zone 30“) für den

Siedlungsbereich Keilspitzweg, Sand-

spitzweg, Moosweg, Althuberweg und

Mutschlechnerweg und die Wohnsied-

lung Wasserweg, Lärchenweg und

Erlenweg bzw. für den Bereich von

einschließlich Wasserweg Richtung

Osten nördlich der Lavanter Landes-

straße L318 bis zur Reihenhausanla-

ge Lavanter Straße 117-117h auf Gp.

976/5, KG Tristach, samt Anordnung

der entsprechenden Verkehrszeichen

„ZONENBESCHRÄNKUNG“ (§ 52 Abs.

11a StVO) und „ENDE EINER ZONEN-

BESCHRÄNKUNG“ (§ 52 Abs. 11b

StVO). Gleichzeitig wurde die diesbe-

zügl. Verordnung lt. Gemeinderatsbe-

schluss vom 21.06.2018 aufgehoben.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, die Gemeinde Tristach

Immobilien KG mit Wirkung vom

01.01.2019 aufzulösen. Der diesbe-

zügl. Mietvertrag wird zu diesem Zeit-

punkt im beidseitigen Einvernehmen

beendet, das Vermögen (Grundstück,

Gebäude, Bankguthaben) und die

Schulden (Bankkredit) der Gemeinde

Tristach Immobilien KG werden an die

Gemeinde Tristach zurückübertragen.

Für den Ankauf des „Wastler-Stadls“

hat der Gemeinderat den Abschluss

eines diesbezügl. Kaufvertrages mit

Herrn Christian Huber, Seebach-

straße 2, 9907 Tristach (Kaufpreis:

159.000,--) sowie die Aufnahme

eines für diesen Ankauf erforderlichen

Darlehens in Höhe von

170.000,--

(Kaufpreis plus div. Nebenkosten wie

z.B. Notariatshonorare) mit einer Lauf-

zeit von 15 Jahren von der RLB Tirol

AG, Bankstelle 9900 Lienz, je mehr-

heitlich beschlossen.

Der Gemeinderat hat die Verordnung

„Leinenpflicht für Hunde“ mit mehr-

heitlichem Beschluss wie folgt geän-

dert: a) Der Pt. 1 der Verordnung wird

um die neu hinzugekommenen Ge-

meindestraßen „Mutschlechnerweg“,

„Sandspitzweg“ ergänzt; b) Der Pt. 5

der Verordnung (Forst- und Güterwe-

ge) wird unter dem Buchstaben l) um

den „Mitterweg (Gp. 1725)“ ergänzt;

c) Vom Leinenzwang ausgenommen

sind Assistenz- und Therapiebegleit-

hunde nach § 39a Bundesbehinderten-

gesetz, BGBl. Nr. 283/1990, zuletzt

geändert mit BGBl. I Nr. 59/2018.

Der Gemeinderat hat die Gewährung

folgender Subventionen an Trista-

cher Vereine einstimmig beschlos-

sen:

Jungbauernschaft/Landjugend

400,-- (2018); Obst- und Garten-

bauverein

300,-- (2018); Sport-

verein Dobernik Tristach

5.500,--

(2018/19 -

5.000,-- ordentl. Sub-

vention 2018 sowie

500,-- finanzi-

elle Unterstützung für die Betreuung

des Eislaufplatzes beim Sportplatz

Tristach, Wintersaison 2018/19); Ju-

gendchor

150,-- (2018); Kirchen-

chor

1.700,-- (2018/19 -

900,--

ordentliche Subvention 2019 sowie

800,-- pauschal für den Ankauf von

Damenchorkleidung 2018); Katholi-

sche Jungschar

400,00 (Jungschar-

jahr 2018/19).

Der Gemeinderat hat die Ausschüt-

tung der im Haushaltsplan 2018

veranschlagten Landwirtschaftsförde-

rungsmittel in Höhe von

3.000,--

mehrheitlich beschlossen (Auftei-

lungsschlüssel: 50 % nach Fläche und

50 % nach Tierhaltung).

Der Gemeinderat hat die Gewährung

eines Baukostenzuschusses im Betrag

von

1.354,79 einstimmig beschlos-

sen, d.s. 30 % des im Zusammenhang

mit dem diesbezügl. Bauvorhaben vor-

geschriebenen Erschließungsbeitrages.

Der Bericht über die am 23.10.2018

durchgeführte Kassenprüfung lt. Kas-

senprüfungsniederschrift Nr. 03/2018

wurde vom Gemeinderat einhellig zur

Kenntnis genommen. Die nicht fort-

laufende Belegnummerierung wurde

als Mangel festgehalten und der Bür-

germeister hat den Gemeinderat auf

Ersuchen des Überprüfungsausschus-

ses über eine gewährte finanzielle Un-

terstützung in Höhe von 1.200,-- für

die Charity-Veranstaltung „Golfen mit

Herz“ aufgeklärt. Weiters wurde(n)

festgestellte Überschreitungen im Ge-

samtbetrag von

20.875,21 sowie

die diesbezügliche Bedeckung durch

Mehreinnahmen bei div. Haushaltspo-

sitionen einstimmig genehmigt.

Mit einstimmigem Beschluss hat der

Gemeinderat den Unterschiedsbetrag

zwischen der Summe der vorgeschrie-

benen Beträge (Soll) und der veran-

schlagten Beträge im Rechnungsjahr

2018 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der VRV

(Voranschlags- und Rechnungsab-

schlussverordnung) mit

10.000,--

festgesetzt.

Der Gemeinderat hat mit einstimmi-

gem Beschluss mit Wirksamkeit ab

01.01.2019 die Gebühren, Steuern

und Abgaben neu festgesetzt bzw. eine

Verordnung über Gebühren- und Index-

anpassungen erlassen (Siehe: www.

tristach.gv.at

Menü Bürgerservice

Gebühren, Steuern & Abgaben).

Impressum:

Auflage:

730 Stück. Ergeht an alle Haushalte

der Gemeinde Tristach.

Herausgeber

und für den

Inhalt verantwortlich: Gemeinde Tristach, Bür-

germeister Ing. Mag. Markus Einhauer, E-Mail:

buergermeister@tristach.at,

Tel.0650/5495540.

Layout:

GRAFIK ZLOEBL GmbH, 9907 Tristach.

Satz:

Hannes Hofer.

Druck:

Oberdruck Digital

Medienproduktion GesmbH, 9991 Dölsach.

Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Burgl Kofler, Franz

Zoier, Mag. Georg Neudert.

Anzeigeninfo:

GRAFIK

ZLOEBL GmbH, Tel. 04852/65065, E-Mail: of-

fice@grafikzloebl.at

.

Hinweise, Reaktionen und

Vorschläge bitte an:

Mag. Georg Neudert, Althu-

berweg 2, 9907 Tristach; Tel. 0664/3263515,

E-Mail:

cebs.ital@netway.at

. Sämtliche Fo-

tos beigestellt, soweit nicht anders angeführt.

Redaktionsschluss nächste

Ausgabe:

1. Juni 2019

Berichte undBeiträge, die in der nächsten Ausgabe

desKoflkuriersAufnahmefindensollen,könnenbis

Redaktionsschluss an das Gemeindeamt Tristach

vorzugsweise in digitaler Formübermittelt werden.