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Rund ums Dorf

Seite 8

Mai 2018

Endbestand:

1.739,02

Abgang (Verlust):

6.404,76

Voranschlag 2018:

Summe Einnahmen:

46.800,00

Summe Ausgaben:

52.800,00

Abgang (Verlust):

6.000,00

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeindegutsagrarge-

meinschaft Bergen, welche auch den Voranschlag 2018

beinhaltet, wird vom Gemeinderat genehmigt.

3. GGAG Leiten:

Die Vorlage der Jahresrechnung 2017 Gemeindegutsag-

rargemeinschaft Leiten wird dem Gemeinderat zahlen-

mäßig zur Kenntnis gebracht (Bestandskonten, Ertrags-

konten – detaillierte Aufstellung und Erläuterung durch

den 1. Rechnungsprüfer).

Jahresrechnung 2017:

Anfangsbestand:

59.449,28

zuzüglich Summe Einnahmen: €

4.798,53

abzüglich Summe Ausgaben:

63.695,06

Endbestand:

552,75

Abgang (Verlust):

58.896,53

In der Jahresrechnung sind die Entnahmen aus Nichtge-

meindegut mit € 49.983,67 enthalten.

Voranschlag 2018:

Summe Aufwand:

11.650,00

Summe Ertrag:

5.510,00

Abgang:

6.140,00

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeindegutsagrarge-

meinschaft Leiten, welche auch den Voranschlag 2018

beinhaltet, wird vom Gemeinderat genehmigt.

4. Verein „Curatorium pro agunto“:

Dem Verein „Curatorium pro Agunto“ wird für das Jahr

2018 ein Betrag von € 137,80 als Zuschuss gewährt (pro

Einwohner € 0,20 – Bevölkerungszahl zum 31.10.2016 -

689 EW).

5. Änderungen im Gemeindeverband Bezirksaltenhei-

me Lienz:

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach stimmt auf

der Grundlage des Beschlusses der Verbandsversamm-

lung des Gemeindeverbandes Bezirksaltenheime Lienz

vom 22.12.2017 der Änderung der Satzung dieses Ge-

meindeverbandes, zuletzt genehmigt mit Bescheid der

Tiroler Landesregierung vom 11.09.1992, Zl. Ib-5948/5,

verankert sind zu.

6. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes:

Auflage und die Änderung des örtlichen Raumordnungs-

konzeptes (4. Änderung des RO-Konzeptes) im Bereich

des

Gp. 3011/1 und der Gst. 3012

, beide KG Obertilli-

ach, gemäß § 71 Abs. 1 in Verbindung mit § 64 Abs. 1 des

Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl.

101.

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im

Bereich der Gp. 3011/1 und 3012, KG Obertilliach, von

derzeit „landwirtschaftliche Freihaltefläche (FL)“ gem. §

27 Abs. 2 h TROG 2016 in künftig baul. Entwicklung W

8/z1/D1: „Charakteristik Neues Bauland mit überwiegen-

der Wohnnutzung. Entwicklung: Entwicklungsgebiet für

vorwiegend Wohnbebauung. Widmungsvoraussetzung

ist die Erstellung eines Erschließungs- und Bebauungs-

konzeptes mit Sicherstellung der inneren Verkehrser-

schließung. Die Bebauung muss von Osten nach Westen

erfolgen.“ gem. § 31 Abs. 1 d, h TROG 2016 entsprechend

dem Planentwurf.

Änderung des örtl. Raumordnungskonzeptes

Grafiken: Gemeinde Obertilliach

7. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes:

Auflage und die Änderung des örtlichen Raumordnungs-

konzeptes (5. Änderung des RO-Konzeptes) im Bereich

der Gp. 3073/1, KG Obertilliach, gemäß § 71 Abs. 1 in

Verbindung mit § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsge-

setzes 2016 – TROG 2016, LGBl. 101.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen Rau-

mordnungs-konzeptes der Gemeinde Obertilliach vor:

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Be-

reich der Gp. 3073/1, KG Obertilliach, von derzeit „land-

wirtschaftliche Freihalte-fläche (FL)“ gem. § 27 Abs. 2 h

TROG 2016 in künftig baul. Entwicklung W 10a/z1/D2:

„Baulicher Entwicklungsbereich vorwiegend für Wohnbe-

bauung. Voraussetzung ist die verkehrsmäßige Erschlie-