Rund ums Dorf
Seite 8
Mai 2018
Endbestand:
€
1.739,02
Abgang (Verlust):
€
6.404,76
Voranschlag 2018:
Summe Einnahmen:
€
46.800,00
Summe Ausgaben:
€
52.800,00
Abgang (Verlust):
€
6.000,00
Die Jahresrechnung 2017 der Gemeindegutsagrarge-
meinschaft Bergen, welche auch den Voranschlag 2018
beinhaltet, wird vom Gemeinderat genehmigt.
3. GGAG Leiten:
Die Vorlage der Jahresrechnung 2017 Gemeindegutsag-
rargemeinschaft Leiten wird dem Gemeinderat zahlen-
mäßig zur Kenntnis gebracht (Bestandskonten, Ertrags-
konten – detaillierte Aufstellung und Erläuterung durch
den 1. Rechnungsprüfer).
Jahresrechnung 2017:
Anfangsbestand:
€
59.449,28
zuzüglich Summe Einnahmen: €
4.798,53
abzüglich Summe Ausgaben:
€
63.695,06
Endbestand:
€
552,75
Abgang (Verlust):
€
58.896,53
In der Jahresrechnung sind die Entnahmen aus Nichtge-
meindegut mit € 49.983,67 enthalten.
Voranschlag 2018:
Summe Aufwand:
€
11.650,00
Summe Ertrag:
€
5.510,00
Abgang:
€
6.140,00
Die Jahresrechnung 2017 der Gemeindegutsagrarge-
meinschaft Leiten, welche auch den Voranschlag 2018
beinhaltet, wird vom Gemeinderat genehmigt.
4. Verein „Curatorium pro agunto“:
Dem Verein „Curatorium pro Agunto“ wird für das Jahr
2018 ein Betrag von € 137,80 als Zuschuss gewährt (pro
Einwohner € 0,20 – Bevölkerungszahl zum 31.10.2016 -
689 EW).
5. Änderungen im Gemeindeverband Bezirksaltenhei-
me Lienz:
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach stimmt auf
der Grundlage des Beschlusses der Verbandsversamm-
lung des Gemeindeverbandes Bezirksaltenheime Lienz
vom 22.12.2017 der Änderung der Satzung dieses Ge-
meindeverbandes, zuletzt genehmigt mit Bescheid der
Tiroler Landesregierung vom 11.09.1992, Zl. Ib-5948/5,
verankert sind zu.
6. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes:
Auflage und die Änderung des örtlichen Raumordnungs-
konzeptes (4. Änderung des RO-Konzeptes) im Bereich
des
Gp. 3011/1 und der Gst. 3012
, beide KG Obertilli-
ach, gemäß § 71 Abs. 1 in Verbindung mit § 64 Abs. 1 des
Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl.
101.
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im
Bereich der Gp. 3011/1 und 3012, KG Obertilliach, von
derzeit „landwirtschaftliche Freihaltefläche (FL)“ gem. §
27 Abs. 2 h TROG 2016 in künftig baul. Entwicklung W
8/z1/D1: „Charakteristik Neues Bauland mit überwiegen-
der Wohnnutzung. Entwicklung: Entwicklungsgebiet für
vorwiegend Wohnbebauung. Widmungsvoraussetzung
ist die Erstellung eines Erschließungs- und Bebauungs-
konzeptes mit Sicherstellung der inneren Verkehrser-
schließung. Die Bebauung muss von Osten nach Westen
erfolgen.“ gem. § 31 Abs. 1 d, h TROG 2016 entsprechend
dem Planentwurf.
Änderung des örtl. Raumordnungskonzeptes
Grafiken: Gemeinde Obertilliach
7. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes:
Auflage und die Änderung des örtlichen Raumordnungs-
konzeptes (5. Änderung des RO-Konzeptes) im Bereich
der Gp. 3073/1, KG Obertilliach, gemäß § 71 Abs. 1 in
Verbindung mit § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsge-
setzes 2016 – TROG 2016, LGBl. 101.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen Rau-
mordnungs-konzeptes der Gemeinde Obertilliach vor:
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Be-
reich der Gp. 3073/1, KG Obertilliach, von derzeit „land-
wirtschaftliche Freihalte-fläche (FL)“ gem. § 27 Abs. 2 h
TROG 2016 in künftig baul. Entwicklung W 10a/z1/D2:
„Baulicher Entwicklungsbereich vorwiegend für Wohnbe-
bauung. Voraussetzung ist die verkehrsmäßige Erschlie-