Table of Contents Table of Contents
Previous Page  7 / 56 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 56 Next Page
Page Background

Rund ums Dorf

Seite 7

Mai 2018

Änderung des Flächenwidmungsplanes, Grafik 1

Grafik: Gemeinde Obertilliach

Gp. 2858/3, KG Obertilliach, von derzeit „Sonderfläche

Hotel mit max. 140 Betten und einer Betreiberwohnung

– S-10“ gemäß § 43.1 TROG 2016 in künftig „Sonder-

fläche Beherbergungsgroßbetrieb Anzahl Betten 180,

‚Anzahl Beherbergungsräume: 90 – SB-1“ entsprechend

der Ausführungen des eFWP.

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011

der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.Dieser

Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der

Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnah-

me zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person

oder Stelle abgegeben wird.

3. Erlassung eines Bebauungsplanes:

Im Bebauungsplan sind verschiedene Planungs- und

Bebauungsregeln festgeschrieben (z.B. Firstrichtung,

Dachneigung, Bauhöhen bzw. Höhenlage der Gebäude,

Baufluchtlinien, Baugrenzlinie, usw.).Der Gemeinderat

der Gemeinde Obertilliach beschließt, gemäß § 66 Abs.

1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr.

105, für den Bereich des Gst. 2858/3, KG Obertilliach,

den von ZT GIS Kranebitter, ausgearbeiteten Entwurf

vom 17.11.2017, die Erlassung eines Bebauungsplanes

und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Sinne der

schriftlichen und einer integrierenden Bestandteil bil-

denden Plandarstellung.

Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach

Erlassung eines Bebauungsplanes

Grafik: Gemeinde Obertilliach

Gemeinderatssitzung vom 15. März 2018

1. Festsetzung der Waldumlage für das Jahr 2018:

Berechnungsgrundlagen für die Festsetzung der Wald-

umlage für das Jahr 2018:

Personalaufwand:

73.747,43

Lohn

62.326,97

Sachbezüge-Holzdeputat

0,00

DGB Sozialversicherung

5.807,58

DGB FLAG

449,54

Fahrtkostenvergütung

4.721,76

Sachaufwand

441,58

Gesamtertragswaldfläche

1.867,4983 ha

a) Wirtschaftswaldfläche

720,8923 ha

b) Schutzwald im Ertrag

1.146,6060 ha

Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das Jahr 2018

mit Euro 21.025,92 festgesetzt. Der der Festsetzung der

Waldumlage zugrunde liegende Gesamtbetrag für den

Gemeindewaldaufseher (Jahresaufwand) beträgt für das

abgelaufene Jahr 2017 Euro 73.747,43. Diesem Betrag

liegt eine Waldfläche von insgesamt 1867,4983 Hektar

zugrunde. Der Hektarsatz beträgt somit Euro 39,49.

Die Gemeinde Obertilliach erhebt eine Waldumlage und

legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien

Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im

Ertrag mit 70 v. H. der von der Tiroler Landesregierung

durch Verordnung vom 26. Jänner 2018, LGBl. 16/2018,

festgesetzten Hektarsätze fest.

2. GGAG Bergen:

Die Vorlage der Jahresrechnung 2017 und der Voran-

schlag 2018 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Ber-

gen werden dem Gemeinderat zahlenmäßig zur Kenntnis

gebracht (Bestandskonten, Ertragskonten – detaillierte

Aufstellung und Erläuterung durch GR. Obrist Peter).

Jahresrechnung 2017:

Anfangsbestand:

8.143,78

zuzüglich Summe Einnahmen: €

16.748,47

abzüglich Summe Ausgaben:

23.153,23