Rund ums Dorf
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Mai 2018
Änderung des Flächenwidmungsplanes, Grafik 1
Grafik: Gemeinde Obertilliach
Gp. 2858/3, KG Obertilliach, von derzeit „Sonderfläche
Hotel mit max. 140 Betten und einer Betreiberwohnung
– S-10“ gemäß § 43.1 TROG 2016 in künftig „Sonder-
fläche Beherbergungsgroßbetrieb Anzahl Betten 180,
‚Anzahl Beherbergungsräume: 90 – SB-1“ entsprechend
der Ausführungen des eFWP.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.Dieser
Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnah-
me zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
3. Erlassung eines Bebauungsplanes:
Im Bebauungsplan sind verschiedene Planungs- und
Bebauungsregeln festgeschrieben (z.B. Firstrichtung,
Dachneigung, Bauhöhen bzw. Höhenlage der Gebäude,
Baufluchtlinien, Baugrenzlinie, usw.).Der Gemeinderat
der Gemeinde Obertilliach beschließt, gemäß § 66 Abs.
1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016, LGBl. Nr.
105, für den Bereich des Gst. 2858/3, KG Obertilliach,
den von ZT GIS Kranebitter, ausgearbeiteten Entwurf
vom 17.11.2017, die Erlassung eines Bebauungsplanes
und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Sinne der
schriftlichen und einer integrierenden Bestandteil bil-
denden Plandarstellung.
Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach
Erlassung eines Bebauungsplanes
Grafik: Gemeinde Obertilliach
Gemeinderatssitzung vom 15. März 2018
1. Festsetzung der Waldumlage für das Jahr 2018:
Berechnungsgrundlagen für die Festsetzung der Wald-
umlage für das Jahr 2018:
Personalaufwand:
€
73.747,43
Lohn
€
62.326,97
Sachbezüge-Holzdeputat
€
0,00
DGB Sozialversicherung
€
5.807,58
DGB FLAG
€
449,54
Fahrtkostenvergütung
€
4.721,76
Sachaufwand
€
441,58
Gesamtertragswaldfläche
1.867,4983 ha
a) Wirtschaftswaldfläche
720,8923 ha
b) Schutzwald im Ertrag
1.146,6060 ha
Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das Jahr 2018
mit Euro 21.025,92 festgesetzt. Der der Festsetzung der
Waldumlage zugrunde liegende Gesamtbetrag für den
Gemeindewaldaufseher (Jahresaufwand) beträgt für das
abgelaufene Jahr 2017 Euro 73.747,43. Diesem Betrag
liegt eine Waldfläche von insgesamt 1867,4983 Hektar
zugrunde. Der Hektarsatz beträgt somit Euro 39,49.
Die Gemeinde Obertilliach erhebt eine Waldumlage und
legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien
Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im
Ertrag mit 70 v. H. der von der Tiroler Landesregierung
durch Verordnung vom 26. Jänner 2018, LGBl. 16/2018,
festgesetzten Hektarsätze fest.
2. GGAG Bergen:
Die Vorlage der Jahresrechnung 2017 und der Voran-
schlag 2018 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Ber-
gen werden dem Gemeinderat zahlenmäßig zur Kenntnis
gebracht (Bestandskonten, Ertragskonten – detaillierte
Aufstellung und Erläuterung durch GR. Obrist Peter).
Jahresrechnung 2017:
Anfangsbestand:
€
8.143,78
zuzüglich Summe Einnahmen: €
16.748,47
abzüglich Summe Ausgaben:
€
23.153,23