Rund ums Dorf
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Mai 2018
des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, der
Kassenbestand zum 31.12.2017, der Dienstpostenplan
mit Dienstpostennachweis sowie die Vermögens- und
Schuldenrechnung der Betriebe mit marktbestimmter
Tätigkeit genehmigt.
3. Vergabe der Wohnung im Gemeindehaus:
Die Wohnung im 2. OG des Gemeindehauses „Dorf 4/1“
wird an die Wohnungswerber Wolfgang und Sabrina
Strieder, vermietet. Das Mietverhältnis wird auf die Dau-
er von drei Jahren abgeschlossen. Ein schriftlicher Miet-
vertrag ist zu erstellen. Das Mietengelt orientiert sich an
den Vormietern (Indexaufwertung- indexgebunden).
4. Stellenbesetzung (befristet bis 31.12.2019) Wald-
aufseher für das Forstaufsichtsgebiet Obertilliach:
Herr Thomas Pichler, Lindsberg 4, 9782 Nikolsdorf, wird
mit 03. April 2018 (befristet bis 31.12.2019) als Gemein-
dewaldaufseher für das Forstaufsichtsgebiet Obertilliach
eingestellt. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 %
(davon ca. 20 % Gemeindetätigkeit). Auf das Dienstver-
hältnis samt Entlohnung ist der Kollektivvertrag für die
Waldaufseher Tirols anzuwenden. Weiters sind Aufzeich-
nungen über das digitale Dienstbuch und die digitale Zei-
terfassung vorzunehmen. Mit dem Gemeindewaldaufse-
her ist eine Vereinbarung über die gleitende Arbeitszeit
abzuschließen (Gleitzeitrahmen Montag bis Freitag von
06:00 bis 20:00 Uhr; Gleitzeitperiode von 01. April bis 31.
März).
5. Stellenbesetzung (befristetes Dienstverhältnis)
Verwaltungskraft in der Gemeinde Obertilliach:
Frau Scherer Daniela, geb. 06.05.1980, Obertilliach, Dorf
2/1, wird als Verwaltungskraft nach den Ausschreibungs-
bedingungen eingestellt (50%der Vollbeschäftigung). Das
Dienstverhältnis beginnt nach Vereinbarung mit der Be-
werberin und wird vorerst auf zwölf Monate abgeschlos-
sen (laut Ausschreibung). Auf das Dienstverhältnis sind
die Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbediensteten-
gesetzes anzuwenden. Der Vorrückungsstichtag ist nach
diesen Bestimmungen zu berechnen und gilt mit der Be-
rechnung als festgesetzt. Die Einstufung und Entlohnung
erfolgt nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengeset-
zes idgF, im Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c
(mit Zulagen- Personalzulage, Verwaltungsdienstzulage).
Ein befristeter Dienstvertrag ist auszuarbeiten und dem
Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Im Dienst-
vertrag ist der tatsächliche Dienstbeginn anzuführen.
6. Berichte des Substanzverwalters der GGAG Bergen
und der GGAG Leiten:
GGAG Bergen:
Der Schriftverkehr mit Dr. Kaltenböck vom 30.06.2016
wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht (Anspruch
gegenüber den Nutzungsberechtigten). Für die GGAG
Bergen empfiehlt er die Zurücknahme des vermögens-
rechtlichen Auseinandersetzungsverfahrens (Restitution
der Gemeinde gegenüber den Nutzungsberechtigten).
Es hat auch bei der GGAG Bergen ein Verfahren gegen
die Gemeinde gegeben, welches vom Verfassungsge-
richtshof negativ entschieden wurde. Das Verfahren wird
ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Men-
schenrechte weitergeführt (Streitwert des Verfahrens:
€ 13.629.093,10).
Die Richtigkeit der Streitwerte möchte er nicht näher
kommentieren. Bei der GGAG Bergen stehen derzeit ca.
€ 159,00 zur Debatte. Die sog. „Mensalwälder“ müssen
in einem neuen Auseinandersetzungsverfahren abgehan-
delt werden.
Das beim Amt der Tiroler Landesregierung (Agrarbe-
hörde) anhängige Auseinandersetzungsverfahren (be-
antragt im Juni 2016 aufgrund des GR-Beschlusses vom
29.06.2016) hinsichtlich der GGAG Bergen wird zurück-
gezogen.
GGAG Leiten:
Der Schriftverkehr mit dem Amt der Tiroler Landesre-
gierung, Abteilung Agrargemeinschaften wird dem Ge-
meinderat zur Kenntnis gebracht. Es sollte mit der GGAG
Leiten ein Abschluss über die vermögensrechtliche Aus-
einandersetzung gefunden werden. Der Substanzverwal-
ter gibt auch einen Bericht zum sogenannten Verfahren
„Oberhofer“ (Verfassungsgerichtshof hat entschieden
und Beschwerde abgewiesen).
Probleme ergeben sich durch die zahlenmäßige Feststel-
lung des Vermögens. Die Klage richtet sich nicht gegen
die Republik Österreich sondern gegen die Gemeinde.
Das Verfahren wird von Oberhofer beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte verfolgt (Streitwert des
Verfahrens: € 4.953.766,71).
Hinsichtlich der vermögensrechtlichen Auseinanderset-
zung bei der GGAG Leiten verlangt die Agrarbehörde die
Belege, damit eine Entscheidung über die vermögens-
rechtliche Auseinandersetzung bei der GGAG Leiten zu
treffen (geklärt werden muss der buchhalterische Betrag
von € 4.320,63 – Jahresrechnung 2013 Saldo RK II). Das
beim Amt der Tiroler Landesregierung (Agrarbehörde)
anhängige Auseinandersetzungsverfahren (beantragt im
Juni 2016 aufgrund des GR-Beschlusses vom 29.06.2016)
hinsichtlich der GGAG Leiten wird vorgesetzt und sollte
seitens der Agrarbehörde eine Entscheidung getroffen
werden.
7. Lehrlingsförderungen für das Jahr 2017:
An die nachstehend angeführten Betriebe werden folgen-
de Lehrlingsförderungen für das Jahr 2017 zu gewährt:
Lugger Josef, Hotel Unterwöger, Dorf 26
€ 316,80
Mitterdorfer Johann – Autohaus, Rodarm 17
€ 361,11
Scherer Magdalena, Hotel-Cafe Weiler, Dorf 1
€ 245,98
Lehrlingsförderungsbeitrag 2017
€ 923,89