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Rund ums Dorf

Seite 10

Mai 2018

des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, der

Kassenbestand zum 31.12.2017, der Dienstpostenplan

mit Dienstpostennachweis sowie die Vermögens- und

Schuldenrechnung der Betriebe mit marktbestimmter

Tätigkeit genehmigt.

3. Vergabe der Wohnung im Gemeindehaus:

Die Wohnung im 2. OG des Gemeindehauses „Dorf 4/1“

wird an die Wohnungswerber Wolfgang und Sabrina

Strieder, vermietet. Das Mietverhältnis wird auf die Dau-

er von drei Jahren abgeschlossen. Ein schriftlicher Miet-

vertrag ist zu erstellen. Das Mietengelt orientiert sich an

den Vormietern (Indexaufwertung- indexgebunden).

4. Stellenbesetzung (befristet bis 31.12.2019) Wald-

aufseher für das Forstaufsichtsgebiet Obertilliach:

Herr Thomas Pichler, Lindsberg 4, 9782 Nikolsdorf, wird

mit 03. April 2018 (befristet bis 31.12.2019) als Gemein-

dewaldaufseher für das Forstaufsichtsgebiet Obertilliach

eingestellt. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 %

(davon ca. 20 % Gemeindetätigkeit). Auf das Dienstver-

hältnis samt Entlohnung ist der Kollektivvertrag für die

Waldaufseher Tirols anzuwenden. Weiters sind Aufzeich-

nungen über das digitale Dienstbuch und die digitale Zei-

terfassung vorzunehmen. Mit dem Gemeindewaldaufse-

her ist eine Vereinbarung über die gleitende Arbeitszeit

abzuschließen (Gleitzeitrahmen Montag bis Freitag von

06:00 bis 20:00 Uhr; Gleitzeitperiode von 01. April bis 31.

März).

5. Stellenbesetzung (befristetes Dienstverhältnis)

Verwaltungskraft in der Gemeinde Obertilliach:

Frau Scherer Daniela, geb. 06.05.1980, Obertilliach, Dorf

2/1, wird als Verwaltungskraft nach den Ausschreibungs-

bedingungen eingestellt (50%der Vollbeschäftigung). Das

Dienstverhältnis beginnt nach Vereinbarung mit der Be-

werberin und wird vorerst auf zwölf Monate abgeschlos-

sen (laut Ausschreibung). Auf das Dienstverhältnis sind

die Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbediensteten-

gesetzes anzuwenden. Der Vorrückungsstichtag ist nach

diesen Bestimmungen zu berechnen und gilt mit der Be-

rechnung als festgesetzt. Die Einstufung und Entlohnung

erfolgt nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengeset-

zes idgF, im Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c

(mit Zulagen- Personalzulage, Verwaltungsdienstzulage).

Ein befristeter Dienstvertrag ist auszuarbeiten und dem

Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Im Dienst-

vertrag ist der tatsächliche Dienstbeginn anzuführen.

6. Berichte des Substanzverwalters der GGAG Bergen

und der GGAG Leiten:

GGAG Bergen:

Der Schriftverkehr mit Dr. Kaltenböck vom 30.06.2016

wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht (Anspruch

gegenüber den Nutzungsberechtigten). Für die GGAG

Bergen empfiehlt er die Zurücknahme des vermögens-

rechtlichen Auseinandersetzungsverfahrens (Restitution

der Gemeinde gegenüber den Nutzungsberechtigten).

Es hat auch bei der GGAG Bergen ein Verfahren gegen

die Gemeinde gegeben, welches vom Verfassungsge-

richtshof negativ entschieden wurde. Das Verfahren wird

ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Men-

schenrechte weitergeführt (Streitwert des Verfahrens:

€ 13.629.093,10).

Die Richtigkeit der Streitwerte möchte er nicht näher

kommentieren. Bei der GGAG Bergen stehen derzeit ca.

€ 159,00 zur Debatte. Die sog. „Mensalwälder“ müssen

in einem neuen Auseinandersetzungsverfahren abgehan-

delt werden.

Das beim Amt der Tiroler Landesregierung (Agrarbe-

hörde) anhängige Auseinandersetzungsverfahren (be-

antragt im Juni 2016 aufgrund des GR-Beschlusses vom

29.06.2016) hinsichtlich der GGAG Bergen wird zurück-

gezogen.

GGAG Leiten:

Der Schriftverkehr mit dem Amt der Tiroler Landesre-

gierung, Abteilung Agrargemeinschaften wird dem Ge-

meinderat zur Kenntnis gebracht. Es sollte mit der GGAG

Leiten ein Abschluss über die vermögensrechtliche Aus-

einandersetzung gefunden werden. Der Substanzverwal-

ter gibt auch einen Bericht zum sogenannten Verfahren

„Oberhofer“ (Verfassungsgerichtshof hat entschieden

und Beschwerde abgewiesen).

Probleme ergeben sich durch die zahlenmäßige Feststel-

lung des Vermögens. Die Klage richtet sich nicht gegen

die Republik Österreich sondern gegen die Gemeinde.

Das Verfahren wird von Oberhofer beim Europäischen

Gerichtshof für Menschenrechte verfolgt (Streitwert des

Verfahrens: € 4.953.766,71).

Hinsichtlich der vermögensrechtlichen Auseinanderset-

zung bei der GGAG Leiten verlangt die Agrarbehörde die

Belege, damit eine Entscheidung über die vermögens-

rechtliche Auseinandersetzung bei der GGAG Leiten zu

treffen (geklärt werden muss der buchhalterische Betrag

von € 4.320,63 – Jahresrechnung 2013 Saldo RK II). Das

beim Amt der Tiroler Landesregierung (Agrarbehörde)

anhängige Auseinandersetzungsverfahren (beantragt im

Juni 2016 aufgrund des GR-Beschlusses vom 29.06.2016)

hinsichtlich der GGAG Leiten wird vorgesetzt und sollte

seitens der Agrarbehörde eine Entscheidung getroffen

werden.

7. Lehrlingsförderungen für das Jahr 2017:

An die nachstehend angeführten Betriebe werden folgen-

de Lehrlingsförderungen für das Jahr 2017 zu gewährt:

Lugger Josef, Hotel Unterwöger, Dorf 26

€ 316,80

Mitterdorfer Johann – Autohaus, Rodarm 17

€ 361,11

Scherer Magdalena, Hotel-Cafe Weiler, Dorf 1

€ 245,98

Lehrlingsförderungsbeitrag 2017

€ 923,89